Während der Arbeitgeberverhandlungsführer der Länder ja meine, dass Inflation nur eine Momentaufnahme sei, wurde jetzt dann doch zum Glück die Inflation berücksichtigt bzw anerkannt.
Hierüber bin ich sehr froh. Man hat erkannt und wird mit klarer und deutlicher Abstimmung im Landtag auch zeigen dass man diese Inflation anerkennt und eine Steigerung notwendig ist.
Aus diesem Grund steigen die Gelder nach der Vorlage 19/1594 um 7,2 %.
"Mit Schreiben vom 17.03.2023 hat das Landesamt für Statistik die prozentuale Veränderung der in § 7 Abs. 1 a Satz 2 NAbgG aufgeführten Preisentwicklungsindizes für Niedersachsen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr mitgeteilt. Danach ist die Aufwandsentschädigung nach § 7 Abs. 1 a NAbgG zum 01.07.2023 von 1 526,01 Euro um 7,2 % auf 1 635,88 Euro zu erhöhen. "
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_02500/01501-02000/19-01594.pdfWir sehen also alle: es gibt eine breite Aktzeptanz für die Anerkennung der realen Zustände......
Natürlich leider nur im eigenen engen Rechtskreis wie es so schön heißt.....