Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Temperaturen im Büro unter 19 Grad. Ist das zumutbar?
Gartenilse:
EnSikuMaV und ArbStättV sind gleichrangiges Recht und daher sind auch beide gültig.
Wendet Arbeitgeber die ASR A3.5 nicht an bzw. weicht von dieser ab, müssen gemäß § 3a Abs. 1 Satz 4 ArbStättV andere Maßnahmen getroffen werden, um die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu erreichen.
Gemäß § 6 Abs. 4 EnSikuMaV gelten die Temperaturen aus § 6 Abs. 1 EnSikuMaV nicht, soweit Beschäftigte durch die niedrigeren Lufttemperaturen in ihrer Gesundheit gefährdet sind und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.
Allerdings wird dort nicht konkretisiert, ab wann eine Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten vorliegt.
Daher einmal im Kreis und zurück zum Arbeitsstättenrecht - wird zur Konkretisierung § 3a Abs. 1 ArbStättV herangezogen.
Ja, im Zweifelsfall muss das wohl gerichtlich geklärt werden. Aber eine Nachfrage bei der Gewerbeaufsicht ist fix getippt.
Flying:
Ist man bei einer Raumtemperatur von 16 Grad denn wirklich ernsthaft gesundheitlich gefährdet? Man zieht sich etwas wärmer an, trinkt einen Tee mehr und im Zweifel nimmt man eine Wärmflasche mit.
Was sollen denn dann Leute sagen, die draußen arbeiten bei Minusgraden?
JesuisSVA:
Es gibt bei Euch vom Arbeitgeber bereitgestellte Wärmekleidung, Tee und Wärmflaschen? Wenn nicht, handelt es sich um keine relevante Maßnahme.
Bastel:
--- Zitat von: Flying am 23.11.2022 11:06 ---Ist man bei einer Raumtemperatur von 16 Grad denn wirklich ernsthaft gesundheitlich gefährdet? Man zieht sich etwas wärmer an, trinkt einen Tee mehr und im Zweifel nimmt man eine Wärmflasche mit.
Was sollen denn dann Leute sagen, die draußen arbeiten bei Minusgraden?
--- End quote ---
AN wie du sind das Problem. Ihr lasst euch alles gefallen.
Rumo1895:
Das am Ende die Gerichte entscheiden ist ja unbenommen - das ist ja das Schöne an einem Rechtsstaat das man den Rechtsweg beschreiten kann.
Arbeitgeberseitige Schutzmaßnahmen sind ja tendenziell erstmal trivial - das kann ja mit der Kleiderordnung anfangen (und ich wage zu Bezweifeln dass bei 19°C Raumtemperatur spezielle Wärmekleidung erforderlich ist).
Und angesichts der Tatsache dass wir über 19°C reden dürften die Erfordernisse an arbeitgeberseitige Maßnahmen vermutlich nicht all zu hoch angesetzt sein.
Aber wie gesagt - am Ende entscheiden dass Gerichte.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version