Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 462279 times)

Bundi

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1230 am: 15.04.2023 11:49 »
Dazu fällt mir nur ein:
Manche empfinden die Reibungshitze wenn sie über den Tisch gezogen werden als Nestwärme.

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1231 am: 15.04.2023 11:53 »
Mensch Leute, lest doch erstmal den Vorschlag und versteht ihn, bevor ihr hier völlig durchdreht.

Ich verstehe nicht, warum die AGs angeblich 8% anbieten und die Schlichter 5,5% vorschlagen.

Weil 200€ Sockel + 5,5% Erhöhung für deutlich besser sind als 8%? Wie ich oben vorgerechnet habe sogar bis A14.

Wenn der Bericht der BILD stimmt und für 2023 eine EZ vorgesehen wird + ab 2024 5,5% tabellenwirksame Erhöhung, mindestens aber 200€, ist das ein absoluter Skandal.

Wenn sich die Gewerkschaften auf ein schlechteres Angebot im
Schiedsspruch einlassen, dann ist jeder selbst Schuld, der noch Mitglied in den Gewerkschaften ist.

Etwas unverschämteres habe ich nicht gesehen!!!!

200€ Plus 5,5%, mindestens 340€ !!!

https://www.spiegel.de/wirtschaft/oeffentlicher-dienst-vor-deutlicher-tariferhoehung-a-5c7f71ef-1cc6-4376-a15f-71d6f5a6b9e3

Also bei der Inflation eine Erhöhung von 5,5 % in 2024 und nach 1,8 % in 2022 ist schlecht. Einfach schlecht.


Auch hier: lesen und verstehen, dann aufregen.

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1232 am: 15.04.2023 11:55 »
Eine kleine Leseempfehlung für‘s WE.

https://www.dbb.de/artikel/einigungsempfehlung-der-schlichtungskommission.html

Finde das gar nicht schlecht. Fraglich, wie das auf uns Beamte übertragen wird.

ACH DU SCHEIẞE!! Für Beamte heißt das 5,5% auf 24 Monate. Die 200 Euro sind ja nach BMI Logik nicht übertragbar. Der nicht tabellenwirksame Rest sind verpuffende Almosen.

Das wäre wirklich der Knaller...

Max

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1233 am: 15.04.2023 12:01 »
Insofern unterstellst Du, dass der DBB schon von vornherein mit einer nicht umsetzbaren Forderung in die Verhandlungen gegangen ist. Da der Sockelbetrag sogar weniger Einfluss auf die Abstände hat, da es noch eine relative Erhöhung on Top gibt, verstehe ich Deinen "Glauben" nicht.

Außerdem ist der Sockel integraler Bestandteil des Angebots. Ohne den Sockel macht das Angebot null Sinn. Und "einfach weglassen" ist ja nun komplett unrealistisch.
Sockel bedeutet  Einebnung der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter.  Zu solch kleinen Maßnahmen hat sich das BVerfG auch geäußert und das Abschmelzen mit solch einer Salami-Taktik sozusagen untersagt.

Pendler1

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1234 am: 15.04.2023 12:07 »
Jetzt tut mal langsam.

Wie Regierung und Parlament "über uns" entscheiden wird die Zukunft zeigen :))))

Warzenharry

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1235 am: 15.04.2023 12:12 »
Also mal ganz ehrlich!! Wenn das angenommen wird, dann trete ich ais dem VBB wieder aus! Was soll das denn?

Kann mir das mal jemand für A9g Stufe 5, vorrechnen?
Ab 2 Quartal soll ich A10 werden und da Okt. 24 werde ich in  Stufe 6 aufsteigen. Also ab Okt 2024 A10 Stufe 6.

Ich raff dass nicht mehr. Wann wird die Inflationsprämie gezahlt? Was soll das mit dem Sockel? Heißt  dass 250 Euro + 5,5% oder ist das die Mindesterhöhung ODER 5,5 oder warum soll der Sockel sonst so problematisch sein?

Versuch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1236 am: 15.04.2023 12:12 »
Wow.

Das es so schlecht geht, hatte ich nie gedacht.

Also 0 Prozent dieses Jahr und das nächstes Jahr ist dann tlw. weniger als die davor veranschlagten 8 Prozent, die man abgelehnt hatte.

Das ist mehr als frech .
Einen solchen Schlag ins Gesicht hätte ich nicht erwartet.
Wer da noch mehr als Dienst nach Vorschrift macht ist  selbst schuld.
Und wer nach sowas in der Gewerkschaft bleibt auch.

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1237 am: 15.04.2023 12:13 »
Insofern unterstellst Du, dass der DBB schon von vornherein mit einer nicht umsetzbaren Forderung in die Verhandlungen gegangen ist. Da der Sockelbetrag sogar weniger Einfluss auf die Abstände hat, da es noch eine relative Erhöhung on Top gibt, verstehe ich Deinen "Glauben" nicht.

