Autor Thema: [SH] Widerspruch amtsangemessener Alimentation / Sonderzahlung  (Read 27059 times)

Nordlicht97

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Die Frau ist der Hammer.

Könntest du den Artikel eventuell einmal kurz zusammenfassen?
Würde mich auch gerne über die Frau aufregen :)

Der Obelix

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Das mit den wenigen Widersprüchen in SH überrascht mich überhaupt nicht. Da alle Interessensvertretungen hierzu schweigen. Trivia: Der Personalratsvorsitzende im DLZP ist auch Hauptsachbearbeiter für die Widersprüche der Beamten im Land SH.

Ist er dann gar nicht freigestellt?

Alphonso

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Das mit den wenigen Widersprüchen in SH überrascht mich überhaupt nicht. Da alle Interessensvertretungen hierzu schweigen. Trivia: Der Personalratsvorsitzende im DLZP ist auch Hauptsachbearbeiter für die Widersprüche der Beamten im Land SH.

Das kann man so nicht sagen. Ich wurde und werde von meiner Spartengewerkschaft unterhalb der Dachorganisation des dbb regelmäßig informiert. Es gab sogar eine E-Mail, in welcher im Anhang der Antrag im Word-Format angehängt war.

Malkav

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Das mit den wenigen Widersprüchen in SH überrascht mich überhaupt nicht. Da alle Interessensvertretungen hierzu schweigen.

Das kann man so nicht sagen. Ich wurde und werde von meiner Spartengewerkschaft unterhalb der Dachorganisation des dbb regelmäßig informiert. Es gab sogar eine E-Mail, in welcher im Anhang der Antrag im Word-Format angehängt war.

Also ich kann mich bei meiner dbb-Spartengewerkschaft auch nicht beschweren.

Es gab zum Thema eine Informationsveranstaltung als Onlinekonferenz für alle Mitglieder. Danach wurden dann Vordrucke für "Antrag" und formellen Widerspruch übersandt. Nachdem die ersten Ablehnungen vom DLZP kamen, wurde ein entsprechender umfangreicher Klageentwurf samt Anlagen übersandt.

Formeller Rechtschutz war leider nicht drin. Die Verbandskasse sei dann wohl (allein wegen der Gerichtskostenvorschüsse von 483,00 EUR) relativ schnell alle, da jedes einzelne Mitglied betroffen sein. Mir scheint, dass es sehr davon abhängt, wie tief sich einzelne Funktionsträger bewusst in das Thema verbeißen.

Malkav

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Auf die Gefahr hin den Thread vollzuspammen, will ich euch auf den Aufsatz von Prof. Färber in der aktuellen ZBR 2023, 73 hinweisen. Sie ist ja nun nicht inbedingt als Beamtenfreudin verschrien, was Ihrer Kritik am SHBesG wohl eher mehr Gewicht verleihen dürfte.

Hinsichtlich der Prozeduralisierungspflichten bleibt festzuhalten, dass Prof. Färber die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen auch als Ökonomin nicht nachvollziehen kann und der Besoldungsgesetzgeber die BeamtInnen willentlich im Nebel stochern lässt:

„Die Höhe dieser Hinzuverdienstgrenzen liegt über dem Wert des Familienergänzungszuschlages. […] So wollte man sich wohl durch Hinzuverdienstgrenzen, die deutlich über den Zuschlagen liegen, absichern. Eine präzisere Erklärung für die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen wird im Gesetzenwurf nicht gegeben.“ (Färber ZBR 2023, 73, 80)

Hinsichtlich der mittelbaren Geschlechterdiskriminierung durch die Anrechnung des Partnereinkommens hat Frau Färber ebenfalls eine recht klare Meinung:

„Die Hinzuverdienstgrenzen [… bewirken], dass eine eigene Erwerbstätigkeit des Partners verhindert wird, mit allen bekannten Konsequenzen eines unzureichenden Aufbaus einer eigenen Erwerbsbiografie und defizitären Alterseinkommens bis hin zu unübersehbaren Anreizen für Schwarzarbeit.“ (Färber ZBR 2023, 73, 80)

„Sie [einkommensabhängige Familienergänzungszuschläge; Anm. durch mich] sind zudem inhaltlich nicht konsistent und zu Ende gedacht und schaffen vor allem auch negative Anreize für die (Wieder)Aufnahme der Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen, was ihnen dann auch den Vorwurf der verfassungsrechtlich kritischen mittelbaren Diskriminierung einbringt.“ (Färber ZBR 2023, 73, 85)

Wie konnte sowas bloß durch die Frauenorganisationen innerhalb der damaligen Jamaica-Parteien gehen? Insbesondere für die Grünen gehört Gleichstellungspolitik doch zum absoluten "Markenkern".

