Wer Urlaub hat, kann keine Rufbereitschaft haben.
Bei uns hätte der Montag Mehrstundenausgleich sein müssen.
Da der Gesamtzeitraum der Rufbereitschaft grösser als 12h war und somit bereits Tagespauschalen für Fr-So gezahlt wurden, würde es bei uns im TV-V für die <12h am Montag gar nichts geben. Auch keine Stundensätze.
TVÖD ist, soweit ich weiss, das Gleiche.
Da du den für dich geltenden Tarifvertrag leider nicht erwähnt hast, kann das nicht abschließend beurteilt werden.
Da du bereits mehr erhalten hast, als dir in den erwähnten Tarifverträgen zustehen würde und niemand darüber gestolpert ist, dass ein Einsatz am Montag sofort deinen Urlaubstag negiert hätte, würde ich an deiner Stelle nix gegenüber meinem Arbeitgeber erwähnen. Ausser du möchtest gesetzeskonform auf die mögliche Überbezahlung hinweisen.