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Bereitschaftsdienst / Rufbereitschaft in Teilzeit mit Kindern

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crazysky:
Hallo,

ich arbeite in einer IT Abteilung eines Krankenhauses. Hier gibt es Rufbereitschaften. Wer Rufbereitschaft hat, muss telefonisch über Nacht erreichbar sein und ggf. bei kritischen Problemen vor Ort fahren.

Jetzt habe ich mittlerweile Kinder (2+4 Jahre alt) und nicht immer (eigentlich fast nie) eine gesicherte Betreuung über Nacht. Um tagsüber die Kinder von der Krippe abholen zu können, habe ich darüber hinaus meine Arbeitszeit auf durchschnittlich 6h pro Tag (30 die Woche) reduziert. Derzeit läuft das auf Eltern-(teil-)Zeit.

Wie sieht es nun aus. Kann man als TV-L Angestellter in Teilzeit mit Kindern ohne separate Zusatzvereinbarungen im AV zu Bereitschaftsdiensten herangezogen werden?  Es wäre mir persönlich nicht möglich. Ich kann das Haus Nachts nicht verlassen.
Weiß das jemand?

mfg

JesuisSVA:
Eine Pflicht zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit besteht bei Teilzeitbeschäftigten nur dann, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Ansonsten bedarf es Deiner Zustimmung.

crazysky:
ach wirklich? wie geil. Wenn dann jemand kein bock auf das hat, könnte er seine Arbeitszeit einfach auf 95% reduzieren? würde das klappen?

JesuisSVA:
Ja.

Texter:

--- Zitat von: crazysky am 19.09.2022 12:10 ---ach wirklich? wie geil. Wenn dann jemand kein bock auf das hat, könnte er seine Arbeitszeit einfach auf 95% reduzieren? würde das klappen?

--- End quote ---

Wobei man vorher mal in seinen AV gucken sollte. In allen mir bekannten Verträgen von Ländern und Kommunen ist die Vereinbarung standardmäßig enthalten.

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