Autor Thema: [SH] Widerspruch amtsangemessener Alimentation / Sonderzahlung  (Read 27061 times)

infabi

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Endlich geht eine Berufsvertretung mal den den Weg einer Verfassungsbeschwerde (https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/) und nimmt die exorbitante Erhöhung des FZ auf's Korn.

was_guckst_du

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Zitat:  Jetzt muss zusätzlich über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden werden, mit der gegen die aus Sicht des dbb sh missglückte Reform aus dem Jahr 2022 vorgegangen wird

Das ist der eigentliche Knackpunkt, denn die direkte Verafssungsbeschwerde ist nur in Ausnahmefällen möglich, da im Normalfall erst der "normale" Rechtsweg eingehalten werden muss.

Besser wäre ein Normenkontrollverfahren durch die Opposition im SH-Landtag gewesen....
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

HansGeorg

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@ Malkav
Sehr gut. Vielleicht nimmst du auch noch die Streichung der Sonderzahlung mit rein. Zu dieser gab es ja im letzten jahr kein Generalschreiben mit Verzicht auf Widerspruch.

Malkav

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Zitat:  Jetzt muss zusätzlich über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden werden, mit der gegen die aus Sicht des dbb sh missglückte Reform aus dem Jahr 2022 vorgegangen wird

Das ist der eigentliche Knackpunkt, denn die direkte Verafssungsbeschwerde ist nur in Ausnahmefällen möglich, da im Normalfall erst der "normale" Rechtsweg eingehalten werden muss.

Besser wäre ein Normenkontrollverfahren durch die Opposition im SH-Landtag gewesen....

Zum direkten Verfassungsbeschwerde ohne vorheriges Beschreiten des Rechtswegen bin ich ganz bei dir. Das BVerfG kann diese hier wohl zur Entscheidung annehmen, wenn es denn möchte. Ob es diese Tür jedoch aufmachen möchte, bleibt abzuwarten, da der Senat dann wohl damit rechnen muss/kann mindestens jedes zweite Jahr über alle 17 Besoldungsanpassungsgesetze befinden zu müssen. Ich gehe jedoch fest davon aus, dass sich die Anwälte des dbb sehr intensiv mit den Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG auseinandergesetzt haben werden. Mal sehen was die Zukunft bringt.

Einen abstrakte Normenkontrolle wäre tatsächlich wesentlich schöner und schlanker gewesen. Nur haben sich zu dem Zeitpunkt halt alle Parteien Hoffnungen gemacht Teil der nächsten Landesregierung zu werden. Und ungeachtet dessen werden die Oppositionsfraktionen Ihre parlamentarischen Ressourcen wohl gerne für öffentlichkeitswirksamere Aktionen nutzen, als für eine höhere Beamtenbesoldung zu klagen (um es mal sehr platt im Stile einiger "Zeitungen" zu formulieren). Was interessiert politisch schon eine Verfassungskrise und die Verletzung grundrechtsgleicher Rechte, wenn man für deren Bekämpfung/Abstellung keine Stimmen bekommt?

@ Malkav
Sehr gut. Vielleicht nimmst du auch noch die Streichung der Sonderzahlung mit rein. Zu dieser gab es ja im letzten jahr kein Generalschreiben mit Verzicht auf Widerspruch.

Ich gehe persönlich davon aus, dass der Besoldungsgesetzgeber durchaus berechtigt gewesen wäre die Sonderzahlung zu streichen, wenn die übrige Besoldung weiterhin den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG genügen würde. Da das nach meinem Dafürhalten nicht der Fall war und ist, gehört die Besoldungskürzung durch Streichung der Jahressonderzahlung zum Themenkompex Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung/Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen.

Nordlicht97

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Update:

Auf meinen Widerspruchsbescheid hin, habe ich einen Anwalt eingeschaltet, mit dem über die Gewerkschaft Vorabsprachen bzgl. des Themas getroffen wurden.
Dieser bereitet jetzt die Klage vor und dann wird man sehen, wohin der Weg führt.
Wer wissen will, um welchen Anwalt es sich handelt, kann mir gern eine PN schicken.

boysetsfire

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So schnell kann's gehen. Am 14.02. hatte ich noch geschrieben, dass ich auf den Ablehnungsbescheid warte und kurz darauf lag er im Briefkasten. Mein Widerspruch ist fertig, geht nächste Woche raus. :-)

Vielen Dank an alle, die sich hier mit konstruktiven Beiträgen an den verschiedenen Threads beteiligen! Und - und das muss auch mal gesagt werden - vielen Dank an den Betreiber dieser Homepage!

