Abgesehen von den richtigen Punkten von LastIT bleiben noch folgende Punkte zu beachten:
- In aller Regel ist der Beamte an einen Umkreis von 30km oder 30 Minuten einfacher Fahrzeit an den Dienstort gebunden bei der Wohnsitznahme.
- Bei 3 Tagen pro Woche in Wien, mit Wochenende also 5, würde der steuerliche Wohnsitz in Österreich liegen, auch das kann zu Problemen führen
- Der Dienstherr müsste eine A - Bescheinigung ausstellen, damit die Tätigkeit dort ausgeübt werden kann.
Bei uns im Haus sind solche Ansinnen unter Zeichnungsvorbehalt der Vizepräsidenten, vorher müssen RL, GL und AL mitzeichnen. Ist also mitunter kein leichter Weg, für Beamte ist das alles nen Tucken schwieriger.