Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 457641 times)

Garfield73

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #180 am: 20.10.2022 06:57 »
Zwei mal 3,25% in der Pharmaindustrie. Bei einer Inflation von fast 10% bedeutet, in zwei Jahren, einen Realverlust von 14%. Wenn das als Vorbild gelten sollte, dann Prost Mahlzeit.

Kann mir mal jemand diese Rechnung erklären? Hab ich noch nie verstanden...Danke!

Du verdienst derzeit 100 Euro, damit kannst Du Waren für 100 Euro kaufen.
Jahr 1: Dein Lohn steigt um 3,5 %, somit bekommst Du dann 103,50 Euro. Die Waren werden um 10 % teurer, kosten jetzt also 110 Euro. Du merkst selber, Du bekommst jetzt für 6,50 Euro weniger Waren.

Es geht weiter.
Jahr 2: Der Lohn steigt noch einmal um 3,5 % auf jetzt 107,12 Euro. Die Waren werden noch einmal um 10 % teurer auf jetzt 121 Euro. Jetzt bekommt Du schon für 13,88 Euro weniger Waren.

Und das nennt man Realverlust.

Und auch für diejenigen, die Einmalzahlungen so toll finden: In Jahr 1 und 2 klappt das super, dass man den Lohnverlust gegenüber der Inflation mit Einmalzahlungen kompensieren kann.
Nur bleibt der Lohn für alle folgenden Jahre hinter den Preissteigerungen zurück ...

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #181 am: 20.10.2022 07:36 »
Und dann kommt da noch die Steuerliche Progression dazu, die dafür sorgt, dass die besser Verdiener einen höheren Reallohnverlust haben als die gering Verdiener.

Und dann kommen halt die Reallohnsteigerungen des letzten Jahrzehntes hinzu, so dass wir im erstem Jahr gegenüber dem Einkommen von vor 10 Jahren keinen Reallohnverlust haben.

Und
so weiter
und
so fort.



Bastel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #182 am: 20.10.2022 07:39 »
Und dann kommt da noch die Steuerliche Progression dazu, die dafür sorgt, dass die besser Verdiener einen höheren Reallohnverlust haben als die gering Verdiener.

Und dann kommen halt die Reallohnsteigerungen des letzten Jahrzehntes hinzu, so dass wir im erstem Jahr gegenüber dem Einkommen von vor 10 Jahren keinen Reallohnverlust haben.

Und
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Warum ziehen wir nicht noch Zahlen von 1970 oder 1950 hinzu?

Pascal121

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #183 am: 20.10.2022 07:42 »
Zwei mal 3,25% in der Pharmaindustrie. Bei einer Inflation von fast 10% bedeutet, in zwei Jahren, einen Realverlust von 14%. Wenn das als Vorbild gelten sollte, dann Prost Mahlzeit.

Kann mir mal jemand diese Rechnung erklären? Hab ich noch nie verstanden...Danke!

Du verdienst derzeit 100 Euro, damit kannst Du Waren für 100 Euro kaufen.
Jahr 1: Dein Lohn steigt um 3,5 %, somit bekommst Du dann 103,50 Euro. Die Waren werden um 10 % teurer, kosten jetzt also 110 Euro. Du merkst selber, Du bekommst jetzt für 6,50 Euro weniger Waren.

Es geht weiter.
Jahr 2: Der Lohn steigt noch einmal um 3,5 % auf jetzt 107,12 Euro. Die Waren werden noch einmal um 10 % teurer auf jetzt 121 Euro. Jetzt bekommt Du schon für 13,88 Euro weniger Waren.

Und das nennt man Realverlust.

Und auch für diejenigen, die Einmalzahlungen so toll finden: In Jahr 1 und 2 klappt das super, dass man den Lohnverlust gegenüber der Inflation mit Einmalzahlungen kompensieren kann.
Nur bleibt der Lohn für alle folgenden Jahre hinter den Preissteigerungen zurück ...

Vielen Dank! Diese 13,88 Euro entsprechen den angesprochenen 14 (13,88) % Reallohnverlust. Das sind dann natürlich nette Rechnereien, aber tatsächlich und faktisch richtig kann man dass dann immer erst am Ende eines Jahres berechnen, korrekt?

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #184 am: 20.10.2022 07:52 »
Und dann kommt da noch die Steuerliche Progression dazu, die dafür sorgt, dass die besser Verdiener einen höheren Reallohnverlust haben als die gering Verdiener.

