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Kann man eine Person zum Dienststellenleiter bestellen ohne Ausschreibung?

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ITNRW:
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Behörde, ca. 1000 Beschäftigte, Beamte und Angestellte.

Eine Leitungsstelle soll besetzt werden. Kleines Team ca. 25 Mitarbeiter. Es gibt 4 Leute die sich formal auf die Stelle bewerben könnten, von der Behördenleitung jedoch nicht gewollt werden. Stelle wird daher erstmal nicht ausgeschrieben und bleibt unbesetzt.

Könnte die BL theoretisch jemand Bestimmtes nehmen und zum Leiter dieser Dienststelle bestellen ohne, dass die Stelle überhaupt ausgeschrieben wird? Die ausgekohrene Person ist mit der Bestellung einverstanden. Besteht eine Ausschreibungspflicht? Können die anderen Bewerber, ob Beamte oder Angestellte rechtlich dagegen vorgehen?

Gruß

Schinkensandwich:
Dienststellenleiter weiß ich zwar nicht, aber bei uns wird intern bei der Besetzung von Führungspositionen regelmäßig gemauschelt. Die letzten 4 für mich relevanten Stellen wurden alle nicht ausgeschrieben und die Besetzung wurde teilweise recht unterschiedlich sehr speziell vorgenommen.
Hat bei mir dazu geführt, dass ich inzwischen keinerlei überobligatorischen Aufgaben mehr übernehme und nur noch Dienst nach Vorschrift mache.

flip:
Aufgrund seines Weisungs- oder Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Aufgaben auf seine Arbeitnehmer übertragen.
Beim einer Teamleitung sehe ich da keine Pflicht zur Ausschreibung.

ITNRW:
Soll eine Sachgebietsleiterstelle sein. Ändert das etwas?

flip:

--- Zitat von: ITNRW am 24.09.2022 12:41 ---Soll eine Sachgebietsleiterstelle sein. Ändert das etwas?

--- End quote ---
Nein.

Um hier was beurteilen zu können müsste man sehr genau wissen, welche speziellen Gesetze und Verordnungen für diese Behörde gelten. Eine Pflicht könnte sich aus einschlägigen Gesetzen sowie den Verwaltungsvorschriften ergeben, die in der Dienststelle praktiziert werden. Eine Ausschreibungspflicht kommt auch in Betracht, wenn eine entsprechende Gepflogenheit in der Dienststelle besteht, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird.

Definitiv ausgeschrieben werden muss bei Bundesbehörden und in den meisten Ländern, wenn für diese Stelle auch Beamte in Betracht kommen.

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