Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 462076 times)

Johann

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #630 am: 10.03.2023 12:56 »
Der Einwand mancher, dass man dann eben Flughäfen bestreikt geht leider fehlt, damit die VKA hier einknickt braucht es den "Volkszorn" in den Gemeinden wo Müll liegen bleibt, Parks nicht auf den Frühling vorbereitet werden, Bäder geschlossen bleiben. Das ist kleinteilig und damit teuer, aber nur so bekommt man den Druck aufgebaut.

Vielleicht würde es auch helfen, wenn der Winterdienst (dieser Tage wieder relevant) eingestellt würde, es dabei zu Sachbeschädigungen und Verletzungen käme, die dem nicht durchgeführten Winterdienst zuzuordnen wären und die Gemeinden haufenweise auf Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen verklagt würden. Das würde nicht wie bei allen anderen Streikmaßnahmen nur die Bürger, sondern ausnahmsweise auch die (Kassen der) Arbeitgeber treffen.

Pensionär007

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #631 am: 10.03.2023 13:13 »
Bastel, was stört dich am Mindesterhöhungsbetrag? Wer  z.b. 2500 Euro brutto verdient, dem helfen selbst 5 Prozent brutto kaum weiter. Mit einem Mindestbetrag von 300 Euro brutto, kann somit wenigstens sichergestellt werden, dass JEDER die Chance bekommt irgendwie die unbezahlbaren Preise zu kompensieren.

Johann

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #632 am: 10.03.2023 13:17 »
Bastel, was stört dich am Mindesterhöhungsbetrag? Wer  z.b. 2500 Euro brutto verdient, dem helfen selbst 5 Prozent brutto kaum weiter. Mit einem Mindestbetrag von 300 Euro brutto, kann somit wenigstens sichergestellt werden, dass JEDER die Chance bekommt irgendwie die unbezahlbaren Preise zu kompensieren.

Das Problem bei Mindestbeträgen ist, dass sich eine Stauchung der Entgeltgruppen ergibt, die Unterschiede zwischen diesen also mit jeder Tarifverlängerung, die Mindestbeträge enthält, kleiner werden.
Das sieht man mittlerweile sehr gut; Während die unteren Entgeltgruppen (die immer von Mindesterhöhungen profitieren) im Vergleich zur Privatwirtschaft vielfach überbezahlt sind und sehr, sehr viele Bewerbungen erhalten, sind die höheren Entgeltgruppen (die nie von den Mindesterhöhungen profitieren) im Vergleich zur Privatwirtschaft unterbezahlt und erhalten entsprechend viele qualifizierte Bewerbungen (nicht selten keine einzige).

Pensionär007

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #633 am: 10.03.2023 13:23 »
Dann sollte die prozentuale Erhöhung eben dementsprechend hoch ausfallen. Wenn dem so ist, und auch die unteren EG somit eine Chance haben, zurecht zu kommen, dann ist es ja gut. Für alles andere sehe ich in dem Mindestbetrag eine Chance. Die Problematik, die du ansprichst ist mir aber natürlich bewusst. Hier kann man natürlich gerne gegenschießen und an der Eingruppierung Verbesserungen vornehmen. Im Bereich der Beamten ist dafür ja zum Beispiel auch die amtsangemesse Alimentation vorgesehen, die ja ohnehin nicht korrekt stattfindet.

superdash

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #634 am: 10.03.2023 13:34 »
Johann stimme ich voll zu: ab a12 sind die Besoldungen im Vergleich stark abgehängt worden. Wenn wir aber Digitalisierung und diverse hochkomplexe Probleme in Deutschland in den Griff bekommen wollen, braucht es auch ITler, Ingenieure und MINTLeute im Dienst. Bei den aktuellen Gehältern nicht zu bekommen.

Und hier auch nochmal, warum prozentual gleiche Erhöhungen so enorm wichtig mit einem Beispiel: vor 50 Jahren bekam man in Stufe 1 A7 780 DM und in A14 1560DM. Also erstens genau das Doppelte und zweitens eine Differenz von umgerechnet circa 400€. Bei laufend konstanten Erhöhungen wäre die Differenz heute identisch! Die Schere hat sich bereits zu Ungunsten der oberen Besoldungsgruppen geschlossen (A14 heute nicht das doppelte wie A7 und sehr hohe Steuern bei A14)

Früher gehörte ein Beamter ab a12 zu den Gutverdienern - heute muss selbst ein A12er schauen, dass er in einer großen Stadt seine Miete bezahlt bekommt. Von Eigentum kann jeder Anfänger-Beamte (A-Besoldung) ohne ein großes Erbe nur noch träumen. Also: die Gewerkschaften sollten sich was schämen, wenn sie dir oberen Besoldunggruppen so benachteiligen möchten durch einen Sockelbetrag. Besser: Prozentual ordentliche Erhöhung für alle Gruppen!

