Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 290259 times)

BRUBeamter

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1005 am: 30.03.2023 10:07 »
Die sollen den Mindestbetrag für den kleinsten Beamten in Prozente umrechnen und das Ergebnis auf alle übertragen… Das wäre fair.

Agree - Dann gibt es auch keine Probleme mit dem Abstandsgebot - zumindest in dieser Hinsicht.
Aber dann müsste BMI und VKA noch mehr Geld locker machen.

Hätte aber auch den Vorteil, der ggf. Annäherung zur amtsangemessenen Besoldung.

.....nee wäre doch zu einfach..... kann nicht klappen...... 8)

Genau. Die 150€ wären dadurch ca. 6.5%, das wäre mal ein Schritt in die richtige Richtung. Da Nancy uns wertschätzt, rundet sie auf 7,5% pro Jahr auf.

Tja, die Wertschätzung propagiert Sie zwar in der Öffentlichkeit, jedoch haben Ihre Taten nicht den gleichen Tenor.
War sicherlich auch schlau von Ihr, den "schwarzen Peter" jetzt dem VKA zu zuzuschieben.  8)

BWBoy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1006 am: 30.03.2023 10:09 »
Wieso verhandelt man nicht Kommunen und Bund getrennt?
 
Nur weil die Kommunen "kein" Geld haben, werden für uns schlechtere Tarifverträge geschlossen.

Hatte ich schonmal was zu geschrieben. Die Streikwirkung der Angestellten des Bundes ist extrem gering. Man erhofft sich durch die gemeinsame Verhandlung mehr Druck aufbauen zu können. Im Hinblick auf die finanzschwachen Kommunen ist das aber ein zweischneidiges Schwert und aktuell eher hinderlich als förderlich.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1007 am: 30.03.2023 10:18 »

Anstatt den eigenen Kopf sollte man vielleicht IMPotsdam schütteln.
[/quote]

Dann könnten wir gleich einen größten Teil der Medienvertreter schütteln - allerdings dürfte das wenig Sinn machen, da die Ursache der betreffenden Sichtweisen zumeist Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und weniger andere Gründe sind. Wenn man bspw. erneut liest, was der Spiegel schreibt,

https://www.spiegel.de/wirtschaft/tarifverhandlungen-fuer-oeffentlichen-dienst-gescheitert-a-ee015fdc-beee-49b3-82ef-7b0b5a0a8302

dann könnte man, wenn's so wäre, wie es dort dargestellt wird, vielleicht tatsächlich nur den Kopf schütteln. Denn auch in jenem Beitrag fehlt jeweils die jeweils geforderte Tariflaufzeit, sodass es so aussieht, als habe die Forderung der Gewerkschaften und das Angebot der Arbeitgeber nicht mehr weit auseinandergelegen - und als Folge dessen, dass die Arbeitgeber grundsätzlich die von ihnen vorgeschlagene Tarifverlaufzeit nicht nennen und die Medienvertreter sich wiederkehrend wohl nicht mit Tarifpolitik beschäftigt haben - denn ansonsten sollten sie die Taschenspielertricks der Arbeitgeber als solche erkennen -, kommt dann ein entsprechender sachlicher Unsinn heraus, wie ihn hier auch wieder der Spiegel verbreitet.

Nun nützt es allerdings nichts, wenn es nicht gerade um den spezifischen Qualitätsjournalismus ala BILD geht, auf die Medienvertreter zu schimpfen - vielmehr sollte man versuchen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Denn ansonsten werden sie ihre Meinung nicht ändern und weiterhin eher kritiklos der interessenorientierten Berichterstattung der Arbeitgeber folgen. Diese sind wiederum über den täglichen Verkehr sehr viel enger mit den Medien verbunden als die Gewerkschaften, was in der Natur der Sache liegt. Das BMI hat täglich mit den Medien zu tun, die Gewerkschaften eher deutlich seltener. Die Macht über die Deutungshoheit ist auch diesbezüglich ungleich verteilt, was bedauerlich, aber so erst einmal nicht zu ändern ist. Ergo nützt auch hier nur Kärrnerarbeit, also Aufklärung.

