Guten Morgen,
also es steht definitiv kein Bezug zum TVöD SuE im Arbeitsvertrag. Ich beziehe mich auf folgende Formulierung, die ich per Email vor unterschreiben des Vertrages erhalten habe:
wir danken Ihnen für Ihre genommene Zeit und den informativen Austausch. In Abstimmung würden wir sehr gerne mit Ihnen zusammenarbeiten und unterbreiten Ihnen hiermit ein für uns verbindliches Angebot.
Für die vakante Stelle als Hauswirtschaftskraft gelten im Falle einer Zusage Ihrerseits folgende Grundlagen (TVöD-SuE-Tarif Anlehnung):
- Wochenstunden: XXX
- Bruttogehalt: XXX €/ Monat zzgl. Jahressonderzahlung (40 Std.: XXX €, Anlehnung Entgeltgruppe S2 2021)
Ich hatte dann die Stufe ausgehandelt, mit der ich dort beginne.
Inzwischen gab es dann eine Erhöhung, die von der Verdi ausgehandelt wurde, diese bin ich ebenfalls automatisch mitgegangen.
Mir wurde geschrieben, dass ich alle weiteren Erhöhungen wieder mitgehen werde, lediglich diese nicht, da sie sich nur an pädagogische Kräfte richtet.
Und genau darum streite ich mich. meiner Meinung nach bin ich mit der Einstufung in eine S Gruppierung automatisch gleichgestellt. Unerheblich, ob ich als Hausmeister, Hauswirtschaft oder Erzieherin arbeite.
Ich würde im schlimmsten Fall nicht klagen. Aber ich möchte argumentieren können. Für den Fall, dass die Anwendung des TV bindend ist (wovon ich ausgehe). Was auch in den aktuellen Stellenangeboten für HW Kräfte angeboten wird. Im Übrigen sind Nebenabreden im AV nicht ausgeschlossen.
LG