Autor Thema: [SH] Widerspruch amtsangemessener Alimentation / Sonderzahlung  (Read 12379 times)

Nordlicht97

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
  • Karma: +7/-18
Die Frau ist der Hammer.

Könntest du den Artikel eventuell einmal kurz zusammenfassen?
Würde mich auch gerne über die Frau aufregen :)

Der Obelix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 173
  • Karma: +35/-61
Das mit den wenigen Widersprüchen in SH überrascht mich überhaupt nicht. Da alle Interessensvertretungen hierzu schweigen. Trivia: Der Personalratsvorsitzende im DLZP ist auch Hauptsachbearbeiter für die Widersprüche der Beamten im Land SH.

Ist er dann gar nicht freigestellt?

Alphonso

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 144
  • Karma: +45/-249
Das mit den wenigen Widersprüchen in SH überrascht mich überhaupt nicht. Da alle Interessensvertretungen hierzu schweigen. Trivia: Der Personalratsvorsitzende im DLZP ist auch Hauptsachbearbeiter für die Widersprüche der Beamten im Land SH.

Das kann man so nicht sagen. Ich wurde und werde von meiner Spartengewerkschaft unterhalb der Dachorganisation des dbb regelmäßig informiert. Es gab sogar eine E-Mail, in welcher im Anhang der Antrag im Word-Format angehängt war.

Malkav

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
  • Karma: +24/-44
Das mit den wenigen Widersprüchen in SH überrascht mich überhaupt nicht. Da alle Interessensvertretungen hierzu schweigen.

Das kann man so nicht sagen. Ich wurde und werde von meiner Spartengewerkschaft unterhalb der Dachorganisation des dbb regelmäßig informiert. Es gab sogar eine E-Mail, in welcher im Anhang der Antrag im Word-Format angehängt war.

Also ich kann mich bei meiner dbb-Spartengewerkschaft auch nicht beschweren.

Es gab zum Thema eine Informationsveranstaltung als Onlinekonferenz für alle Mitglieder. Danach wurden dann Vordrucke für "Antrag" und formellen Widerspruch übersandt. Nachdem die ersten Ablehnungen vom DLZP kamen, wurde ein entsprechender umfangreicher Klageentwurf samt Anlagen übersandt.

Formeller Rechtschutz war leider nicht drin. Die Verbandskasse sei dann wohl (allein wegen der Gerichtskostenvorschüsse von 483,00 EUR) relativ schnell alle, da jedes einzelne Mitglied betroffen sein. Mir scheint, dass es sehr davon abhängt, wie tief sich einzelne Funktionsträger bewusst in das Thema verbeißen.

Malkav

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
  • Karma: +24/-44
Auf die Gefahr hin den Thread vollzuspammen, will ich euch auf den Aufsatz von Prof. Färber in der aktuellen ZBR 2023, 73 hinweisen. Sie ist ja nun nicht inbedingt als Beamtenfreudin verschrien, was Ihrer Kritik am SHBesG wohl eher mehr Gewicht verleihen dürfte.

Hinsichtlich der Prozeduralisierungspflichten bleibt festzuhalten, dass Prof. Färber die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen auch als Ökonomin nicht nachvollziehen kann und der Besoldungsgesetzgeber die BeamtInnen willentlich im Nebel stochern lässt:

„Die Höhe dieser Hinzuverdienstgrenzen liegt über dem Wert des Familienergänzungszuschlages. […] So wollte man sich wohl durch Hinzuverdienstgrenzen, die deutlich über den Zuschlagen liegen, absichern. Eine präzisere Erklärung für die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen wird im Gesetzenwurf nicht gegeben.“ (Färber ZBR 2023, 73, 80)

Hinsichtlich der mittelbaren Geschlechterdiskriminierung durch die Anrechnung des Partnereinkommens hat Frau Färber ebenfalls eine recht klare Meinung:

„Die Hinzuverdienstgrenzen [… bewirken], dass eine eigene Erwerbstätigkeit des Partners verhindert wird, mit allen bekannten Konsequenzen eines unzureichenden Aufbaus einer eigenen Erwerbsbiografie und defizitären Alterseinkommens bis hin zu unübersehbaren Anreizen für Schwarzarbeit.“ (Färber ZBR 2023, 73, 80)

„Sie [einkommensabhängige Familienergänzungszuschläge; Anm. durch mich] sind zudem inhaltlich nicht konsistent und zu Ende gedacht und schaffen vor allem auch negative Anreize für die (Wieder)Aufnahme der Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen, was ihnen dann auch den Vorwurf der verfassungsrechtlich kritischen mittelbaren Diskriminierung einbringt.“ (Färber ZBR 2023, 73, 85)

Wie konnte sowas bloß durch die Frauenorganisationen innerhalb der damaligen Jamaica-Parteien gehen? Insbesondere für die Grünen gehört Gleichstellungspolitik doch zum absoluten "Markenkern".

Wirtschaftliche Emanzipation ist für einige (warum auch immer) noch ein streibares Thema. Dass der Beamte aktuell vom Staat eine Belohnung bekommt, wenn er seine berufstätige Frau dazu bringt sich ausschließlich dem Haushalt und der Kindererziehung zu widmen, klingt eher nach dystopischer Fernsehserie als nach (grüner!) Landespolitik im Jahr 2022/2023.