Das soll bitte nicht missverstanden werden, da ich denke, dass auch die mittleren Besoldung Gruppen zu wenig verdienen. Jedoch nicht so extrem viel weniger als in der freien Wirtschaft als dies bei den oberen Besoldunggruppen der Fall ist.
« Last Edit: 10.03.2023 13:50 von superdash »

Pensionär007

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #635 am: 10.03.2023 13:47 »
Ich bin da absolut bei dir. Auch ich weiß, dass die Bezahlung/Besoldung bei den stärker qualifizierten Kräften sehr problematisch ist. Da sehe ich aber ein generelles Problem. A müssen alle grundsätzlich ordentlich bezahlt werden und B müssen die Abstufungen sowohl zwischen den Laufbahnen, als auch den verschiedenen Fachrichtungen vergrößert werden. Natürlich muss ein gehobener Dienst ( und vergleichbare AN) deutlich besser bezahlt werden, ebenso der höhere Dienst im Vergleich zum Gehobenen und insbesondere die technischen Dienste. Aber hier muss eben ganz klar eine entsprechende Eingruppierung erfolgen bzw. eine höhere Besoldungsgruppe. Die leichten Nachbesserungen bei den technischen Diensten in den vergangenen Jahren haben nicht zum Erfolg geführt. Dann müssen Ingenieure/ITler und so weiter eben aus dem Stand raus höher eingestellt werden. Da müsste man nochmal stark nachbessern.

superdash

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #636 am: 10.03.2023 13:57 »
Bund, Länder und Kommunen werden weiterhin mit dem Haushalt argumentieren und dafür sorgen, dass es zu keinem für die Beschäftigten fairen Abschluss kommt. Für keine Besoldungsgruppe wird das imho dieses Mal brauchbar ausfallen.

Wir Beamten und ÖDler sollten uns also alle immer möglichst geschlossen halten und ich hoffe sehr, dass die Tarifbeschäftigten auch einen unbefristeten Streik antreten, wenn das Angebot nicht passen sollte. Einmalzahlungen bitte auf keinen Fall! Dann lieber noch ein Sockelbetrag...

Phoenix

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #637 am: 10.03.2023 14:09 »
Johann stimme ich voll zu: ab a12 sind die Besoldungen im Vergleich stark abgehängt worden. Wenn wir aber Digitalisierung und diverse hochkomplexe Probleme in Deutschland in den Griff bekommen wollen, braucht es auch ITler, Ingenieure und MINTLeute im Dienst. Bei den aktuellen Gehältern nicht zu bekommen.

Und hier auch nochmal, warum prozentual gleiche Erhöhungen so enorm wichtig mit einem Beispiel: vor 50 Jahren bekam man in Stufe 1 A7 780 DM und in A14 1560DM. Also erstens genau das Doppelte und zweitens eine Differenz von umgerechnet circa 400€. Bei laufend konstanten Erhöhungen wäre die Differenz heute identisch! Die Schere hat sich bereits zu Ungunsten der oberen Besoldungsgruppen geschlossen (A14 heute nicht das doppelte wie A7 und sehr hohe Steuern bei A14)

Früher gehörte ein Beamter ab a12 zu den Gutverdienern - heute muss selbst ein A12er schauen, dass er in einer großen Stadt seine Miete bezahlt bekommt. Von Eigentum kann jeder Anfänger-Beamte (A-Besoldung) ohne ein großes Erbe nur noch träumen. Also: die Gewerkschaften sollten sich was schämen, wenn sie dir oberen Besoldunggruppen so benachteiligen möchten durch einen Sockelbetrag. Besser: Prozentual ordentliche Erhöhung für alle Gruppen!

Das soll bitte nicht missverstanden werden, da ich denke, dass auch die mittleren Besoldung Gruppen zu wenig verdienen. Jedoch nicht so extrem viel weniger als in der freien Wirtschaft als dies bei den oberen Besoldunggruppen der Fall ist.

Und in welcher Art und Weise sind Besoldungsgruppen für die Gewerkschaft relevant?

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #638 am: 10.03.2023 14:48 »
Früher gehörte ein Beamter ab a12 zu den Gutverdienern -

Das ist heute auch noch der Fall. Mit A12/8 (als Single) gehört man einkommensmäßig zu den reichsten 10 % in Deutschland. Als Paar reicht sogar 2 x A10/4

Johann

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« Antwort #639 am: 10.03.2023 15:25 »
Dann sollte die prozentuale Erhöhung eben dementsprechend hoch ausfallen. Wenn dem so ist, und auch die unteren EG somit eine Chance haben, zurecht zu kommen, dann ist es ja gut. Für alles andere sehe ich in dem Mindestbetrag eine Chance. Die Problematik, die du ansprichst ist mir aber natürlich bewusst. Hier kann man natürlich gerne gegenschießen und an der Eingruppierung Verbesserungen vornehmen. Im Bereich der Beamten ist dafür ja zum Beispiel auch die amtsangemesse Alimentation vorgesehen, die ja ohnehin nicht korrekt stattfindet.

Zwischenzeitlich habe ich vergessen, dass ich mich hier in einem Beamtenforum befinde. Da kann man gegen die Stauchung gerichtlich vorgehen, um eine Amtsangemessene Alimentation wiederherzustellen, wenn aufgrund 1:1 übernommener Tarifabschlüsse mit Sockelbeträgen die Unterschiede zwischen den Besoldungsgruppen zu sehr verschwommen sind.

