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Tarifrunde 2023
Rollo83:
--- Zitat von: LehrerBW am 22.04.2023 09:04 ---Ich frage mich wirklich wie das Schlichtungsergebnis auf die Beamten übertragen werden soll…denn ein Sockelbetrag in dieser Höhe, der dermaßen angleichend wirkt, ist schlichtweg verfassungswidrig.
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Na und, ist die Besoldung denn jetzt momentan verfassungsgemäß?
Nein, also zeigt es doch das eine verfassungswidrige Besoldung kein Problem darstellt.
Wenn die Besoldung jetzt erst durch den anstehenden Sockelbetrag von verfassungsgemäß in verfassungswidrigen Wechseln würde wäre ich bei dir aber es ist doch offenkundig bekannt das es komplett irrelevant ist.
Hugo:
--- Zitat von: LehrerBW am 22.04.2023 09:04 ---Ich frage mich wirklich wie das Schlichtungsergebnis auf die Beamten übertragen werden soll…denn ein Sockelbetrag in dieser Höhe, der dermaßen angleichend wirkt, ist schlichtweg verfassungswidrig.
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Die nehmen den Tarifabschluss und aktuellen Referentenentwurf, schütteln einmal kräftig durch und schauen dann wie sich das alles auf die Grundbesoldung und Zulagen bzw. den AEZ verteilt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Sleyana am 21.04.2023 20:31 ---
--- Zitat von: Claudia13 am 21.04.2023 18:18 ---https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/was-bedeutet-die-schlichtungsempfehlung-fuer-dich
Also wenn man die Seite von Verdi so anschaut...die Schlichtungsempfehlung ist doch gefühlt schon angenommen.
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Ich finde schön wie man Netto und Brutto durcheinander wirft, in der Hoffnung das fällt nicht so auf.
Mal kurz überflogen mit Steuerklasse 1, Kinderlos und 1,6 Zusatzbeitrag dann wären das Netto 204 und damit sogar weniger als die monatlichen 220 €. Aber 380 € Brutto klingen erstmal richtig viel gell.
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Naja, da bei jedem das Netto beim gleichem Brutto anders ist, ist es doch verständlich,
dass die nicht x unterschiedliche Nettobeträge darstellen.
Kirchensteuer, Fahrtkosten, Zusatzbeitrag
Ich finde das es eher bezeichnend ist, dass die die Entgeltgruppen die unterhalb von 10% bleiben nicht als Beispiel aufgeführt werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Hugo am 22.04.2023 10:08 ---
--- Zitat von: LehrerBW am 22.04.2023 09:04 ---Ich frage mich wirklich wie das Schlichtungsergebnis auf die Beamten übertragen werden soll…denn ein Sockelbetrag in dieser Höhe, der dermaßen angleichend wirkt, ist schlichtweg verfassungswidrig.
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Die nehmen den Tarifabschluss und aktuellen Referentenentwurf, schütteln einmal kräftig durch und schauen dann wie sich das alles auf die Grundbesoldung und Zulagen bzw. den AEZ verteilt.
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Insbesondere, da die Beamten wegen der verfassungswidrigen Alimentation sowieso wesentlich mehr (rückwirkend) erhalten müssen, da könnte man hier auch einfach nur die durchschnitts Prozentzahl, ohne Sockel nehmen.
DerAlimentierte:
https://www.dbb.de/artikel/silberbach-ueber-einzelne-punkte-wird-zu-reden-sein.html
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