Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Anspruch auf Bildungsfreistellung nach Übernahme

<< < (2/2)

PiA:
Ohne eine Metadiskussion vom Zaun brechen zu wollen, war mein Verständnis, dass es in diesem Unterforum um Personal-Belange von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, die nach TVöD VKA entlohnt werden, geht.

Dann ziehe ich mit meiner Frage mal um...

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version