Frankeee2022

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1008 am: 30.03.2023 10:19 »
Der Abschluss wäre mies.
Erste Monate Nullrunde, dann Reallohnverlust.

Wenn das durchgeht, sollte jeder aus den Gewerkschaften austreten.
Damit wären nicht einmal 50 % der Forderung erfüllt 10,5% auf 1 Jahr)

Leider war die Einigung hinsichtlich des Mindestbetrags wohl doch nicht sicher. Es ist, wie ich bereits vorher schrieb, abweichend zu dem was andere geschrieben haben, ein Mindestbetrag auf die GESAMTE Laufzeit! Also für 24 Monate. Die Verteilung der 300 € Mindestbetrag wurde mir jedenfalls nicht bekannt. Die linearen Nachbesserungen pro Jahr (von 3,8 auf 5 und von 2 auf 3%, bzw. zum Erstangebot von 3,8% auf 5 sowie von 2,8 auf 3%) haben leider nicht gereicht als letztes Angebot. Der letzte "Rettungsversuch" mit 500 € mehr Sonderzahlung von 2500 auf 3000 € waren letztlich völlig egal, weil Verdi und DBB UNBEDINGT auf den Mindestbetrag schielen. Die 300 € auf die gesamte Laufzeit sind insofern ausreichend, als dass sie für EIN Jahr gelten würden. Das war aber das absolute No Go für die Arbeitgeber. Ich schätze ein, dass es letztlich auf einen Mindestbetrag auf 400€ für 24 Monate kommen wird. Die linearen Erhöhungen waren im Grunde ausreichend, auch von Seiten von Verdi und DBB. Also ich muss schon den Kopf schütteln, das Angebot war m.E. wirklich fair.

Schreibt ein Journalist: "Also ich muss schon den Kopf schütteln, das Angebot war m.E. wirklich fair."

Ich muss auch gleich mal den Kopf schütteln! 8)
Anstatt den eigenen Kopf sollte man vielleicht IMPotsdam schütteln.

Guter Ansatz, aber ich fürchte das wird Ihm nicht helfen und uns nur in Schwierigkeiten bringen.

Ich blicke schon gar nicht mehr durch, welches Angebot hat er überhaupt für fair angesehen ?


Das zuletzt ausgeschlagene Angebot der AG, 3000€ Einmalzahlung, insgesamt 8% Erhöhung für 27 Monate. Klingt das nicht super fair?

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1009 am: 30.03.2023 10:27 »
Die sollen den Mindestbetrag für den kleinsten Beamten in Prozente umrechnen und das Ergebnis auf alle übertragen… Das wäre fair.

Das wäre in der Tat begrüßenswert, aber z.B. 2018 wurde leider nur ein (wie auch immer berechneter) Durchschnitt genommen.

Im TVöD gab es Folgendes:
- 01.03.2018: mindestens +2,85%, höchstens +5,70%
- 01.04.2019: mindestens +2,81%, höchstens +5,39%
- 01.03.2020: mindestens +0,96%, höchstens +1,81%

Daraus wurde für uns Bundesbeamte:
- 01.03.2018: +2,99% für alle
- 01.04.2019: +3,09% für alle
- 01.03.2020: +1,06% für alle

tigertom

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1010 am: 30.03.2023 10:29 »
Der Abschluss wäre mies.
Erste Monate Nullrunde, dann Reallohnverlust.

Wenn das durchgeht, sollte jeder aus den Gewerkschaften austreten.
Damit wären nicht einmal 50 % der Forderung erfüllt 10,5% auf 1 Jahr)