Wirtschaftliche Emanzipation ist für einige (warum auch immer) noch ein streibares Thema. Dass der Beamte aktuell vom Staat eine Belohnung bekommt, wenn er seine berufstätige Frau dazu bringt sich ausschließlich dem Haushalt und der Kindererziehung zu widmen, klingt eher nach dystopischer Fernsehserie als nach (grüner!) Landespolitik im Jahr 2022/2023.

Topsepower

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Moin Moin,

ich darf mich jetzt auch zu den „glücklichen“ schätzen, die gegen ihre Besoldung klagen dürfen. Ich habe im Thread gelesen, dass einige diesen Weg auch schon in SH bestreiten? Ich suche noch nach einem Rechtsanwalt, der sich in die Thematik vielleicht schon eingearbeitet hat und nicht ganz unbeleckt ist.

Könnt ihr mir da jemanden empfehlen?

Vielen Dank!

Malkav

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Für politisch interessierte Mitleser weise ich mal auf das Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 16.03.2023 hin.

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/aussch/finanz/niederschrift/2023/20-026_03-23.pdf

Dort war die Beamtenalimentation mal wieder heißes Thema. Immerhin lässt die Opposition dem Finanzministerium keine Ruhe damit.

Interessant ist die rechtliche Bewertung der "Weihnachtsgelderlasse 2007 bis 2021" durch das FM. Diese seien angeblich keine echten Verzichte auf das jeweilige Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung, sondern lediglich "politische Zusage[n]" und eine "politische Absichtserklärung" an die Beamtenschaft. Mal schauen was das VG dazu später sagt, denn diese Wortklauberei lässt ja schon Gutes für die Zukunft erahnen. Die Erlasse wurde ja nicht grundlos jeden Dezember an jeden Beamten individuell mit der Dezemberabrechnung verschickt.

Dass die StS'in für den Fall der Feststellung eines Verfassungsbruchs von notwendigen "Nachjustierungen" fabuliert, verspricht ebenfalls Spaß, Spannung und Kopfschütteln der Experten. Wir dürfen auch auf die rechtliche Stellungnahme des FM gespannt sein, welche gegenüber dem Finanzausschuss angekündigt wurde.

Prüfer SH

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Für politisch interessierte Mitleser weise ich mal auf das Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 16.03.2023 hin.

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/aussch/finanz/niederschrift/2023/20-026_03-23.pdf

Dort war die Beamtenalimentation mal wieder heißes Thema. Immerhin lässt die Opposition dem Finanzministerium keine Ruhe damit.

Interessant ist die rechtliche Bewertung der "Weihnachtsgelderlasse 2007 bis 2021" durch das FM. Diese seien angeblich keine echten Verzichte auf das jeweilige Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung, sondern lediglich "politische Zusage[n]" und eine "politische Absichtserklärung" an die Beamtenschaft. Mal schauen was das VG dazu später sagt, denn diese Wortklauberei lässt ja schon Gutes für die Zukunft erahnen. Die Erlasse wurde ja nicht grundlos jeden Dezember an jeden Beamten individuell mit der Dezemberabrechnung verschickt.

Dass die StS'in für den Fall der Feststellung eines Verfassungsbruchs von notwendigen "Nachjustierungen" fabuliert, verspricht ebenfalls Spaß, Spannung und Kopfschütteln der Experten. Wir dürfen auch auf die rechtliche Stellungnahme des FM gespannt sein, welche gegenüber dem Finanzausschuss angekündigt wurde.

Wie kommst du darauf, die Erlasse seien keine "echten Verzichte..."?

Als ich folgendes gelesen habe, wäre ich vor Lachen fast vom Stuhl gefallen:

Staatssekretärin Dr. Torp teilt mit, die Änderung sei im Justiziariat des Finanzministeriums
geprüft worden.



Der Obelix

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"Staatssekretärin Dr. Torp räumt ein, dass eine Information an den Finanzausschuss oder das Parlament ihres Erachtens versäumt worden sei. "

Tja, da hat jemand sehr unsauber gearbeitet.

Wundert mich aber irgendwie nicht.


