Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung Übergangsregelung  (Read 1891 times)

Matti101

  • Gast
Als Sozialarbeiter in der Stadtverwaltung (Entgeltgruppe 11 b) freue ich mich über den Tarifabschluss, vor allem über die Zulage.

Ich bin planmäßig noch bis 30.04.2025 in Stufe 5, ab 01.05.2025 in Stufe 6. Nun hatte ich mich nach den ersten Informationen über die Verkürzung der Stufenlaufzeiten gefreut und war in der Annahme, dass ich schon ab 01.10.2024 in die Stufe 6 übergehen kann. Leider zu früh gefreut. Ich hatte gelesen, dass die Übergangsregelung nur für die Stufen 1 - 3 gilt und sich für die Stufen 4 - 6 nichts ändert.

Meine Fragen: Ist das so? Und wenn ja, warum ist das so? Um diese Entscheidung besser verstehen und akzeptieren zu können, interessiert mich der Hintergrund, weshalb es für die oberen Erfahrungsstufen keine Übergangsregelung gibt. Denn die niedrigeren Stufen passieren ja ihre Stufenlaufzeiten schneller; und die höheren Stufen verweilen länger in ihren Stufen. Ich freue mich auf gute Rückmeldungen zu dem Thema :-)

SiegVibe

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung Übergangsregelung
« Antwort #1 am: 20.09.2022 09:38 »
Hallo Matti,
Ist das so? ja das ist so.

Warum? Kurz: Weil die Tarifvertragsparteien das so entschieden haben.
Lang: Weil die Verkürzung der Stufenlaufzeiten eine Angleichung an die regulären Stufenlaufzeiten darstellt. Die Tarifvertragsparteien wollten anscheinend keine Übergangsregelung vereinbaren und so indirekt weitere Entgelterhöhungen (bspw. auch bei Leuten, die dieses Jahr in die nächste Stufe gelangen würden) erreichen. Bei den Verhandlungen ist es halt immer ein Geben und Nehmen. Und so hat man sich auf die Angleichung der Stufenlaufzeiten geeinigt, aber eine Betrachtung und Anpassung aller Fälle zugunsten des Arbeitgebers unterlassen.

Und zur von dir angesprochenen Ungleichheit zu den Kollegen in den niedrigeren Stufen: Ich hätte auch gerne noch diverse Vergünstigungen aus dem BAT/TVÜ, aber leider war meine Einstellung (weit) nach dem im TVÜ genannten Stichtag. Ist das nun auch unfair? ;)

Ich hoffe, dass du es nun besser verstehst. Akzeptieren musst du es ja nicht. Aber es passiert so oder so auch ohne Zustimmung.

Um diesen "Nachteil" vielleicht auszugleichen, könntest du vielleicht eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen erwirken (§ 17 Abs. 2 S. 1 TVöD).

VG
SiegVibe

Matti101

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeitverkürzung Übergangsregelung
« Antwort #2 am: 20.09.2022 14:47 »
Hallo SiegVibe,

erstmal vielen Dank für Deine sehr sachliche Antwort.

Mit Blick auf solche Tarifverhandlungen stimme ich vollkommen zu, dass es ein Geben und Nehmen ist und somit bestimmte Feinheiten nicht bis ins Detail geklärt werden können, zumal ja das große Ziel  - nämlich die Anpassung der Stufenlaufzeiten -  erreicht worden ist. Schlimmer wäre es gewesen, wenn dieses Thema ganz außer Acht gelassen worden wäre.

Mit Blick auf den jeweils Einzelnen finde ich es aber nicht schön. Denn gerade die Beschäftigten in den Stufen 4 - 6 haben ja schon eine lange Zeit diese längeren Laufzeiten durchlaufen. In mir persönlich kommt da so ein undankbares Gefühl auf  "... Du mit der Erfahrungsstufe 5 in 11 b bist uns egal, Deine langjährigen Leistungen wollen wir nicht würdigen...."

Noch dramatischer dürfte es diejenigen treffen, die kurz vor dem Stichtag 01.10.2024 noch in die Stufe 4 wechseln. Diese dürften dann gegenüber der Stufe 3 sogar benachteiligt werden oder auch Sozialarbeiter der Entgeltgruppen 16 und 17, die im Rahmen dieser Tarifverhandlungen keine Verbesserungen erfahren konnten.

Wenn bestimmte Beschäftigte nicht oder nur teilweise von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen profitieren, besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass das Gesamtgefüge eines Tarifs verzerrt wird und dies vom Einzelnen als ungerecht empfunden wird.

Ich nehme es als gegeben hin, verbleibe planmäßig bis 30.04.2025 in Erfahrungsstufe 5 und bin für die anderen Vergünstigungen, wie die Zulage und Entlastungstage sehr dankbar.