Ohne euch wäre ich jetzt nicht so entspannt bei der Aussicht auf das bevorstehende Klageverfahren. Danke!!!  :) 8) :)

Prüfer SH

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So schnell kann's gehen. Am 14.02. hatte ich noch geschrieben, dass ich auf den Ablehnungsbescheid warte und kurz darauf lag er im Briefkasten. Mein Widerspruch ist fertig, geht nächste Woche raus. :-)

Vielen Dank an alle, die sich hier mit konstruktiven Beiträgen an den verschiedenen Threads beteiligen! Und - und das muss auch mal gesagt werden - vielen Dank an den Betreiber dieser Homepage!

Ohne euch wäre ich jetzt nicht so entspannt bei der Aussicht auf das bevorstehende Klageverfahren. Danke!!!  :) 8) :)

Dem schließe ich mich an.
Ich habe bis heute keine Reaktion vom DLZP erhalten. Sowohl Widerspruch als auch Antrag auf Neufeststellung der Erfahrungsstufe wegen des Wegfalls der Stufe 1.

Wer weiß, vielleicht wird das ja mit der Besoldung nächste Woche erledigt. Träumen darf man mal. Beide Schreiben übrigens von letztem Jahr.

AnnaLena1990

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So schnell kann's gehen. Am 14.02. hatte ich noch geschrieben, dass ich auf den Ablehnungsbescheid warte und kurz darauf lag er im Briefkasten. Mein Widerspruch ist fertig, geht nächste Woche raus. :-)

Vielen Dank an alle, die sich hier mit konstruktiven Beiträgen an den verschiedenen Threads beteiligen! Und - und das muss auch mal gesagt werden - vielen Dank an den Betreiber dieser Homepage!

Ohne euch wäre ich jetzt nicht so entspannt bei der Aussicht auf das bevorstehende Klageverfahren. Danke!!!  :) 8) :)

Dem schließe ich mich an.
Ich habe bis heute keine Reaktion vom DLZP erhalten. Sowohl Widerspruch als auch Antrag auf Neufeststellung der Erfahrungsstufe wegen des Wegfalls der Stufe 1.

Wer weiß, vielleicht wird das ja mit der Besoldung nächste Woche erledigt. Träumen darf man mal. Beide Schreiben übrigens von letztem Jahr.


Bei mir ähnlich, wir müssen wohl weiter geduldig sein ;-)

Freddy24

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Nach der Streichung des restlichen Weihnachtsgeldes von 60% eines Monatsgehaltes im Jahre 2007 sind in SH tausende Widerspruchsverfahren und zahlreiche Klageverfahren betreffend eine amtsangemessene Besoldung anhängig. Die ersten Verfahren wurden ruhend gestellt bis zu einer Entscheidung des BVerfG. Eine solche steht nun kurz bevor, nachdem das OVG Schleswig die Beamten- und Richterbesoldung 2007 für verfassungswidrig gering befunden hat und eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat. Die Landesregierung SH hat 2022 einige kosmetische Änderungen durch Erhöhung kinderbezogener Besoldungsbestandteile vorgenommen ansonsten aber den Beamten und Richtern faktisch trotz einer Inflation von 9 % eine Nullrunde verpasst ( 2,8 % Erhöhung ab Dezember 2022, also betreffend 2022 Erhöhung um 0,233 %). Angesicht drohender Nachzahlungen von 1,4 Milliarden € versucht die Landesregierung SH nunmehr, so viele Verfahren wie möglich vor einer Entscheidung des BVerfG rechtskräftig abzuschließen, um die Summe der Nachzahlungen zu minimieren. Ich habe heute den abschlägigen Widerspruchsbescheid erhalten und werde Klage erheben. Wer klagt kann verlieren, wer nicht klagt, hat schon verloren.

