Hallo alle miteinander,
das Dienstleistungszentrum Personal beantwortet Anfragen nach dem Informationszugangsgesetzt (IZG) recht schnell und zuverlässig. Dabei kamen einige interessante Informationen raus, welche ich mit euch teilen möchte:
1. Es gibt eine direkte schriftliche Anweisung des FM an das DLZP Widersprüche gegen die Alimentation zu bescheiden (Mail liegt mir wg. Anfrage nach IZG-SH vor). Eine Ruhendstellung ist damit definitiv vom Tisch und jeder wird klagen dürfen/müssen.
2. Seit 01.05.22 gab es über 300 Anträge auf Gewährung eines einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlages von denen knapp 240 positiv beschieden wurden. Nur knapp 60 wurden abgelehnt.
Damit dürfte sich die Argumentation des FM, bei den Anspruchsberechtigten handele es sich um absolute "Orchideenbeamte", erledigt haben. Leider lagen keine Zahlen vor, wie viel Beamtinnen und Beamte grundsätzlich Anspruchsberechtigt wären, jedoch keinen Antrag stellen. Dies mag daran liegen, dass das DLZP antürlich keine Ahnung hat wie hoch das Partnereinkommen ist.
Da ich jedoch weiß, wie schwach die Kommunikation der Möglichkeit zur Antragsstellung seitens der Behördenleitungen an die Mitarbeiter war (Übersendung des gesamten Gesetzestextes mit der Bitte die eigene BEtroffenheit zu prüfen), ist davon auszugehen, dass sehr viele BeamtInnen im eD und mD gar nicht wissen, dass es sowas gibt.