Prüfer SH

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Man stelle sich mal vor, wenn das BVerfG für uns positiv entscheidet - gar nicht mal so abwegig - und dann gesagt, wird, der jährliche Wisch hätte keinerlei Bestand mehr. Was dann wohl los ist.

Angesichts der Wahnsinnssumme muss so etwas doch passieren.   

Malkav

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Wie kommst du darauf, die Erlasse seien keine "echten Verzichte..."?

Ich habe den Umkehrschluss aus der Bezeichnung der Erlasse als "politische Absichtserklärung" gezogen. Die Landesregierung sieht das Land nicht als rechtlich gebunden an. Der Erklärende wird wohl sehr genau um die rechtliche Wertigkeit von "Absichtserklärungen" (nämlich gar keine) wissen.

Bei einem Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung für die Jahre 2007 bis 2021 könnte jede Beamtin und jeder Beamte individuell für alle Jahre den Rechtsweg beschreiten, was auch eine das angreifen eines zukünftigen Reperaturgesetzes einschließt.

Die Einrede der Vejährung wäre hier mMn wohl ebenfalls nicht möglich (ohne, dass ich dies rechtlich geprüft hätte). Ich kann ja schlecht jedem Beamten jährlich erklärem ihr/ihm drohe ohne individuellen Widerspruch kein Rechtsverlust, nur um dann zu sagen: "Ach ne! Vergiss mal was ich jahrelang geschrieben habe". Die Einrede verstieße doch wohl recht eindeutig gegen Treu & Glauben, was sich die Landesregierung aber sicherlich auch erst vom Verwaltungsgericht erklären lassen wird.

Das ist alles so frustrierend vorhersehbar. Man darf seinem Dienstherren scheinbar nur exakt so weit vertrauen, wie man ihn verklagen kann.

Prüfer SH

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Geht es nicht primär darum, dass das Land über etwaige haushalterische Risiken informiert sein muss? Und das ist es nachweislich durch Bekanntgabe der Erlasse. Es wird ja ständig über die 1.5 Mrd. € gesprochen. Kaum vorstellbar, sollte das letztlich doch nicht mehr gelten.

SHbaltic

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Die "juristische Stellungnahme" ist veröffentlicht worden: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/01200/umdruck-20-01240.pdf

Prüfer SH

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Die "juristische Stellungnahme" ist veröffentlicht worden: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/01200/umdruck-20-01240.pdf

"Alle Betroffenen können daher weiterhin davon ausgehen, dass entsprechend der getroffenen jährlichen Zusagen verfahren wird und im Falle einer für das Land negativen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung für das Jahr 2007 eine Gesetzeskorrektur auf den Weg gebracht wird, die sich – jeweils nach Betroffenheit – auf die gesamte Beamtenschaft bezieht ungeachtet des Umstands, ob ein Antrag auf Neufestsetzung der Sonderzahlung eingelegt worden ist oder nicht."

Sucht noch jemand nach dem Haar in der Suppe? Übersehe ich irgendetwas, oder kommt wirklich bald der Geldregen für die letzten 15 bzw. 16 Jahre, wenn das BVerfG seine Entscheidung veröffentlicht hat?

Ozymandias

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Die "juristische Stellungnahme" ist veröffentlicht worden: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/01200/umdruck-20-01240.pdf

Jetzt nicht auf SH bezogen, aber ich habe ungefähr 20 Lehrer im Bekanntenkreis:

Zitat
Ein Vertrauenstatbestand ist insbesondere nicht entstanden, weil der Grundsatz der zeitnahen
Geltendmachung von Besoldungsansprüchen den Beamtinnen und Beamten bekannt sein muss

Keiner davon kennt oder kannte diesen Grundsatz. Wo soll man diesen auch gelernt haben?
Früher gab es die Besoldungsproblematik in den 80ern und 90ern gar nicht, sondern erst seit der Föderalismusreform.

Seit dem Beschluss von 2020 ist/mag es etwas anders (sein), Widerspruch legen trotzdem die wenigsten ein, sondern vertrauen auf die Zusagen. Wie man hier sieht muss man das aber ganz genau verfolgen, sonst verpasst man es, wenn es die Zusage nicht mehr gibt. In BW erscheint so eine Zusage bislang auch nicht auf der Gehaltsmitteilung und es wurde bereits seit 2013 in vielen anderen Bereichen "getrickst" die man nur mit viel Recherche mitbekommt u.a. Beihilfegeschichten und KEEZ.