Was mich auch richtig annervt sind die "Nullrunden" nach dem Auslaufen der Tarifverträge.
Das ist ja mit ein Grund, weshalb unsere Besoldung nicht amtsangemessen ist.
Ihr habt (leider) völlig Recht.
Werfen wir doch mal einen kurzen Blick auf die vorgestern präsentierten neuen Daten des Statistischen Bundesamts (mit Basis 2020 = 100). Der Gesamtindex der Verbraucherpreise hat sich demnach wie folgt entwickelt:
Dez 2020: 99,8
Jun 2021: 102,9
Dez 2021: 104,7
Jun 2022: 109,8
Dez 2022: 113,2
Jan 2023: 114,3
Im Gegensatz dazu wurde unsere Besoldung im April 2021 auf 101,2 erhöht und liegt seit April 2022 bei 103,0216 (ebenfalls mit Basis 2020 = 100).
Somit gab es also bereits im Januar 2023 im Vergleich zu 2020 eine "Lücke" von 114,3 (Preise) zu 103,0 (Besoldung). Schätzt man darüber hinaus für dieses Jahr eine Inflationsrate von z.B. 6%, dann wird der Verbraucherpreisindex im Oktober 2023 bei 119,4 liegen (114,3 mal 1,06 hoch neun zwölftel).
Wenn also der Besoldungsgesetzgeber im Oktober 2023 lediglich die Lücke seit 2020 wieder schließen wollte,
müsste er die Besoldung auf einen Schlag um 15,9% erhöhen (119,4 geteilt durch 103,0).
Aber selbst dann gäbe es noch zwei Probleme:
1.) In den gesamten Monaten bis Oktober 2023 hätte es unwiederbringliche Real-Besoldungs-Verluste gegeben.
2.) Falls das neue Besoldungsgesetz eine Laufzeit von Oktober 2023 bis Oktober 2025 hätte, müssten natürlich zusätzlich die erwarteten Preissteigerungen in diesen 24 Monaten berücksichtigt werden, sonst käme es erneut zu weiteren Real-Besoldungs-Verlusten..