Autor Thema: Homeoffice im Ausland  (Read 3882 times)

Beamtenmichel

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Homeoffice im Ausland
« am: 28.08.2022 14:40 »
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

hier ein hypothetischer Fall zur rechtlichen und tatsächlichen Stellungnahme.

Beamter B ist als Bundesbeamter in der Bundesverwaltung in Passau beschäftigt. Er ist Vollzeit 41 Stunden beschäftigt, wobei ihm in Rahmen einer Zusatzvereinbarung 3 Tage Homeoffice (von Mittwoch - Freitag) genehmigt wurde. Montag und Dienstag leistet B in Passau im Büro Dienst.

Beamter B hat jetzt eine Frau in Wien kennengelernt, und würde deshalb gerne nach Wien übersiedeln. Er beabsichtigt jede Woche Dienstag nach Dienstzeitende nach Wien zu fahren und am Sonntag Abend wieder zurück nach Passau zu fahren.

Die Homeoffice Tage (Mittwoch - Freitag) würde B gerne in der Wohnung der Freundin in Wien ableisten.

B hätte ein 1 Zimmer Appartment in Passau für die 2 Tage in der Woche am dem er vor Ort in Passau Dienst leistet.

Beamter B hat die Möglichkeit sich über Openvpn bzw. Alternariv mit der Genua Card ins Intranet im Homeoffice einzulogen.

B fragt sich nun:

1. ist Telearbeit im Ausland erlaubt? Insbesondere vor dem Hintergrund des EU Rechts?

2. Wäre dies nicht erlaubt, ist für den Dienstherrn der Intranet/internet Login aus dem Ausland nachweisbar bzw. überprüfbar.? Möglichkeit Nordvpn?

3. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen müsste B befürchten?

Beste Grüße

TheLastITGuy

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Antw:Homeoffice im Ausland
« Antwort #1 am: 28.08.2022 18:53 »
Es wäre die DV zu prüfen. Unsere lässt arbeiten im EU Raum unter bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt zu DE zu.

Zur Technik: Ja, dies kann problemlos ermittelt werden, das maskieren mit einem VPN Tunnel würde aus einer Fahrlässigkeit eventuell einen Vorsatz machen.

Über die eventuellen Konsequenzen kann man wenig sagen, da die mögliche Bandbreite zwischen arbeitsrechtlichen Problemen bis hin zum Geheimnisverrat bei Verschlusssachen reichen könnte. Diese wäre daher individuell zu prüfen, welche Arbeiten mit welchem Endgeräte unter welchen Regelungen auszuführen sind.

BalBund

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Antw:Homeoffice im Ausland
« Antwort #2 am: 28.08.2022 19:12 »
Abgesehen von den richtigen Punkten von LastIT bleiben noch folgende Punkte zu beachten:

- In aller Regel ist der Beamte an einen Umkreis von 30km oder 30 Minuten einfacher Fahrzeit an den Dienstort gebunden bei der Wohnsitznahme.

- Bei 3 Tagen pro Woche in Wien, mit Wochenende also 5, würde der steuerliche Wohnsitz in Österreich liegen, auch das kann zu Problemen führen

- Der Dienstherr müsste eine A - Bescheinigung ausstellen, damit die Tätigkeit dort ausgeübt werden kann.

Bei uns im Haus sind solche Ansinnen unter Zeichnungsvorbehalt der Vizepräsidenten, vorher müssen RL, GL und AL mitzeichnen. Ist also mitunter kein leichter Weg, für Beamte ist das alles nen Tucken schwieriger.

Thomber

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Antw:Homeoffice im Ausland
« Antwort #3 am: 02.09.2022 13:41 »
Guten Tag.   
Bei meinem Dienstherrn sind HomeOffice-Arbeitsplätze und sogar mobiles Arbeiten ("Laptop am Strand") erlaubt. Es ist also organisatorisch, rechtlich und technisch machbar. Ob das jeder Dienstherr so sieht, ist die Frage.

Organisator

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Antw:Homeoffice im Ausland
« Antwort #4 am: 02.09.2022 14:23 »
Guten Tag.   
Bei meinem Dienstherrn sind HomeOffice-Arbeitsplätze und sogar mobiles Arbeiten ("Laptop am Strand") erlaubt. Es ist also organisatorisch, rechtlich und technisch machbar. Ob das jeder Dienstherr so sieht, ist die Frage.

Wobei gerade im Ausland auch noch andere Fragen zu klären sind:
- Darf Technik ins Ausland mitgenommen werden
- Darf man (rechtlich) im Ausland überhaupt arbeiten
- Stimmt der Dienstherr zu, weit weg vom Büroarbeitsplatz zu arbeiten und somit im Bedarfsfall eben nicht schnell im Amt zu sein
- können die Vorgaben zur Erreichbarkeit sichergestellt werden
- können die Regeln des Arbeitsschutzes sichergestellt werden
- wie verhält es sich mit der Unfallversicherung bzw. der beamtenrechtlichen Analogie
usw.

pinmeister

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Antw:Homeoffice im Ausland
« Antwort #5 am: 07.09.2022 13:53 »
Guten Tag.   
Bei meinem Dienstherrn sind HomeOffice-Arbeitsplätze und sogar mobiles Arbeiten ("Laptop am Strand") erlaubt. Es ist also organisatorisch, rechtlich und technisch machbar. Ob das jeder Dienstherr so sieht, ist die Frage.

Darfst du auch sagen, wo das so ist?

TheBr4in

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Antw:Homeoffice im Ausland
« Antwort #6 am: 09.09.2022 23:20 »
Abgesehen von den richtigen Punkten von LastIT bleiben noch folgende Punkte zu beachten:

- In aller Regel ist der Beamte an einen Umkreis von 30km oder 30 Minuten einfacher Fahrzeit an den Dienstort gebunden bei der Wohnsitznahme.


Ziehe ich deutlich in Zweifel und würde dazu gern mal eine Quelle sehen. § 72 Abs. 2 BBG enthält keine pauschale Entfernung. Dass man Abs. 1 nicht erfüllt müsste zudem erstmal nachgewiesen werden.




phantomghost

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Antw:Homeoffice im Ausland
« Antwort #7 am: 15.09.2022 18:13 »
Abgesehen von den richtigen Punkten von LastIT bleiben noch folgende Punkte zu beachten:



- Bei 3 Tagen pro Woche in Wien, mit Wochenende also 5, würde der steuerliche Wohnsitz in Österreich liegen, auch das kann zu Problemen führen

Das ist unzutreffend. Solange ein Wohnsitz i.S.d  8 Abgabenordnung besteht (davon ist lt. SV auszugehen), ist man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ggf. wird man auch in Österreich steuerpflichtig. Eine Doppelbesteuerung wäre dann anhand des einschlägigen DBA zu vermeiden.