Leider war die Einigung hinsichtlich des Mindestbetrags wohl doch nicht sicher. Es ist, wie ich bereits vorher schrieb, abweichend zu dem was andere geschrieben haben, ein Mindestbetrag auf die GESAMTE Laufzeit! Also für 24 Monate. Die Verteilung der 300 € Mindestbetrag wurde mir jedenfalls nicht bekannt. Die linearen Nachbesserungen pro Jahr (von 3,8 auf 5 und von 2 auf 3%, bzw. zum Erstangebot von 3,8% auf 5 sowie von 2,8 auf 3%) haben leider nicht gereicht als letztes Angebot. Der letzte "Rettungsversuch" mit 500 € mehr Sonderzahlung von 2500 auf 3000 € waren letztlich völlig egal, weil Verdi und DBB UNBEDINGT auf den Mindestbetrag schielen. Die 300 € auf die gesamte Laufzeit sind insofern ausreichend, als dass sie für EIN Jahr gelten würden. Das war aber das absolute No Go für die Arbeitgeber. Ich schätze ein, dass es letztlich auf einen Mindestbetrag auf 400€ für 24 Monate kommen wird. Die linearen Erhöhungen waren im Grunde ausreichend, auch von Seiten von Verdi und DBB. Also ich muss schon den Kopf schütteln, das Angebot war m.E. wirklich fair.

Schreibt ein Journalist: "Also ich muss schon den Kopf schütteln, das Angebot war m.E. wirklich fair."

Ich muss auch gleich mal den Kopf schütteln! 8)
Anstatt den eigenen Kopf sollte man vielleicht IMPotsdam schütteln.

Guter Ansatz, aber ich fürchte das wird Ihm nicht helfen und uns nur in Schwierigkeiten bringen.

Ich blicke schon gar nicht mehr durch, welches Angebot hat er überhaupt für fair angesehen ?


Das zuletzt ausgeschlagene Angebot der AG, 3000€ Einmalzahlung, insgesamt 8% Erhöhung für 27 Monate. Klingt das nicht super fair?
Antwort auf Ihre geschlossene Frage: Nein.

Rollo83

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1011 am: 30.03.2023 10:32 »
Der Abschluss wäre mies.
Erste Monate Nullrunde, dann Reallohnverlust.

Wenn das durchgeht, sollte jeder aus den Gewerkschaften austreten.
Damit wären nicht einmal 50 % der Forderung erfüllt 10,5% auf 1 Jahr)

Leider war die Einigung hinsichtlich des Mindestbetrags wohl doch nicht sicher. Es ist, wie ich bereits vorher schrieb, abweichend zu dem was andere geschrieben haben, ein Mindestbetrag auf die GESAMTE Laufzeit! Also für 24 Monate. Die Verteilung der 300 € Mindestbetrag wurde mir jedenfalls nicht bekannt. Die linearen Nachbesserungen pro Jahr (von 3,8 auf 5 und von 2 auf 3%, bzw. zum Erstangebot von 3,8% auf 5 sowie von 2,8 auf 3%) haben leider nicht gereicht als letztes Angebot. Der letzte "Rettungsversuch" mit 500 € mehr Sonderzahlung von 2500 auf 3000 € waren letztlich völlig egal, weil Verdi und DBB UNBEDINGT auf den Mindestbetrag schielen. Die 300 € auf die gesamte Laufzeit sind insofern ausreichend, als dass sie für EIN Jahr gelten würden. Das war aber das absolute No Go für die Arbeitgeber. Ich schätze ein, dass es letztlich auf einen Mindestbetrag auf 400€ für 24 Monate kommen wird. Die linearen Erhöhungen waren im Grunde ausreichend, auch von Seiten von Verdi und DBB. Also ich muss schon den Kopf schütteln, das Angebot war m.E. wirklich fair.

Schreibt ein Journalist: "Also ich muss schon den Kopf schütteln, das Angebot war m.E. wirklich fair."

Ich muss auch gleich mal den Kopf schütteln! 8)
Anstatt den eigenen Kopf sollte man vielleicht IMPotsdam schütteln.

Guter Ansatz, aber ich fürchte das wird Ihm nicht helfen und uns nur in Schwierigkeiten bringen.

Ich blicke schon gar nicht mehr durch, welches Angebot hat er überhaupt für fair angesehen ?


Das zuletzt ausgeschlagene Angebot der AG, 3000€ Einmalzahlung, insgesamt 8% Erhöhung für 27 Monate. Klingt das nicht super fair?

Das klingt mehr als fair mit folgender Änderung.
Streiche 27 Monate setze 12 Monate.

tigertom

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1012 am: 30.03.2023 10:34 »
Ganz vereinfacht ausgedrückt hat man uns nicht 8 von 10 angeboten, sondern ganz grob 3,5 von 10.