Und dann kommen halt die Reallohnsteigerungen des letzten Jahrzehntes hinzu, so dass wir im erstem Jahr gegenüber dem Einkommen von vor 10 Jahren keinen Reallohnverlust haben.

Und
so weiter
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Warum ziehen wir nicht noch Zahlen von 1970 oder 1950 hinzu?
Weil sie mir nicht vorliegen, warum fragst du?

WasDennNun

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #185 am: 20.10.2022 07:57 »
Zwei mal 3,25% in der Pharmaindustrie. Bei einer Inflation von fast 10% bedeutet, in zwei Jahren, einen Realverlust von 14%. Wenn das als Vorbild gelten sollte, dann Prost Mahlzeit.

Kann mir mal jemand diese Rechnung erklären? Hab ich noch nie verstanden...Danke!

Du verdienst derzeit 100 Euro, damit kannst Du Waren für 100 Euro kaufen.
Jahr 1: Dein Lohn steigt um 3,5 %, somit bekommst Du dann 103,50 Euro. Die Waren werden um 10 % teurer, kosten jetzt also 110 Euro. Du merkst selber, Du bekommst jetzt für 6,50 Euro weniger Waren.

Es geht weiter.
Jahr 2: Der Lohn steigt noch einmal um 3,5 % auf jetzt 107,12 Euro. Die Waren werden noch einmal um 10 % teurer auf jetzt 121 Euro. Jetzt bekommt Du schon für 13,88 Euro weniger Waren.

Und das nennt man Realverlust.

Und auch für diejenigen, die Einmalzahlungen so toll finden: In Jahr 1 und 2 klappt das super, dass man den Lohnverlust gegenüber der Inflation mit Einmalzahlungen kompensieren kann.
Nur bleibt der Lohn für alle folgenden Jahre hinter den Preissteigerungen zurück ...

Vielen Dank! Diese 13,88 Euro entsprechen den angesprochenen 14 (13,88) % Reallohnverlust. Das sind dann natürlich nette Rechnereien, aber tatsächlich und faktisch richtig kann man dass dann immer erst am Ende eines Jahres berechnen, korrekt?
der Reallohnverlust ist doch bezogen auf den Nettolohn!
Daher ist der Reallohnverlust auch von anderen Fakten abhängig.
Aber als Schätzer geht auch der Bruttolohn.

und faktisch kann man es monatlich berechnen, da die Inflation etwas fließendes ist, was von Monat zu Monat betrachtet werden kann.
Sinn mach aber immer einen (gleitenden) Vergleichszeitraum von 12 Monaten zu nehmen, wg. Sonderzahlungen.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #186 am: 20.10.2022 08:40 »
Zugleich ist hinsichtlich der Beamtenbesoldung zu bedenken, dass in verschiedenen Rechtskreisen die Besoldung erst (deutlich) nach 2015 wieder das Reallohnniveau von vor 2003/2005 erreicht hat, während sich die Reallohnentwicklung in Deutschland ab den beginnenden 2000er Jahren deutlich weniger negativ und ab 2009 deutlich positiver entwickelt hat. Ich habe das vor längerer Zeit mal anhand von Niedersachsen bemessen, ohne dass mir die Bemessungen hier derzeit vorliegen und ich die Zahlen korrekt im Kopf habe. Wenn ich es richtig erinnere, ist die Bruttoreallohnentwicklung in Niedersachsen für einen Beamten in der Besoldungsgruppe A 13 zwischen 2003 und 2018 um (mehr als) zehn Prozent hinter der allgemeinen Reallohnentwicklung zurückgeblieben, wobei die Schlechterstellung in der Endstufe höher ausgefallen ist als in der ersten Erfahrungsstufe. Die starken Abschmelzungsprozesse ab 2003 durch zunächst die neuen Sonderzahlungsregelungen und danach wiederkehrende Nullrunden bzw. unterdurchschnittliche Tariferhöhungen, die entsprechend z.T. noch einmal zeitverzögert auf die Beamtenschaft übertragen wurden, haben endgültig dazu geführt, dass heute das Mindestabstandsgebot in allen Besoldungsrechtskreisen deutlich verfehlt wird. 2020 lag der Fehlbetrag mit 9,8 % in Sachsen-Anhalt noch am Geringsten und mit 27,9 % in Berlin am Höchsten.

