Autor Thema: Nebentätigkeit bei Teilzeitbeschäftigung in der Promotion  (Read 993 times)

jercheal

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Hallo,

ich fange im Oktober eine TV-L Teilzeitstelle mit 50% als Doktorand an. Ist es möglich, neben der Promotionsstelle eine weitere Teilzeitstelle, finanziert durch ein Stipendium, ohne weiteres anzunhemen? Was ich bisher so gelesen habe deutet darauf hin, dass der Arbeitgeber das Recht hat, die Teilzeitstelle zu untersagen oder mit Auflagen zu belegen, wenn er befürchtet, dass der Dienst durch die weitere Stelle beeinträchtigt werden könnte.

Vielen Dank für eure Hilfe!

McOldie

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Die Nebentätigkeit ist rechtzeitig vorher dem Arbeitgeber anzuzeigen. Eine Genehmigugnspflicht besteht aber nicht. Die Nebentätigkeit kann bei ener Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Arbeitgebers teilweise oder ganz untersagt werden. Ob in diesem Einzelfall Gründe für eine Untersagung vorliegen, ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.

cyrix42

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Moin,

die Arbeitsstelle hat üblicherweise nichts gegen eine Nebentätigkeit -- solang die Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung steht.

Ein Stipendium ist dagegen per Definition kein Arbeitslohn. Also kann für ein Stipendium auch keine Stelle begründet werden. Deshalb sind Stipendiengeber dagegen restrektiver, insbesondere, wenn man ein Lebenshaltungs-Stipendium erhält, was einen gerade von der Not, sich den Lebensunterhalt durch Arbeitstätigkeit verdienen zu müssen, freistellt, damit man wissenschaftlich arbeitet. Hier sind übliche Klauseln, dass man maximal 5h/Woche, oder 10h/Woche, sofern es sich um wissenschaftliche Tätigkeiten handelt, zusätzlich zum Stipendium arbeitstätig werden darf. Insofern: Schaue hier mal auf die Bedingungen deines Stipendiums. (Ich habe damals auf Stipendium + WHK-Vertrag promoviert. Optimal wäre Stip + 1/4 WiMi-Stelle.)