Das zu verstehen, kann doch nicht so schwer sein...

OHNE überfällige Herabsetzung der Arbeitszeit für die Beamten.

BWBoy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1013 am: 30.03.2023 10:40 »

Anstatt den eigenen Kopf sollte man vielleicht IMPotsdam schütteln.

Dann könnten wir gleich einen größten Teil der Medienvertreter schütteln - allerdings dürfte das wenig Sinn machen, da die Ursache der betreffenden Sichtweisen zumeist Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und weniger andere Gründe sind. Wenn man bspw. erneut liest, was der Spiegel schreibt,

https://www.spiegel.de/wirtschaft/tarifverhandlungen-fuer-oeffentlichen-dienst-gescheitert-a-ee015fdc-beee-49b3-82ef-7b0b5a0a8302

dann könnte man, wenn's so wäre, wie es dort dargestellt wird, vielleicht tatsächlich nur den Kopf schütteln. Denn auch in jenem Beitrag fehlt jeweils die jeweils geforderte Tariflaufzeit, sodass es so aussieht, als habe die Forderung der Gewerkschaften und das Angebot der Arbeitgeber nicht mehr weit auseinandergelegen - und als Folge dessen, dass die Arbeitgeber grundsätzlich die von ihnen vorgeschlagene Tarifverlaufzeit nicht nennen und die Medienvertreter sich wiederkehrend wohl nicht mit Tarifpolitik beschäftigt haben - denn ansonsten sollten sie die Taschenspielertricks der Arbeitgeber als solche erkennen -, kommt dann ein entsprechender sachlicher Unsinn heraus, wie ihn hier auch wieder der Spiegel verbreitet.

Nun nützt es allerdings nichts, wenn es nicht gerade um den spezifischen Qualitätsjournalismus ala BILD geht, auf die Medienvertreter zu schimpfen - vielmehr sollte man versuchen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Denn ansonsten werden sie ihre Meinung nicht ändern und weiterhin eher kritiklos der interessenorientierten Berichterstattung der Arbeitgeber folgen. Diese sind wiederum über den täglichen Verkehr sehr viel enger mit den Medien verbunden als die Gewerkschaften, was in der Natur der Sache liegt. Das BMI hat täglich mit den Medien zu tun, die Gewerkschaften eher deutlich seltener. Die Macht über die Deutungshoheit ist auch diesbezüglich ungleich verteilt, was bedauerlich, aber so erst einmal nicht zu ändern ist. Ergo nützt auch hier nur Kärrnerarbeit, also Aufklärung.

Tatsächlich habe ich erst letzte Woche völlig genervt nach den Radionachrichten eine Whatsapp an FFN geschickt und auf die unterschiedlichen Laufzeiten und die damit verbreiteten Halbwahrheiten hingewiesen. Man war sich scheinbar dessen nicht bewusst und wollte es an die Nachrichtenabteilung weitergeben. Und siehe da, gestern auf dem Heimweg gabs Nachrichten mit Nennung der Laufzeiten.

IMPotsdam

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1014 am: 30.03.2023 10:41 »
Vielen Dank an Hummel2805 und IMPotsdam!

Ihr habt das Forum mit eurer Geltungssucht mal wieder etwas mehr belebt.
Qualifizierte Aussagen sind bei Wichtigtuern eben nicht zu erwarten...

Tut mir leid wenn ich die mir zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt gewordenen Informationen hier mitteile.
Dem geneigten Leser dürfte aufgefallen sein, dass sich Scheitern letztlich auf die Frage des Mindestbetrags reduziert hat. Dieser wurde mit 300 € auf 24 Monate angeboten, genau wie ich dies hier von Anfang an mitgeteilt habe. Leider hat sich dieses Angebot offensichtlich im Laufe des gestrigen Tages NICHT mehr erhöht, so dass die zusätzlich angebotenen linearen Erhöhungen als "Rettungsversuch" nicht ausreichend waren und das Scheitern folglich nicht verhindert haben. Die von mir vorgetragenen Zahlen sind authentisch, egal was hier unterstellt wird. Ich dachte auch, dass ich einigen Forumsteilnehmern hierdurch einen Gefallen erweise, da der Informationsdrang bzgl. laufender Tarifverhandlungen üblicherweise recht hoch ist. Ich kann auch sagen, dass die sich am gestrigen Tag sukzessiv aufgebaute Spannung zwischen den Verhandlungspartnern entegen dem bis dahin kommunizierten beiderseitigen Einigungswillen so nicht absehbar war.

