Autor Thema: Auflösung einer öffentlichen Einrichtung  (Read 1470 times)

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Auflösung einer öffentlichen Einrichtung
« am: 23.09.2022 13:19 »
Hallo zusammen,

was passiert eigentlich mit Angestellten im öffentlichen Dienst, wenn z.B. bei einem Kindergarten ein Trägerwechsel vom Amt zu einem privaten Träger stattfindet?
Haben die Beschäftigten dann einfach Pech gehabt und sind dann eben in der Privatwirtschaft beschäftigt?

horstman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Auflösung einer öffentlichen Einrichtung
« Antwort #1 am: 23.09.2022 13:54 »
Ein Trägerwechsel allein wirkt sich erstmal nicht auf das Arbeitsverhältnis aus. Dieses besteht ja zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Entweder der bisherige Träger setzt sein Personal in anderen eigenen Einrichtungen ein, oder der neue Träger unterbreitet Angebote, sofern er die Belegschaft übernehmen möchte, oder was auch immer sonst so im Arbeitsrecht möglich ist. Aber "Pech gehabt" im Sinne von, "es wird über die Köpfe der Beschäftigten hinweg entschieden, dass sie jetzt bei jemand anderem angestellt sind, geht nicht, da ein Arbeitsverhältnis nur im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen wird.

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Auflösung einer öffentlichen Einrichtung
« Antwort #2 am: 23.09.2022 14:11 »
Danke für die schnelle Antwort.

Wenn der öffentliche Träger aber keine anderen Einrichtungen mehr hat geht es schon eher in Richtung Pech gehabt oder?
Mir war nur nicht bewusst, wie schnell es auch im öffentlichen Dienst vorbei sein kann.

horstman

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Auflösung einer öffentlichen Einrichtung
« Antwort #3 am: 23.09.2022 14:31 »
Wenn der Arbeitgeber keine andere Beschäftigungsmöglichkeit bieten kann, kann er den Beschäftigten betriebsbedingt kündigen.

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Auflösung einer öffentlichen Einrichtung
« Antwort #4 am: 23.09.2022 14:46 »
Wenn der Arbeitgeber keine andere Beschäftigungsmöglichkeit bieten kann, kann er den Beschäftigten betriebsbedingt kündigen.

vielen Dank für die Info. damit kann ich etwas anfangen.

Es wird nur immer überall von dem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst geredet. Kann ja dann doch schnell vorbei sein ...

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 664
Antw:Auflösung einer öffentlichen Einrichtung
« Antwort #5 am: 23.09.2022 15:12 »
Zu prüfen wäre, ob hier ein Betriebsübergang vorliegt. Dies kann nicht beurteilt werden, weil die Interna nicht bekannt sind.
Um die­se für den Ar­beit­neh­mer nach­tei­li­ge Fol­ge ei­nes Be­triebsüber­gangs zu ver­hin­dern, ord­net § 613a Abs.1 Satz 1 Bürger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) an, dass der neue Be­triebs­in­ha­ber in al­le Rech­te und Pflich­ten der zum Zeit­punkt des Über­gangs be­ste­hen­den Ar­beits­verhält­nis­se ein­tritt. Ein Be­triebsüber­gang führt al­so zu ei­nem ge­setz­lich an­ge­ord­ne­ten au­to­ma­ti­schen Wech­sel des Ar­beit­ge­bers, während das Ar­beits­verhält­nis im übri­gen so, wie es ist, fort­be­steht.