Autor Thema: Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung  (Read 3887 times)

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #15 am: 21.09.2022 07:51 »
In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.

Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.
Hatte mal nen Kollegen, der wollte nicht fliegen, die nette Konferenz in Barcelona durfte er im Folgejahr nicht mehr besuchen. Ich durfte ihn vertreten, danke nochmal dafür.

Wahrscheinlich aber nicht, weil er aus eigener Tasche hätte zuzahlen müssen.

WasDennNun

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #16 am: 21.09.2022 09:23 »
In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.

Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.
Hatte mal nen Kollegen, der wollte nicht fliegen, die nette Konferenz in Barcelona durfte er im Folgejahr nicht mehr besuchen. Ich durfte ihn vertreten, danke nochmal dafür.

Wahrscheinlich aber nicht, weil er aus eigener Tasche hätte zuzahlen müssen.
Die Mehrkosten hätte er übernohmmen, so wie man ja auch den 1.Klasse Aufpreis selber zahlen kann.
Nein, weil er zulange für die Wegstrecke benötigt.
Die Zugfahrt dauert halt etwas länger als der direkt Flug.
Und auf (Sonder)Urlaub nehmen oder so etwas wollte der AG sich nicht einlassen.