Nordlicht97

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Nach der Streichung des restlichen Weihnachtsgeldes von 60% eines Monatsgehaltes im Jahre 2007 sind in SH tausende Widerspruchsverfahren und zahlreiche Klageverfahren betreffend eine amtsangemessene Besoldung anhängig. Die ersten Verfahren wurden ruhend gestellt bis zu einer Entscheidung des BVerfG. Eine solche steht nun kurz bevor, nachdem das OVG Schleswig die Beamten- und Richterbesoldung 2007 für verfassungswidrig gering befunden hat und eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat. Die Landesregierung SH hat 2022 einige kosmetische Änderungen durch Erhöhung kinderbezogener Besoldungsbestandteile vorgenommen ansonsten aber den Beamten und Richtern faktisch trotz einer Inflation von 9 % eine Nullrunde verpasst ( 2,8 % Erhöhung ab Dezember 2022, also betreffend 2022 Erhöhung um 0,233 %). Angesicht drohender Nachzahlungen von 1,4 Milliarden € versucht die Landesregierung SH nunmehr, so viele Verfahren wie möglich vor einer Entscheidung des BVerfG rechtskräftig abzuschließen, um die Summe der Nachzahlungen zu minimieren. Ich habe heute den abschlägigen Widerspruchsbescheid erhalten und werde Klage erheben. Wer klagt kann verlieren, wer nicht klagt, hat schon verloren.

Das bringt dem Land ja auch nur was für 2022.
Für die Jahre von 2007 bis 2021 gab es ja jährlich ein Schreiben, dass aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch jene, die in der Zeit kein Widerspruch eingelegt haben, die eventuelle Nachzahlung erhalten werden.

Prüfer SH

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Nach der Streichung des restlichen Weihnachtsgeldes von 60% eines Monatsgehaltes im Jahre 2007 sind in SH tausende Widerspruchsverfahren und zahlreiche Klageverfahren betreffend eine amtsangemessene Besoldung anhängig. Die ersten Verfahren wurden ruhend gestellt bis zu einer Entscheidung des BVerfG. Eine solche steht nun kurz bevor, nachdem das OVG Schleswig die Beamten- und Richterbesoldung 2007 für verfassungswidrig gering befunden hat und eine Vorlage beim BVerfG gemacht hat. Die Landesregierung SH hat 2022 einige kosmetische Änderungen durch Erhöhung kinderbezogener Besoldungsbestandteile vorgenommen ansonsten aber den Beamten und Richtern faktisch trotz einer Inflation von 9 % eine Nullrunde verpasst ( 2,8 % Erhöhung ab Dezember 2022, also betreffend 2022 Erhöhung um 0,233 %). Angesicht drohender Nachzahlungen von 1,4 Milliarden € versucht die Landesregierung SH nunmehr, so viele Verfahren wie möglich vor einer Entscheidung des BVerfG rechtskräftig abzuschließen, um die Summe der Nachzahlungen zu minimieren. Ich habe heute den abschlägigen Widerspruchsbescheid erhalten und werde Klage erheben. Wer klagt kann verlieren, wer nicht klagt, hat schon verloren.

Das bringt dem Land ja auch nur was für 2022.
Für die Jahre von 2007 bis 2021 gab es ja jährlich ein Schreiben, dass aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch jene, die in der Zeit kein Widerspruch eingelegt haben, die eventuelle Nachzahlung erhalten werden.

Warten wir mal ab, welchen Wert diese Lippenbekenntnisse am Ende haben werden. Frau Heinold ist dann aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr im Amt...

Prüfer SH

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https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/00700/drucksache-20-00727.pdf

Eine kleine Anfrage der FDP an die Landesregierung bzw. das Finanzministerium zum Sachstand amtsangemessene Alimentation.

Es liegen doch mehr Widersprüche vor, als zunächst erwartet. Das erklärt wohl auch die ewige Bearbeitungsdauer (ich habe immer noch nichts gehört).


Prüfer SH

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Die Frau ist der Hammer.

HansGeorg

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Das mit den wenigen Widersprüchen in SH überrascht mich überhaupt nicht. Da alle Interessensvertretungen hierzu schweigen. Trivia: Der Personalratsvorsitzende im DLZP ist auch Hauptsachbearbeiter für die Widersprüche der Beamten im Land SH.