Autor Thema: Familienzuschlag Patchworkfamilie  (Read 2947 times)

Doppelname

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Familienzuschlag Patchworkfamilie
« am: 20.09.2022 12:17 »
Hallo zusammen,

folgender Fall:

2 Beamte, verheiratet, Patchworkfamilie

1. Kind Mann: Mutter (Ex-Frau) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, allerdings wieder mit einem Beamten verheiratet = Zählkind? (neuer Mann der Mutter (Ex-Frau) bekommt wohl den Familienzuschlag)

2. Kind Mann: Mutter (Ex-Freundin) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, unverheiratet = Zahlkind?

3. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?   

4. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?   

Stimmt meine Festlegung so mit den Zähl- und Zahlkindern?

Die Bezügestelle sagte, dass der Mann für Kind 3 + 4 Kindergeld erhalten muss, sprich ein Antrag auf Wechsel des Empfängers des Kindergeldes gestellt werden muss? Ich denke aber, dass es reicht, dass seine Frau kindergeldberechtigt ist und z.Z. ja auch das Kindergeld erhält. Liege ich da richtig?

Danke!  :)



Doppelname

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #1 am: 20.09.2022 12:41 »
Nachtrag:

Bei Kind 1: der Stiefvater erhält wohl den Kinderzuschlag. Ist das denn so richtig?

was_guckst_du

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #2 am: 20.09.2022 13:58 »
..diese Familienverhältnisse (Mann, Exfrau, Freundin, Frau, Siefvater und diverse Kinder mit unterschiedlichen Aufenthaltsorten und Kindergeldbezügen) sind mir zu kompliziert... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Doppelname

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #3 am: 20.09.2022 14:03 »
Dann solltest du weiterscrollen und Profis die Frage beantworten lassen... ::)

 

Kimonbo

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #4 am: 20.09.2022 14:40 »
..diese Familienverhältnisse (Mann, Exfrau, Freundin, Frau, Siefvater und diverse Kinder mit unterschiedlichen Aufenthaltsorten und Kindergeldbezügen) sind mir zu kompliziert... 8)

Finde ich auch - je klarer die Verhältnisse wären, desto einfacher wäre es zu antworten. Ich denke auch, dass es viele hier einfach mächtig überfordert. Zumal wir von Beamten reden, die 1. wie wir wissen, unteralimentiert sind und somit eh keine Motivation mehr haben und 2. ach der 1. Punkt reicht.

Namaste und schönen Gruß an die Familie
« Last Edit: 20.09.2022 14:56 von Kimonbo »

was_guckst_du

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #5 am: 20.09.2022 15:11 »
...offensichtlich trauen sich auch die "Profis" nicht dran ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MNJ2019

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #6 am: 08.10.2022 04:37 »
Hallo,

hinsichtlich des Familienzuschlags sind die Angaben zu den Zähl- und Zahlkindern richtig.
Zu Punkt 1: Es ist richtig, dass der Stiefvater den FZ erhält, da er neben beiden Elternteilen auch Anspruch auf Kindergeld hat und das Kind bei ihm lebt.

Zum Erhalt des Familienzuschlags für die Kinder 3 und 4 ist ein Wechsel der Kindergeldberechtigung nicht erforderlich.
Als Stiefvater hat der Beamte Anspruch auf Kindergeld, da die Kinder in seinem Haushalt leben.
Nach § 40 Abs. 2 BBesG hat Anspruch auf den FZ der Stufe 2 und den folgenden Stufen, wem Kindergeld nach dem EStG zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG zustehen würde. Dem Beamten würde Kindergeld zustehen, wenn es nicht gem. § 64 Abs. 2 EStG an die Ehefrau gezahlt werden würde.

Ein Wechsel der Kindergeldberechtigung könnte dennoch sinnvoll sein, da die Stiefkinder beim Mann Kinder Nr. 3 und 4 sind und bei der Ehefrau nur Nr. 1 und 2. Dadurch gäbe es mehr Kindergeld.

Step75

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #7 am: 03.01.2023 11:57 »
Ich kommentiere es mal, auch wenn noch Infos fehlen.


Hallo zusammen,

folgender Fall:

2 Beamte, verheiratet, Patchworkfamilie

1. Kind Mann: Mutter (Ex-Frau) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, allerdings wieder mit einem Beamten verheiratet = Zählkind? (neuer Mann der Mutter (Ex-Frau) bekommt wohl den Familienzuschlag)

richtig. vorrangig, da im Haushalt aufgenommen sofern verheiratet

2. Kind Mann: Mutter (Ex-Freundin) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, unverheiratet = Zahlkind?

richtig

3. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?   

richtig

4. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?   

richtig


Stimmt meine Festlegung so mit den Zähl- und Zahlkindern?

Die Bezügestelle sagte, dass der Mann für Kind 3 + 4 Kindergeld erhalten muss, sprich ein Antrag auf Wechsel des Empfängers des Kindergeldes gestellt werden muss? Ich denke aber, dass es reicht, dass seine Frau kindergeldberechtigt ist und z.Z. ja auch das Kindergeld erhält. Liege ich da richtig?

Danke!  :)


Die Bezügestelle arbeitet hier nach dem Vorrang. Die Kindesmutter hat das Kindergeld, also hängt sich der Familienzuschlag mit dran.
Um das zu ändern bedarf es einem Berechtigtenwechsel im KG.

Die Höhe des Kindergeldes ist seit Januar unerheblich, da alle gelich bei 250 Euro.

Bitte aber noch Teilzeit beachten und ob Ländervorschriften abweichen sofern unterschiedliche Besoldungsgesetzte gegenüberstehen.


PrinzP

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Antw:Familienzuschlag Patchworkfamilie
« Antwort #8 am: 10.01.2023 11:15 »

Ein Wechsel der Kindergeldberechtigung könnte dennoch sinnvoll sein, da die Stiefkinder beim Mann Kinder Nr. 3 und 4 sind und bei der Ehefrau nur Nr. 1 und 2. Dadurch gäbe es mehr Kindergeld.

In 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250,00 EUR