Autor Thema: Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung  (Read 3844 times)

Gruenhorn

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Wenn ein Beamter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten auf einen Empfang oder Ball eingeladen ist, können die Kosten für Miete oder Kauf eines Outfit, das dem Dresscode (Tuxedo, nichts alltägliches) entspricht, vom Dienstherrn erstattet werden? Wenn ja, welche Anspruchgrundlage käme unter welchen Umständen in Betracht?

was_guckst_du

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #1 am: 20.09.2022 07:23 »
...ehrlich gesagt musste ich "Tuxedo" erst einmal googeln 8)...

...wenn ich im Zusammenhang mit der Wahrnehmung meiner dientstlichen Pflichten nur "eingeladen" werde, also keine Pflicht zur Teilnahme besteht, sehe ich absolut keine Kostenerstattungspflicht...es ist letztendlich mein Privatvergnügen, ob ich teilnehme oder nicht...

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #2 am: 20.09.2022 08:12 »
Wenn ein Beamter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten auf einen Empfang oder Ball eingeladen ist, können die Kosten für Miete oder Kauf eines Outfit, das dem Dresscode (Tuxedo, nichts alltägliches) entspricht, vom Dienstherrn erstattet werden? Wenn ja, welche Anspruchgrundlage käme unter welchen Umständen in Betracht?

Arbeitskleidung? Wenn ich einen Beamten irgenwo hinschicke, wo besondere Kleidung erforderlich ist (sei es Stahlkappenschuhe oder ein Frack) muss ich für die entsprechende Kleidung sorgen, oder zumindest für die Kosten (Miete) einstehen.

Gruenhorn

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #3 am: 20.09.2022 12:36 »
Arbeitskleidung? Wenn ich einen Beamten irgenwo hinschicke, wo besondere Kleidung erforderlich ist (sei es Stahlkappenschuhe oder ein Frack) muss ich für die entsprechende Kleidung sorgen, oder zumindest für die Kosten (Miete) einstehen.

Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass der Dienstherrn dafür aufkommen sollte, nur sieht dieser bis dato trotz gutem Willen keine rechtliche Grundlage. Die Einladung ist dabei zwar freiwillig, Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.

was_guckst_du

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #4 am: 20.09.2022 12:45 »
Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.
...dann hat man normalerweise ein entsprechendes Budget...
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #5 am: 20.09.2022 13:04 »
Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.
...dann hat man normalerweise ein entsprechendes Budget...
nennt sich Sold.

Mir hat mal ein A16er vorgejammert, dass er ja weniger für sich hätte als seine A13er, weil er ja soviele Representative Verpflichtungen wahrnehmen muss, die er vom Sold zahlen darf, Opernball & Co.

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #6 am: 20.09.2022 13:22 »
Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass der Dienstherrn dafür aufkommen sollte, nur sieht dieser bis dato trotz gutem Willen keine rechtliche Grundlage. Die Einladung ist dabei zwar freiwillig, Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.

Dann kann man ja mal in den Haushalt schauen, Bereich für Dienstkleidung, und sich die entsprechenden Erläuterungen für diese Haushaltsstelle.

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #7 am: 20.09.2022 13:59 »
Und ich Idiot darf im Außendienst mein Parktickets selbst bezahlen  :-\

was_guckst_du

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #8 am: 20.09.2022 14:00 »
...ich bekomme meine (dienstlichen) Parktickets erstattet..
Gruß aus "Tief im Westen"

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #9 am: 20.09.2022 15:52 »
Und ich Idiot darf im Außendienst mein Parktickets selbst bezahlen  :-\
Dann fahr doch mit dem Bus ;)

BalBund

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #10 am: 20.09.2022 16:18 »
Und ich Idiot darf im Außendienst mein Parktickets selbst bezahlen  :-\

sollte ich hier nun sagen, dass unsere Dienstfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung haben und überall, auch im Halteverbot parken dürfen? Und nein, sie haben keine blauen Lampen auf dem Dach...

Dienstgang/Dienstreise = Kostenerstattung, da kommt keine DS drum herum. in TMS gibt es dafür sogar eigene Bausteine, damit das BVA die zügig abrechnen kann...

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #11 am: 20.09.2022 16:22 »
In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.

xap

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #12 am: 20.09.2022 16:30 »
Pauschale mitnehmen, Fahrrad fahren. Dauert dann halt länger.

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #13 am: 20.09.2022 16:53 »
In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.

Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.

WasDennNun

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Antw:Erstattung von Auslagen für Abendbekleidung
« Antwort #14 am: 20.09.2022 21:41 »
In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.

Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.
Hatte mal nen Kollegen, der wollte nicht fliegen, die nette Konferenz in Barcelona durfte er im Folgejahr nicht mehr besuchen. Ich durfte ihn vertreten, danke nochmal dafür.