Vielen Dank Rentenonkel für die Antwort !
Ist damit dieses gemeint ? ....und wenn ja wie verhält es sich dann mit der Rückwirkung ...ergeben sich da ab 2013 Ansprüche ?
Bremen passt zum 1. Dezember 2022 die Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten an. Ein entsprechendes Gesetz hat der Senat heute (28. Juni 2022) beschlossen. Der Bremer Senat übernimmt mit dem Gesetzesentwurf die Abschlüsse aus der vergangenen Tarifrunde (November 2021). Damit steigen ab Dezember 2022 sowohl die Dienstbezüge, als auch die Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge steigen dann ebenfalls um monatlich 50 Euro. Insgesamt entstehen der Stadt und dem Land im kommenden Jahr damit Mehrkosten in Höhe von 36,5 Millionen Euro.
Es profitieren davon sowohl Beamtinnen und Beamte der Städte Bremen und Bremerhaven, als auch des Landes Bremen. Neben der Erhöhung der Besoldung werden auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung umgesetzt. Ziel dabei ist es, insbesondere die untersten Besoldungsstufen besser zu stellen.
Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Besoldungsgesetzgeber, dass die Besoldung von Beamtinnen und Beamten einen Mindestabstand zur Grundsicherung von mindestens 15 Prozent haben muss. Das ist in der aktuell geltenden Tarifstruktur nicht durchgängig gegeben. Unter anderem mit folgenden Anpassungen stellt der Senat nun den Abstand wieder her.
Die unterste Besoldungsgruppe A4 fällt weg.
Die Einstiegsgehälter für die Lohngruppen A5 bis A7 steigen.
Anhebung der jährlichen Sonderzahlungen für die Besoldungsgruppen A5 bis A9.
Anhebung der kinderbezogenen jährlichen Sonderzahlung.
Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschlagsbeträge.
Damit steigt das unterste überhaupt mögliche Einstiegsgehalt von 2.290,23 Euro (A4, Erfahrungsstufe 1) auf 2.449,33 Euro (A5, Erfahrungsstufe 2). Die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für die untersten Besoldungsstufen A5 und A6 steigt von 840 Euro auf 1.500 Euro, in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8 auf 1.200 Euro. Die familienbezogenen Kinderzuschläge steigen für das erste und zweite Kind um 100 Euro, für das dritte Kind um 125 Euro und für jedes weitere Kind um 105 Euro. Die jährliche kinderbezogene Sonderzahlung steigt von 25,56 Euro auf 305,56 Euro.
Finanzsenator Dietmar Strehl zu den Anpassungen in der Besoldungsstruktur: "In den vergangenen Jahren sind die Gehälter der Beamtinnen und Beamten langsamer gestiegen als Tarifwerke anderer Berufsgruppen und die Preisentwicklung. Mit den jetzt vorgelegten Änderungen kehren wir zurück zu einer amtsangemessenen Bezahlung. Besonders werden das die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen und Familien mit Kindern merken."