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #187 am: 24.10.2022 20:35 »
Nice to see:
Sie verteidigen nicht das Bundesland oder die NATO Grenzen, sie arbeiten auch nicht für Bund oder die Regionen, aber sie transportieren Material(heisst verantwortlich für viel Pakete, etc, ohne Studium, etc., etc.)

Luftfracht: ver.di erreicht weitreichende Verbesserungen
Berlin. 24.10.2022 – Am 21. Oktober konnten wir für die rund 600 Pilotinnen und Piloten der Aerologic erstmals Tarifverträge erreichen. Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2023

Die Beschäftigten des Joint Ventures von Lufthansa und Deutscher Post DHL erhalten neben deutlichen Gehaltserhöhungen auch wesentliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Auch konnte eine Vereinbarung zur Alterssicherung getroffen werden. Die Zusammenarbeit zwischen ver.di und Aeorologic begann bereits 2014 mit der Frage einer Betriebsratsgründung.

Frachtflugzeug von außen auf Flugfeld
Andreas Arnold/dpaErste Tarifverträge für Cockpit bei Fracht-Airline Aerologic  – Frachtflugzeug von außen

„Das Tarifergebnis ist ein wichtiges Zeichen für die Beschäftigten und bereitet ein gutes Fundament für die Zukunft“, betont ver.di-Verhandlungsführer Holger Rößler.

Im Einzelnen konnten für First Officer Gehaltserhöhungen zwischen 13,8 und 24,6 Prozent erreicht werden.

Senior First Officer erhalten zwischen 11,6 und 20,7 Prozent mehr Geld, Kapitäne erhalten 8,5 Prozent mehr Vergütung.

Außerdem gibt es eine zwanzigprozentige Schichtzulage für alle sowie weitere operative Verbesserungen
.

Nachdem hier so weitreichende Verbesserungen erzielt werden konnten, werde sich nun zeigen, welche Strahlwirkung das Ergebnis über das Cockpit hinaus hat. ver.di werde gerne auch für das Bodenpersonal verhandeln, so Rößler weiter.

Im ebenfalls abgeschlossenen Manteltarifvertrag wurden zudem Kriterien zur Dienstplanstabilität, eine Erhöhung der Urlaubstage auf bis zu 42 Kalendertage sowie Regelungen zur Erreichbarkeit der Pilot*innen geregelt.

Im Bereich der Alterssicherung konnte die Grundstruktur der betrieblichen Altersvorsorge geregelt werden
. Diese Regelungen werden nun weiter ausgestaltet.

 „Dieses gute Ergebnis konnte in seiner Komplexität nur durch die konstruktive und lösungsorientierte Arbeit der ver.di-Tarifkommission erreicht werden“, betont Rößler.

was_guckst_du

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #188 am: 25.10.2022 06:58 »
...ist alles so schön bunt hier... (geklaut bei Nina Hagen)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #189 am: 25.10.2022 09:39 »
...ist alles so schön bunt hier... (geklaut bei Nina Hagen)

Ich hab leider den Farbfilm vergessen

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #190 am: 26.10.2022 09:37 »
Automatische Gehaltserhöhung der EU-Beamten durch Haushaltsdirektion der Kommission beschlossen

Anpassung "automatisch" seit 2013(diesmal ohne Farbe ;-))) ) : Rückwirkend zum 1.7.22 = 6,9%

Der "Chef " = UvdL bekommt ca 2015€ mehr ((Ges ca 33600€ = mehr als der BK), dabei Bundestag Diäten im Sommer automatisch um 3,1 % erhöht).

Man darf davon ausgehen davon aus dass Frau UvdL als ehemalige VMin auch heute noch aus der Ferne die BR beeinflusst und (Zitat) "Alles was möglich ist für meine Beamten und Soldaten" macht um eine Satte Gehaltserhöhung zu erreichen...... die unter Ihrer Führung leider nicht möglich war.

Rollo83

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #191 am: 26.10.2022 09:55 »
Automatische Gehaltserhöhung der EU-Beamten durch Haushaltsdirektion der Kommission beschlossen

Anpassung "automatisch" seit 2013(diesmal ohne Farbe ;-))) ) : Rückwirkend zum 1.7.22 = 6,9%

Der "Chef " = UvdL bekommt ca 2015€ mehr ((Ges ca 33600€ = mehr als der BK), dabei Bundestag Diäten im Sommer automatisch um 3,1 % erhöht).

