Autor Thema: Rufbereitschaft und Urlaub überschneiden sich?  (Read 1559 times)

Nerostar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Guten Abend,

ich hatte letztes Wochenende Rufbereitschaft (von Freitag 12:00 Uhr bis einschließlich Montag 09:00 Uhr). Für den Montag bekomme ich auf Grund der weniger als 12h geleisteten Rufbereitschaft nur 12,5% des Stundensatzes vergütet. An dem besagten Montag begann aber bereits mein Urlaub. Der Urlaubstag wurde mir auch nicht gestrichen. Defacto habe ich 9 Stunden Rufbereitschaft in meinem Urlaub geleistet.

Mich würde interessieren, ob sich aus dem oben geschilderten Umstand nun eine gesonderte Vergütung ergibt?

Rene

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 109
Antw:Rufbereitschaft und Urlaub überschneiden sich?
« Antwort #1 am: 22.09.2022 06:56 »
Wer Urlaub hat, kann keine Rufbereitschaft haben.
Bei uns hätte der Montag Mehrstundenausgleich sein müssen.

Da der Gesamtzeitraum der Rufbereitschaft grösser als 12h war und somit bereits Tagespauschalen für Fr-So gezahlt wurden, würde es bei uns im TV-V für die <12h am Montag gar nichts geben. Auch keine Stundensätze.
TVÖD ist, soweit ich weiss, das Gleiche.
Da du den für dich geltenden Tarifvertrag leider nicht erwähnt hast, kann das nicht abschließend beurteilt werden.
Da du bereits mehr erhalten hast, als dir in den erwähnten Tarifverträgen zustehen würde und niemand darüber gestolpert ist, dass ein Einsatz am Montag sofort deinen Urlaubstag negiert hätte, würde ich an deiner Stelle nix gegenüber meinem Arbeitgeber erwähnen. Ausser du möchtest gesetzeskonform auf die mögliche Überbezahlung hinweisen.