Zu meiner Aussage, es handelt sich um ein faires Angebot:

Was viele Forumsteilnehmer m.E. ganz deutlich verkennen, ist die Tatsache, dass die die Inflation auslösenden Ursachen einen volkswirtschaftlichen Wohlstandsverlust zur Folge hatten und haben. Es ist völlig weltfremd, dass eine Volkswirtschaft und damit auch die in dieser Volkswirtschaft lebenden Individuen hiervon abgekoppelt diesem Wohlstandsverlust spurlos engehen können. Die Ursachen und wer hierfür möglicherweise verantwortlich ist, spielt bei dieser rein ökonomischen Frage keine Rolle. Dass der Staat durch die Inflation mehr Steuereinnahmen denn je einnimmt ist auch nur ein Bruchteil der Wahrheit, denn in einer Leistungsbilanz und einer hier maßgeblichen Kameralistik gibt es auch noch die Ausgabenseite. Es ist dabei zu konstatieren, dass obgleich steigender Einnahmen die Ausgaben hierbei überproptional zu den Einnahmen steigen. Mit anderen Worten, das Minus wird größer.

PolareuD

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1015 am: 30.03.2023 10:54 »
@ IMPotsdam

Da es sich bei ihnen nach eigener Auskunft um einen Journalisten handelt, wäre es sinnvoll sich mit der gesamten Besoldungsproblematik im Öffentlichen Dienst vertraut zu machen. Ich empfehle Ihnen in dem Zusammenhang zum Einstieg den Sammelthread hier im Forum:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Zum vertieften Verständnis wäre dann der Diskussions-Thread hier im Forum zu nennen:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html

Allerdings sollte man das „Bashing“ in dem Letzterer ausblenden können. Die ganze Thematik führt nun auch zur Verquickung bei den aktuellen Tarifverhandlungen, obwohl rein rechtlich gesehen beides getrennt werden muss.

Auch wenn Ihnen das Angebot der Arbeitgeber „fair“ erscheint, lässt sich damit das eigentliche Problem der unzureichenden Besoldung im Öffentlichen Dienst nicht lösen. So lassen sich Mindesterhöhungen nicht ohne weiteres auf das Besoldungsgefüge übertragen, da dadurch das verfassungsrechtlich garantierte Abstandgebot zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet wird. Der einzige Weg, der verfassungsrechtlich bestand hätte, wäre den Mindestbetrag auf die unterste Besoldungsgruppe (A3) anzuwenden, die daraus resultierende prozentuale Erhöhung auszurechnen und diese prozentuale Erhöhung auf alle darüberliegenden Besoldungsgruppen anzuwenden. Bei einer Mindesterhöhung von 150€ in 2023 führt das zu einer Anpassung von 6,3% im restlichen Besoldungsgefüge. Das ganze angewendet auf 2024 (Mindestbetrag 150€) führt nochmal zu einer Anpassung 6,0% im gesamten Besoldungsgefüge. Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ist, wenn sich der Abstand zwischen den Arbeitsentgelten und der Besoldung zunehmend vergrößert.

Dennoch hätte eine Anhebung der Besoldung um 6,3% bzw. 6,0% den Vorteil das die Besoldung sich ein Stück weit der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Besoldung annähert. Auch wenn die Besoldung dann immer noch „geschätzt“ ca. 18% zu niedrig ist um wieder verfassungskonform zu sein.

