Autor Thema: Duale Ausbildung  (Read 3931 times)

Hxnnx

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Duale Ausbildung
« am: 20.09.2022 20:04 »
Hallo, ich brauche mal euer Schwarmwissen.
Wenn eine Auszubildene in meiner Einrichtung angestellt ist und dort bereits seit 2 Jahren arbeitet, jetzt ihr drittes Ausbildungsjahr absolviert. Wie wird Sie nach Ihrer Ausbildung bei Übernahme eingestuft. S8a und Stufe 1 Oder fängt Sie dann höher an?
Danke schonmal im Vorraus🤗

Brownyy

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Antw:Duale Ausbildung
« Antwort #1 am: 20.09.2022 22:03 »
Da sie vermutlich eine anderweitige Tätigkeit als die bisherige ausübt wird sie  in der beginnenden Stufe ihrer EG beginnen. Es sei denn sie verhandelt, und der Arbeitgeber ist verzweifelt auf der Suche.

Emmi87

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Antw:Duale Ausbildung
« Antwort #2 am: 21.09.2022 08:18 »
Generell werden imm ÖD Ausbildungszeiten nicht an die Erfahrungsstufe angerechnet. Einzige Ausnahmen sind Erzieher, da wird das Anerkennungsjahr als Berufserfahrung angerechnet. Somit werden Erzieher/in in die EG 8a Stufe 2 eingruppiert.

PiA

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Antw:Duale Ausbildung
« Antwort #3 am: 21.09.2022 09:10 »
In der Tarifeinigung vom 18.05.2022 erfolgte dazu im neuen Satz 2 der Protokollerklärung die (m.E., die PiA gab es 2009 noch nicht) Klarstellung, dass dies für die Praxiszeiten der konsekutiven und der praxisintegrierten Form gleichermaßen gilt:

Anlage zu Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 56

(2) Anstelle des § 16 (VKA) gilt folgendes: 

1 Die Entgeltgruppen S 2 bis S 18 umfassen sechs Stufen.
2 Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet,
sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
3 Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr,
erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
...

Protokollerklärung zu Absatz 2 Satz 3:
1 Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.
2 Als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung gilt auch die fachpraktische Ausbildung im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildungsgänge zur Erzieherin/zum Erzieher nach landesgesetzlichen Regelungen und im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildungsgänge zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger nach landesgesetzlichen Regelungen.