Ein Trägerwechsel allein wirkt sich erstmal nicht auf das Arbeitsverhältnis aus. Dieses besteht ja zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Entweder der bisherige Träger setzt sein Personal in anderen eigenen Einrichtungen ein, oder der neue Träger unterbreitet Angebote, sofern er die Belegschaft übernehmen möchte, oder was auch immer sonst so im Arbeitsrecht möglich ist. Aber "Pech gehabt" im Sinne von, "es wird über die Köpfe der Beschäftigten hinweg entschieden, dass sie jetzt bei jemand anderem angestellt sind, geht nicht, da ein Arbeitsverhältnis nur im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen wird.