Moin,
die Arbeitsstelle hat üblicherweise nichts gegen eine Nebentätigkeit -- solang die Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung steht.
Ein Stipendium ist dagegen per Definition kein Arbeitslohn. Also kann für ein Stipendium auch keine Stelle begründet werden. Deshalb sind Stipendiengeber dagegen restrektiver, insbesondere, wenn man ein Lebenshaltungs-Stipendium erhält, was einen gerade von der Not, sich den Lebensunterhalt durch Arbeitstätigkeit verdienen zu müssen, freistellt, damit man wissenschaftlich arbeitet. Hier sind übliche Klauseln, dass man maximal 5h/Woche, oder 10h/Woche, sofern es sich um wissenschaftliche Tätigkeiten handelt, zusätzlich zum Stipendium arbeitstätig werden darf. Insofern: Schaue hier mal auf die Bedingungen deines Stipendiums. (Ich habe damals auf Stipendium + WHK-Vertrag promoviert. Optimal wäre Stip + 1/4 WiMi-Stelle.)