Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Auflösung einer öffentlichen Einrichtung
McOldie:
Zu prüfen wäre, ob hier ein Betriebsübergang vorliegt. Dies kann nicht beurteilt werden, weil die Interna nicht bekannt sind.
Um diese für den Arbeitnehmer nachteilige Folge eines Betriebsübergangs zu verhindern, ordnet § 613a Abs.1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) an, dass der neue Betriebsinhaber in alle Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt. Ein Betriebsübergang führt also zu einem gesetzlich angeordneten automatischen Wechsel des Arbeitgebers, während das Arbeitsverhältnis im übrigen so, wie es ist, fortbesteht.
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