Wenn ein Beamter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten auf einen Empfang oder Ball eingeladen ist, können die Kosten für Miete oder Kauf eines Outfit, das dem Dresscode (Tuxedo, nichts alltägliches) entspricht, vom Dienstherrn erstattet werden? Wenn ja, welche Anspruchgrundlage käme unter welchen Umständen in Betracht?