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Wegstreckenentschädigung / Reisekosten
			Flying:
			
			
--- Zitat von: SWB am 28.10.2022 10:14 ---
--- Zitat von: bastyoje am 23.09.2022 12:00 ---Hallo zusammen,
die Wegstreckenentschädigung ist zwar nicht im TVÖD geregelt, könnte aber Regelungen vorsehen (TVöD-BT-V / § 44, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten-21-tarifliche-regelungen-bundkommune_idesk_PI13994_HI2864508.html)
Bisher gibt es meines Wissens nur vom Land Niedersachsen eine Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten in Form der Anhebung der Wegsteckenentschädigung von 30 auf 38 ct / KM:
https://komba-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2022/09/Wegstreckenentschaedigung.pdf
Weiß jemand etwas aus anderen Bundesländern,
oder ob Gewerkschaften sich diesbezüglich einsetzen wollen?
mfg
--- End quote ---
Also darf man in Nds. nun 38Cent anstatt 30Cent /km abrechnen? oder ist das noch nicht fix ?
Danke
--- End quote ---
Wir - als Landkreis in Niedersachsen - dürfen das. 
		
			blondie:
			
			für die Zeit vom 01.10.22 bis 30.06.23 gelten für die Gewährung der Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 NRKVO folgende Regelungen:
- abweichend von § 5 Abs. 2 NRKVO beträgt die Wegstreckenentschädigung bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges oder eines anderen privaten motorbetriebenen Beförderungsmittels 0,25 € je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 125,00 € je Dienstreise;
- abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 1 NRKVO beträgt die Wegstreckenentschädigung 0,38 € je Kilometer zurückgelegter Strecke, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse an der Benutzung eines privaten Kraftwagens festgestellt wurde.
		
			skiveren:
			
			
--- Zitat von: SWB am 28.10.2022 10:14 ---
--- Zitat von: bastyoje am 23.09.2022 12:00 ---Hallo zusammen,
die Wegstreckenentschädigung ist zwar nicht im TVÖD geregelt, könnte aber Regelungen vorsehen (TVöD-BT-V / § 44, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten-21-tarifliche-regelungen-bundkommune_idesk_PI13994_HI2864508.html)
Bisher gibt es meines Wissens nur vom Land Niedersachsen eine Reaktion auf die gestiegenen Energiekosten in Form der Anhebung der Wegsteckenentschädigung von 30 auf 38 ct / KM:
https://komba-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2022/09/Wegstreckenentschaedigung.pdf
Weiß jemand etwas aus anderen Bundesländern,
oder ob Gewerkschaften sich diesbezüglich einsetzen wollen?
mfg
--- End quote ---
Also darf man in Nds. nun 38Cent anstatt 30Cent /km abrechnen? oder ist das noch nicht fix ?
Danke
--- End quote ---
Ab den 01.10.2022 gibt es 38 Cent/km..in Nds.
Begrenzt bis zum 30.06.2023...
		
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