IMPotsdam

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1016 am: 30.03.2023 11:12 »
@ IMPotsdam

Da es sich bei ihnen nach eigener Auskunft um einen Journalisten handelt, wäre es sinnvoll sich mit der gesamten Besoldungsproblematik im Öffentlichen Dienst vertraut zu machen. Ich empfehle Ihnen in dem Zusammenhang zum Einstieg den Sammelthread hier im Forum:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Zum vertieften Verständnis wäre dann der Diskussions-Thread hier im Forum zu nennen:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html

Allerdings sollte man das „Bashing“ in dem Letzterer ausblenden können. Die ganze Thematik führt nun auch zur Verquickung bei den aktuellen Tarifverhandlungen, obwohl rein rechtlich gesehen beides getrennt werden muss.

Auch wenn Ihnen das Angebot der Arbeitgeber „fair“ erscheint, lässt sich damit das eigentliche Problem der unzureichenden Besoldung im Öffentlichen Dienst nicht lösen. So lassen sich Mindesterhöhungen nicht ohne weiteres auf das Besoldungsgefüge übertragen, da dadurch das verfassungsrechtlich garantierte Abstandgebot zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet wird. Der einzige Weg, der verfassungsrechtlich bestand hätte, wäre den Mindestbetrag auf die unterste Besoldungsgruppe (A3) anzuwenden, die daraus resultierende prozentuale Erhöhung auszurechnen und diese prozentuale Erhöhung auf alle darüberliegenden Besoldungsgruppen anzuwenden. Bei einer Mindesterhöhung von 150€ in 2023 führt das zu einer Anpassung von 6,3% im restlichen Besoldungsgefüge. Das ganze angewendet auf 2024 (Mindestbetrag 150€) führt nochmal zu einer Anpassung 6,0% im gesamten Besoldungsgefüge. Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ist, wenn sich der Abstand zwischen den Arbeitsentgelten und der Besoldung zunehmend vergrößert.

Dennoch hätte eine Anhebung der Besoldung um 6,3% bzw. 6,0% den Vorteil das die Besoldung sich ein Stück weit der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Besoldung annähert. Auch wenn die Besoldung dann immer noch „geschätzt“ ca. 18% zu niedrig ist um wieder verfassungskonform zu sein.

Ich gebe Ihnen recht, die Tarifverhandlung sind zunächst von der Frage der Beamtenbesoldung entkoppelt und wirken nur mittelbar. Für das Entgeltgefüge im TVÖD handelt es sich natürlich auch um eine Stauchung, welche jedoch nicht gegen die Frage interner Abstandsgebote verstößt. Diese ergeben sich meines Wissens nach nur im Bereich der diversen Besoldungen in Bund und Land. Da wir hier zunächst eine Tarifverhandlung nicht für Beamte diskutieren, ist es zunächst müßig auf eine mögliche wie auch immer geartete Übertragung in den Beamtenbereich zu spekulieren. Ich wiederhole mich hier, aber dies erscheint mir im Rahmen der Frage und des Gesetzvorhabens der Mindestalimentation sinnvoller erörtert. Die Einebnung im Tarifbereich UND auch im Bereich der Bundesbesoldung, und auch hier wiederhole ich mich, ist letztlich auf ein systemisch fehlerhaftes Entgelt- bzw. Besoldungsgefüge zurückzuführen. Die systeminternen Entgeltabstände sind zu gering, ursächlich ist ein insgesamt zu niedriges Entgeltniveau (insbesondere nach oben hin). Dies wird NICHT in EINER Tarifrunde geheilt werden können.

Meine Prognose zur weiteren Entwicklung in der Bundesbesoldung lautet wie folgt:

Es wird (langfristig) letztlich erhebliche Anhebungen im gesamten Besoldungsgefüge geben, bedingt durch ein engmaschiges Vorgabenkorsett des BVerfG. Dies aber alles zu dem Preis eines deutlich sinkenden Pensionsniveaus.  Wehrmutstropfen, wie oben angedeutet, es wird sehr lange dauern. Rechtsschutz muss jeder für sich herbeiführen (Widerspruch). Die Abschaffung der Denkidee der 4K-Familie ist kaum umsetzbar (wenn auch staatlicherseits gewollt), wird also sehr wahrscheinlich nicht erfolgen. Kommende Reparaturgesetze werden weiterhin verfassungswidrig sein, jedoch mit fortlaufender Zeit und Anzahl an Gesetzen mit geringerer "Fehlerdichte".

tigertom

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1017 am: 30.03.2023 11:14 »
Vielen Dank an Hummel2805 und IMPotsdam!

