Autor Thema: [SH] Widerspruch amtsangemessener Alimentation / Sonderzahlung  (Read 30166 times)

Prüfer SH

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Da gebe ich dir recht, dass sich das Urteil darauf bezieht. Bei dem jährlichen Schreiben der Landesregierung , sehe ich dies jedoch nicht so klar.

Wie es gerade besser passt. Wurde ja schon gesagt, dass es nur um die Differenz zur amtsangemessenen Alimentation geht. Dass diese viel höher ist, als nur zum Weihnachtsgeld ist offenbar niemandem in den Sinn gekommen.

Malkav

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Moin alle miteinander,

der Bund Deutscher Rechtspfleger Schleswig-Holstein hat wohl ein Gutachten erstellen lassen. Dies wurde kürzlich vom dbb SH veröffentlicht:

Mitteilung: https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/auch-die-neuen-besoldungsvorschriften-sind-verfassungswidrig/

Gutachten: https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2023/2023-Stellungnahme_zur_Beamtenalimentation_in_SH_2022_18.04.23.pdf

Mal schauen, ob die Landesregierung dazu auf dem anstehenden Gewerkschaftstag Worte findet, welche über ein: "Wir prüfen das Thema fortlaufend intensiv [um dann nichts zu tun]." hinausgehen. Bald müste Karlsruhe doch auch mal mit einer Entscheidung über die Besoldung 2007 herausrücken.

Hinsichtlich der unterstützten Verfassungsbeschwerden hinsichtlich 2022 scheint der dbb SH auch noch nichts aus dem Schlossbezirk gehört zu haben, wenn ich die Nachricht oben richtig deute. An dieser Stelle wäre sonst sicherlich Triumpfgeheule erklungen  ;) Entscheidungen über Annahmen bzw. Nichtannahmen von Verfassungsbeschwerden müssten doch eigentlich zügiger gehen oder woran soll es hier formell haken?

Die gesamte staatsorganisatorische Argumentation gegen übereilte Sachentscheidungen kann ich durchaus nachvollziehen, jedoch wäre eine direkte Annahme der Verfassungsbeschwerde doch mal ein Signal an Besoldungsgesetzgeber und Besoldungsempfänger, dass es in Zukunft alles viel schneller gehen wird.

Wir müssen uns da alle mal ehrlich machen, was das erstinstanzliche verwaltungsgerichtliche Verfahren angeht. Da werden jeweils keine neuen Erkenntnisse gewonnen oder Theorien zum Alimentationsprinzip aufgestellt werden. Dafür haben die Richter:innen in der ersten Instanz gar nicht die Zeit angesichts der Massenverfahren.

Der Obelix

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Es liest sich sehr gut und als ich dann gesehen habe wer der Verfasser ist, wusste ich auch dass Qualität im Spiel ist. Schade dass die Landesregierung den Autor nicht proaktiv befragt.....Dann würde man statt immer falsch, auch ab und zu mal etwas richtig machen....

Der Obelix

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Ich darf hoffentlich zitieren:

"Die Verletzung des Mindestabstandsgebots betraf Anfang 2022 indiziell mit fünf der elf Besol-
dungsgruppen weitgehend die gesamte untere Hälfte der Besoldungssystematik und Ende 2022 in-
diziell mit vier der elf Besoldungsgruppen einen großen Teil deren unterer Hälfte.

Die Grundbesoldung war im Verlauf des Jahres indiziell um 17 bis rund 20 % zu gering bemessen worden.

Das Mindestabstandsgebot war damit indiziell, entsprechend wie es dem Berliner Gesetzgeber unlängst
vom Bundesverfassungsgericht attestiert worden ist, ebenso in Schleswig-Holstein deutlich ver-
letzt."