Autor Thema: Höhergruppierung wegen Aufgabenwechsel rückwirkend?  (Read 1222 times)

Nini0590

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Hallo zusammen,

da eine Kollegin unser Team zum 01.02.22 plötzlich verlasst hat, habe ich ihre Aufgaben übernommen. Ich bin EG9a eingruppiert, sie war A10 eingruppiert. Mir wurde damals nur kurz gesagt, dass ich ihre Aufgaben übernehme und sie mich fördern möchten und eine Höhergruppierung so argumentierbar ist. Nun wurde die neue Stelle, die ich seit Februar ausübe, anhand einer neuen Stellenbeschreibung bewertet - Ergebnis: 9c.
Habe ich nun rückwirkend für 6 Monate Anspruch auf die 9c? Wenn ja, läuft so etwas automatisch oder muss ich die Verrechnung beantragen?

Vielen Dank und viele Grüße

Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung wegen Aufgabenwechsel rückwirkend?
« Antwort #1 am: 21.09.2022 16:07 »
Die entscheidende Frage ist, wann die auszübende Tätigkeit dauerhaft und wirksam übertragen wurde. Ein simples "du machst das jetzt" des/der Vorgesetzten ist meist nicht wirksam.

So denn tatsächlich am 01.02.22 bzw. vor "heute" wirksam übertragen wurde und die Tätigkeiten in die EG9c führen ist und der AG dies aus na ja ich sag mal "good will" nicht rückwirkend abwickelt, so ist der Anspruch durch dich konkret geltend zu machen. Beachte bitte, das aufgrund §37 bereits ein Teil des Anspruchs nicht mehr geltend gemacht werden kann, allerdings würde ich den AG da sekber drauf kommen lassen ;)