Ihr habt das Forum mit eurer Geltungssucht mal wieder etwas mehr belebt.
Qualifizierte Aussagen sind bei Wichtigtuern eben nicht zu erwarten...

Tut mir leid wenn ich die mir zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt gewordenen Informationen hier mitteile.
Dem geneigten Leser dürfte aufgefallen sein, dass sich Scheitern letztlich auf die Frage des Mindestbetrags reduziert hat. Dieser wurde mit 300 € auf 24 Monate angeboten, genau wie ich dies hier von Anfang an mitgeteilt habe. Leider hat sich dieses Angebot offensichtlich im Laufe des gestrigen Tages NICHT mehr erhöht, so dass die zusätzlich angebotenen linearen Erhöhungen als "Rettungsversuch" nicht ausreichend waren und das Scheitern folglich nicht verhindert haben. Die von mir vorgetragenen Zahlen sind authentisch, egal was hier unterstellt wird. Ich dachte auch, dass ich einigen Forumsteilnehmern hierdurch einen Gefallen erweise, da der Informationsdrang bzgl. laufender Tarifverhandlungen üblicherweise recht hoch ist. Ich kann auch sagen, dass die sich am gestrigen Tag sukzessiv aufgebaute Spannung zwischen den Verhandlungspartnern entegen dem bis dahin kommunizierten beiderseitigen Einigungswillen so nicht absehbar war.

Zu meiner Aussage, es handelt sich um ein faires Angebot:

Was viele Forumsteilnehmer m.E. ganz deutlich verkennen, ist die Tatsache, dass die die Inflation auslösenden Ursachen einen volkswirtschaftlichen Wohlstandsverlust zur Folge hatten und haben. Es ist völlig weltfremd, dass eine Volkswirtschaft und damit auch die in dieser Volkswirtschaft lebenden Individuen hiervon abgekoppelt diesem Wohlstandsverlust spurlos engehen können. Die Ursachen und wer hierfür möglicherweise verantwortlich ist, spielt bei dieser rein ökonomischen Frage keine Rolle. Dass der Staat durch die Inflation mehr Steuereinnahmen denn je einnimmt ist auch nur ein Bruchteil der Wahrheit, denn in einer Leistungsbilanz und einer hier maßgeblichen Kameralistik gibt es auch noch die Ausgabenseite. Es ist dabei zu konstatieren, dass obgleich steigender Einnahmen die Ausgaben hierbei überproptional zu den Einnahmen steigen. Mit anderen Worten, das Minus wird größer.


Man könnte meinen, dass Sie für die AG-Seite arbeiten. Dass für Bankenrettung und Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme Geld da ist, sollte unbestritten sein. Für den öD ist, ich sagte es schon, nie viel übrig und zwar völlig unabhängig davon, ob es volkswirtschaftlich gut oder nicht gut läuft. Das war schon immer so. Seitdem ich denken kann. Jeder darf natürlich seine Meinung haben, aber als Journalist würde ich etwas mehr Neutralität walten lassen.

egal01

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1018 am: 30.03.2023 11:16 »
Ganz vereinfacht ausgedrückt hat man uns nicht 8 von 10 angeboten, sondern ganz grob 3,5 von 10.

Das zu verstehen, kann doch nicht so schwer sein...

OHNE überfällige Herabsetzung der Arbeitszeit für die Beamten.

inkl. der Nullmonate (Annahme 6) sind es gar 3,2 %...

BRUBeamter

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1019 am: 30.03.2023 11:22 »
@ IMPotsdam

Da es sich bei ihnen nach eigener Auskunft um einen Journalisten handelt, wäre es sinnvoll sich mit der gesamten Besoldungsproblematik im Öffentlichen Dienst vertraut zu machen. Ich empfehle Ihnen in dem Zusammenhang zum Einstieg den Sammelthread hier im Forum:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html

Zum vertieften Verständnis wäre dann der Diskussions-Thread hier im Forum zu nennen:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html

Allerdings sollte man das „Bashing“ in dem Letzterer ausblenden können. Die ganze Thematik führt nun auch zur Verquickung bei den aktuellen Tarifverhandlungen, obwohl rein rechtlich gesehen beides getrennt werden muss.