Außerdem ist der Sockel integraler Bestandteil des Angebots. Ohne den Sockel macht das Angebot null Sinn. Und "einfach weglassen" ist ja nun komplett unrealistisch.
Sockel bedeutet  Einebnung der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter.  Zu solch kleinen Maßnahmen hat sich das BVerfG auch geäußert und das Abschmelzen mit solch einer Salami-Taktik sozusagen untersagt.

Sockelbetrag bei dem kleinsten Beamten in Prozente umrechnen und das bei allen on Top. Dann sind alle happy, außer vielleicht der Finanzminister.

fcesc4

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1238 am: 15.04.2023 12:32 »
Dass macht einen echt sprachlos.
0 Runde bis März und die Leute mit der Einmalzahlung für dumm verkaufen...

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1239 am: 15.04.2023 12:48 »
Also mal ganz ehrlich!! Wenn das angenommen wird, dann trete ich ais dem VBB wieder aus! Was soll das denn?

Kann mir das mal jemand für A9g Stufe 5, vorrechnen?
Ab 2 Quartal soll ich A10 werden und da Okt. 24 werde ich in  Stufe 6 aufsteigen. Also ab Okt 2024 A10 Stufe 6.

Ich raff dass nicht mehr. Wann wird die Inflationsprämie gezahlt? Was soll das mit dem Sockel? Heißt  dass 250 Euro + 5,5% oder ist das die Mindesterhöhung ODER 5,5 oder warum soll der Sockel sonst so problematisch sein?

Ich habe oben ja schonmal vorgerechnet, aber gern nochmal. Das Angebot ist nicht so schlecht wie es viele machen. Nehmen wir mal an es kommt wie heute veröffentlicht.

Du hast jetzt A9g Stufe 5 (angenommen unverheiratet, keine Kinder), nach Tabelle also:

3.547,92€ brutto
2.911,01€ netto

Mit den Bezügen für Juni bekommst Du 1.240€ Einmalbetrag netto als Inflationsprämie ausgezahlt.

Ab 1.7.23 bis einschließlich Februar 2024 erhälst Du monatlich einen Teil der Inflationsprämie i.H.v. 220€ netto.
Für diesen Zeitraum also:
3.131,01€ netto.

Ab 1.3.2024 erhöhen sich Deine Bezüge um 200€ brutto + 5,5%, mindestens aber um 340€ (hier ohne Belang).
Also:
3.547,92€ brutto + 200€ = 3.747,92€
3.747,92€ x 1,055 = 3.954,06€ (netto also ca. 3.170€, demnach ca. 40€ mehr als durch die Inflationsprämie)

Das entspricht einer Brutto-Erhöhung von 406,14€ bzw. 11,45% ggü. heute.

Für A10 Stufe 5:
heute: 3.918,78€
1.3.24: 4.345,31€ (+426,53€ / +10,88%)

Für A10 Stufe 6:
heute: 4.057,26€
1.3.24: 4.491,41€ (+ 434,15€ / +10,7%)

Also ich sag mal so, auch wenn es nicht perfekt ist, das ist kein völlig abwegiges Angebot, auch wenn das einige hier so darstellen.

Wichtig ist die Höhe der tabellenwirksamen Erhöhung, da diese die Basis für die nächste Verhandlung ist. Und da kommen wir mit späterer hoher Erhöhung besser weg, also mit früherer niedrigerer Erhöhung. Zumal die Verspätung zumindest finanziell durch die Prämie ausgegeglichen wird.

Wow.

Das es so schlecht geht, hatte ich nie gedacht.

Also 0 Prozent dieses Jahr und das nächstes Jahr ist dann tlw. weniger als die davor veranschlagten 8 Prozent, die man abgelehnt hatte.

Das ist mehr als frech .
Einen solchen Schlag ins Gesicht hätte ich nicht erwartet.
Wer da noch mehr als Dienst nach Vorschrift macht ist  selbst schuld.
Und wer nach sowas in der Gewerkschaft bleibt auch.

Keine Ahnung was Du da erzählst. Einfach mal rechnen, dann zeigt sich, dass Deine Äußerung Quark ist.


« Last Edit: 15.04.2023 12:58 von TheBr4in »

emdy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1240 am: 15.04.2023 12:49 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Warzenharry

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« Antwort #1241 am: 15.04.2023 12:56 »
Danke TheBr4in

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1242 am: 15.04.2023 12:58 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Wenn das so kommt, dann begieße ich das mit sehr viel Champagner.

Nehmen wir mal die A3 Stufe 1.

Das sind 2.370,74€ brutto.
Die Erhöhung wäre dann (2370,74€ + 200€) x 1,055 = 2.712,13€
Das entspricht einem Plus von 341,39€ bzw. 14,4%.

Und Du behauptest jetzt, dass diese 14,4% dann jede Besoldungsgruppe erhält? Sorry, aber das halte ich für Wunschdenken. Aber würde ich natürlich gern realisiert sehen.

Danke TheBr4in

Findest Du es immer noch zu schlecht?

Claudia13

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1243 am: 15.04.2023 13:02 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Pendler1

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1244 am: 15.04.2023 13:11 »