Autor Thema: Stufenaufstieg während Mutterschutz möglich?  (Read 1942 times)

JA18

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Hallo alle,

wir erwarten, wenn alles nach Plan läuft, Mitte Mai 2023 Nachwuchs.
Zum 01.05., also kurz vor der Geburt,  würde ich in eine neue Erfahrungsstufe aufsteigen - da würde ich mich allerdings dann im Mutterschutz befinden.
Zählt die Zeit des Mutterschutzes hier noch mit rein, oder nicht?

Danke für eure Antworten und liebe Grüße!

PiA

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
Antw:Stufenaufstieg während Mutterschutz möglich?
« Antwort #1 am: 19.09.2022 15:04 »
Hallo JA18,

ja, denn in § 17 Abs. (3) Satz 1 TVöD heißt es:
Den Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit im Sinne des § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 1 und des § 16 (VKA) Abs. 3 Satz 1 stehen gleich: a) Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz...

Das heißt für dich:
Zumindest in den Zeiten des "klassischen" Mutterschutzes (14 Wochen "+x" vor und nach den Geburtstermin) läuft die Stufenlaufzeit weiter.

Gleiches gilt mE "eigentlich" auch die Zeiten eines Beschäftigungsverbotes, allerdings ist zumindest das Land Berlin zu der Auffassung gelangt, dass individuelle Beschäftigungsverbote keine Schutzfristen iSd. MuSchG sind. Die GEW hält diese Auffassung wiederum für eine Benachteiligung von Frauen aufgrund der Schwangerschaft und damit für eine (unzulässige) Diskriminierung nach § 3 Abs. 1 AGG.

VG, PiA

PS: Herzlichen Glückwunsch!