Auch wenn Ihnen das Angebot der Arbeitgeber „fair“ erscheint, lässt sich damit das eigentliche Problem der unzureichenden Besoldung im Öffentlichen Dienst nicht lösen. So lassen sich Mindesterhöhungen nicht ohne weiteres auf das Besoldungsgefüge übertragen, da dadurch das verfassungsrechtlich garantierte Abstandgebot zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet wird. Der einzige Weg, der verfassungsrechtlich bestand hätte, wäre den Mindestbetrag auf die unterste Besoldungsgruppe (A3) anzuwenden, die daraus resultierende prozentuale Erhöhung auszurechnen und diese prozentuale Erhöhung auf alle darüberliegenden Besoldungsgruppen anzuwenden. Bei einer Mindesterhöhung von 150€ in 2023 führt das zu einer Anpassung von 6,3% im restlichen Besoldungsgefüge. Das ganze angewendet auf 2024 (Mindestbetrag 150€) führt nochmal zu einer Anpassung 6,0% im gesamten Besoldungsgefüge. Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ist, wenn sich der Abstand zwischen den Arbeitsentgelten und der Besoldung zunehmend vergrößert.

Dennoch hätte eine Anhebung der Besoldung um 6,3% bzw. 6,0% den Vorteil das die Besoldung sich ein Stück weit der verfassungsrechtlich garantierten amtsangemessenen Besoldung annähert. Auch wenn die Besoldung dann immer noch „geschätzt“ ca. 18% zu niedrig ist um wieder verfassungskonform zu sein.

Ich gebe Ihnen recht, die Tarifverhandlung sind zunächst von der Frage der Beamtenbesoldung entkoppelt und wirken nur mittelbar. Für das Entgeltgefüge im TVÖD handelt es sich natürlich auch um eine Stauchung, welche jedoch nicht gegen die Frage interner Abstandsgebote verstößt. Diese ergeben sich meines Wissens nach nur im Bereich der diversen Besoldungen in Bund und Land. Da wir hier zunächst eine Tarifverhandlung nicht für Beamte diskutieren, ist es zunächst müßig auf eine mögliche wie auch immer geartete Übertragung in den Beamtenbereich zu spekulieren. Ich wiederhole mich hier, aber dies erscheint mir im Rahmen der Frage und des Gesetzvorhabens der Mindestalimentation sinnvoller erörtert. Die Einebnung im Tarifbereich UND auch im Bereich der Bundesbesoldung, und auch hier wiederhole ich mich, ist letztlich auf ein systemisch fehlerhaftes Entgelt- bzw. Besoldungsgefüge zurückzuführen. Die systeminternen Entgeltabstände sind zu gering, ursächlich ist ein insgesamt zu niedriges Entgeltniveau (insbesondere nach oben hin). Dies wird NICHT in EINER Tarifrunde geheilt werden können.

Meine Prognose zur weiteren Entwicklung in der Bundesbesoldung lautet wie folgt:

Es wird (langfristig) letztlich erhebliche Anhebungen im gesamten Besoldungsgefüge geben, bedingt durch ein engmaschiges Vorgabenkorsett des BVerfG. Dies aber alles zu dem Preis eines deutlich sinkenden Pensionsniveaus.  Wehrmutstropfen, wie oben angedeutet, es wird sehr lange dauern. Rechtsschutz muss jeder für sich herbeiführen (Widerspruch). Die Abschaffung der Denkidee der 4K-Familie ist kaum umsetzbar (wenn auch staatlicherseits gewollt), wird also sehr wahrscheinlich nicht erfolgen. Kommende Reparaturgesetze werden weiterhin verfassungswidrig sein, jedoch mit fortlaufender Zeit und Anzahl an Gesetzen mit geringerer "Fehlerdichte".

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