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[Allg] Nebentätigkeit Beamter auf Lebzeit

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KleeneBeamtin12:
Hallo zusammen,

stimmt es, dass ein Beamter a.L. nur 200 Euro im Monat zusätzlich verdienen darf (in BaWü)?
Beziehungsweise nur im Jahr bis 1.200 Euro? Dann lohnt sich ein 450 Euro Job doch gar nicht, selbst wenn man ihn dringend benötigen würde.

Das ich nicht mehr als 8,12 Std in der Woche zusätzlich arbeiten darf ist mir bewusst.
Nur die Betragsvorgabe ist mir neu, siehe § 62 LBG.

Da die Umstände derzeit so sind wie sie sind, bin ich gezwungen einem Nebenjob nachzukommen und bin etwas erstaunt, dass laut Internetrecherche nur 200 Euro im Monat zusätzlich erlaubt sind. Das lohnt sich ja vorne und hinten nicht.

Schroff gesagt: Bin ich etwa gezwungen heimlich zu arbeiten zu gehen?
Mit A8 im Ballungsgebiet ist es derzeit einfach nicht leicht mit den Lebenshaltungskosten, trotz rapider Sparmaßnahmen (hierzu bitte keine Beleherungen ;) )

photosynthese:
Das hast du missverstanden: Das ist die Obergrenze, bis zu der du die Nebentätigkeit nur anmelden musst und sie dir nicht verwehrt werden kann. Alles darüber ist genehmigungspflichtig, aber nicht ausgeschlossen. Viel Erfolg!

R Go:
Hallo,

Auszug aus dem §62 LBG:

...
(6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn

1.

    die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen,
...


Soll heißen, dass alles, was über 1200 Euro im Kalenderjahr einbringt, gemäß §62 vom Dienstherrn genehmigt werden muss, unter diesem zusätzlichen Einkommen nicht.

Ich würde es so oder so dem Dienstherren anzeigen, dann kann kein Problem aufkommen und man kann eben mehr durch Nebentätigkeiten einnehmen.

Beste Grüße!

KleeneBeamtin12:
Ah super!
Vielen Dank, dann habe ich das tatsächlich missverstanden  ;D

Anders hätte es auch fast keinen Sinn ergeben, dann werde ich es selbstverständlich dem Dienstherren mitteilen.

Beamter:
Du wirst es ihm nicht mitteilen, sondern einen Antrag auf Genehmigung stellen und die Tätigkeit auch erst nach Erteilung dieser ausüben.

Der Angestellte teilt es seinem Arbeitgeber mit.

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