Moin alle miteinander,
der Bund Deutscher Rechtspfleger Schleswig-Holstein hat wohl ein Gutachten erstellen lassen. Dies wurde kürzlich vom dbb SH veröffentlicht:
Mitteilung:
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/auch-die-neuen-besoldungsvorschriften-sind-verfassungswidrig/Gutachten:
https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2023/2023-Stellungnahme_zur_Beamtenalimentation_in_SH_2022_18.04.23.pdfMal schauen, ob die Landesregierung dazu auf dem anstehenden Gewerkschaftstag Worte findet, welche über ein: "Wir prüfen das Thema fortlaufend intensiv [um dann nichts zu tun]." hinausgehen. Bald müste Karlsruhe doch auch mal mit einer Entscheidung über die Besoldung 2007 herausrücken.
Hinsichtlich der unterstützten Verfassungsbeschwerden hinsichtlich 2022 scheint der dbb SH auch noch nichts aus dem Schlossbezirk gehört zu haben, wenn ich die Nachricht oben richtig deute. An dieser Stelle wäre sonst sicherlich Triumpfgeheule erklungen
Entscheidungen über Annahmen bzw. Nichtannahmen von Verfassungsbeschwerden müssten doch eigentlich zügiger gehen oder woran soll es hier formell haken?
Die gesamte staatsorganisatorische Argumentation gegen übereilte Sachentscheidungen kann ich durchaus nachvollziehen, jedoch wäre eine direkte Annahme der Verfassungsbeschwerde doch mal ein Signal an Besoldungsgesetzgeber und Besoldungsempfänger, dass es in Zukunft alles viel schneller gehen wird.
Wir müssen uns da alle mal ehrlich machen, was das erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Verfahren angeht. Da werden jeweils keine neuen Erkenntnisse gewonnen oder Theorien zum Alimentationsprinzip aufgestellt werden. Dafür haben die Richter:innen in der ersten Instanz gar nicht die Zeit angesichts der Massenverfahren.