Man darf davon ausgehen davon aus dass Frau UvdL als ehemalige VMin auch heute noch aus der Ferne die BR beeinflusst und (Zitat) "Alles was möglich ist für meine Beamten und Soldaten" macht um eine Satte Gehaltserhöhung zu erreichen...... die unter Ihrer Führung leider nicht möglich war.

Glaubst du das wirklich?
UvdL juckt es 0,0 was mit "unseren" Beamten/Soldaten ist.
Von 6,9% auf 12 Monaten braucht hier niemand träumen, wobei träumen ja durchaus erlaubt ist.

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #192 am: 15.11.2022 10:10 »
Zusatzinfo Mindestabstandsgebot

"Die geplanten höheren Regelsätze beim Bürgergeld könnten sich auch auf die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten auswirken. Denn nach zwei Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts muss zwischen der staatlichen, steuerfinanzierten Absicherung des Existenzminimums und der Besoldung ein Mindestabstand gewahrt werden. Dieser wird schon nach geltendem Recht nicht überall eingehalten, sodass die Länder teils bereits teure Anpassungen vornehmen."

"Schon vor dem Bürgergeld gab es Anpassungen in Millionenhöhe
Die hessische Landesregierung hatte sich beispielsweise im August mit den Regierungsfraktionen auf Eckpunkte verständigt, die Besoldung schrittweise anzupassen. So werden die Bezüge der Staatsdiener und Pensionäre zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent angehoben – zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung."

"„Die höchstrichterlichen Urteile zum Abstandsgebot sind eindeutig“, sagte der Vorsitzende des Gewerkschaftsdachverbands DBB Beamtenbund und Tarifunion, Ulrich Silberbach, dem Handelsblatt. Insofern müssten Bund, Länder und Gemeinden die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten so gestalten, dass sie immer mindestens 15 Prozent über den Transfereinkommen lägen.

Dabei gehe es gar nicht um Sozialneid, sagte Silberbach weiter. Es sei richtig, die Regelsätze beim Bürgergeld anzuheben. „Genauso richtig ist es aber, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen zu bezahlen. Das Land ist wohlhabend genug für beides.“"


https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialstaat-reform-mit-nebenwirkungen-warum-durch-das-buergergeld-auch-beamte-mehr-gehalt-bekommen-koennten/28808322.html

Rollo83

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #193 am: 15.11.2022 10:46 »
Zusatzinfo Mindestabstandsgebot

"Die geplanten höheren Regelsätze beim Bürgergeld könnten sich auch auf die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten auswirken. Denn nach zwei Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts muss zwischen der staatlichen, steuerfinanzierten Absicherung des Existenzminimums und der Besoldung ein Mindestabstand gewahrt werden. Dieser wird schon nach geltendem Recht nicht überall eingehalten, sodass die Länder teils bereits teure Anpassungen vornehmen."

"Schon vor dem Bürgergeld gab es Anpassungen in Millionenhöhe
Die hessische Landesregierung hatte sich beispielsweise im August mit den Regierungsfraktionen auf Eckpunkte verständigt, die Besoldung schrittweise anzupassen. So werden die Bezüge der Staatsdiener und Pensionäre zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent angehoben – zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung."

"„Die höchstrichterlichen Urteile zum Abstandsgebot sind eindeutig“, sagte der Vorsitzende des Gewerkschaftsdachverbands DBB Beamtenbund und Tarifunion, Ulrich Silberbach, dem Handelsblatt. Insofern müssten Bund, Länder und Gemeinden die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten so gestalten, dass sie immer mindestens 15 Prozent über den Transfereinkommen lägen.

Dabei gehe es gar nicht um Sozialneid, sagte Silberbach weiter. Es sei richtig, die Regelsätze beim Bürgergeld anzuheben. „Genauso richtig ist es aber, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen zu bezahlen. Das Land ist wohlhabend genug für beides.“"


https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialstaat-reform-mit-nebenwirkungen-warum-durch-das-buergergeld-auch-beamte-mehr-gehalt-bekommen-koennten/28808322.html

Und wenn die Regierung sich nicht an das Abstandsgebot hält ?
Dann reichen wir alle Klage ein ?

Bastel

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« Antwort #194 am: 15.11.2022 11:41 »
Erst einmal Widerspruch.