Bedeutet für Beamte, dass es nach entsprechenden Urteilen irgendwann dazu kommt, dass höhere Besoldungsgruppen wieder amtsangemessen bezahlt werden, indem diese einfach eine prozentuale Erhöhung bekommen, sodass das Gesamtbild wieder passt.

Tarifbeschäftigte bleiben da mit der Arschkarte stehen, weil sie das identische Problem wie höher eingruppierte Beamte haben, aber kein Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung besteht. Auf Arbeitnehmerseite lässt sich das Problem lediglich durch Kündigung und Bewerbung bei anderen Arbeitgebern lösen.

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #640 am: 10.03.2023 16:25 »
Tarifbeschäftigte bleiben da mit der Arschkarte stehen, weil sie das identische Problem wie höher eingruppierte Beamte haben, aber kein Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung besteht. Auf Arbeitnehmerseite lässt sich das Problem lediglich durch Kündigung und Bewerbung bei anderen Arbeitgebern lösen.

Ich sehe Tarifbeschäftigte da eher im Vorteil, da sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber den Arbeitsvertrag und die Konditionen (z.B. die Stufenzuordnung) aushandeln können. Beamte hingegen sind da auf den Goodwill des Gesetzgebers angewiesen. Den Klageweg zu beschreiten ist mindestens mühsam und sehr langwierig wie man im Parallel-Thread sieht.

BWBoy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #641 am: 10.03.2023 17:44 »
Bastel, was stört dich am Mindesterhöhungsbetrag? Wer  z.b. 2500 Euro brutto verdient, dem helfen selbst 5 Prozent brutto kaum weiter. Mit einem Mindestbetrag von 300 Euro brutto, kann somit wenigstens sichergestellt werden, dass JEDER die Chance bekommt irgendwie die unbezahlbaren Preise zu kompensieren.


Sockelbeträge sind im Beamtenbereich eigentlich gar nicht zulässig, da sie das Abstandgebot und damit das Besoldungsgefüge verletzen. Ausnahme wäre wenn die 300€ Sockelbeitrag der prozentualen Erhöhung in der niedrigsten Besoldungsgruppe entsprächen, aber dann bräuchte es halt keinen Sockelbeitrag sondern halt eine dem entsprechende prozentuale Erhöhung.

superdash

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #642 am: 10.03.2023 20:17 »
Früher gehörte ein Beamter ab a12 zu den Gutverdienern -

Das ist heute auch noch der Fall. Mit A12/8 (als Single) gehört man einkommensmäßig zu den reichsten 10 % in Deutschland. Als Paar reicht sogar 2 x A10/4

Erst Mal würde ich den Begriff Reichtum eher vorsichtig verwenden, prinzipiell und speziell auch bei fast allen Beamten - auch im hD (Wieviele Porschefahrer, Villabesitzer oder Kleinflugzeugbesitzer kennst du bei Beamten im hD? Über die Definition lässt sich zudem vorzüglich streiten, aber das würde hier zu nichts führen.)

{Nur mal ein Ansatz vom iwköln: "Ab wann jemand als reich gilt, darüber gibt es keine Einigkeit. In der amtlichen Statistik gilt üblicherweise als relativ einkommensreich, wer das Doppelte des Medianeinkommens monatlich zur Verfügung hat. Als Single zählte man demnach ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.892 Euro zu den reichsten sieben Prozent der Bevölkerung. Tatsächlich glauben aber viele, dass erst bei deutlich höherem Einkommen von Reichtum gesprochen werden kann – die Schätzungen liegen meist zwischen 7.000 und 10.000 Euro netto im Monat." [Daten von 2020 vor der großen Inflation.]}

Zudem finde ich es recht schief, auf einen A12/8-Single zu verweisen: Endstufe und wenn man die PKV abzieht, dann ist der A12/8er nicht mehr bei den Einkommensreichen 10% und ganz sicher nicht in einer (süddeutschen) Großstadt (Von Familien brauchen wir gar nicht sprechen.) Als Vergleichsgruppe sollten die Bewohner der Stadt gewählt werden und dann sieht die Besoldung und auch die restliche Bezahlung im öD sehr mau aus, auch in den obersten Besoldungsgruppen. Da von reich zu sprechen, passt imho ganz und gar nicht. Die B-Besoldungsstufen mögen Einkommensreich sein, aber bereits ein guter selbständiger Handwerker übertrifft eine B1-B3 Besoldung (Habe ich in der Familie; Heizungsbauer; Meister - 1-Mann-Betrieb mit kleinem Anhang.)

Fakt bleibt: Der Staat muss wirklich etwas tun bei der Bezahlung - bei Tarifangestellten ganz besonders, aber auch bei den Beamten. Sonst wird er seine Aufgaben bald gar nicht mehr erfüllen können.

Ergänzung: Ich erwarte gar nicht, dass ein Beamter im hD zu großem Reichtum kommt. Zudem ist die Bezahlung ab A12 durchaus so, dass man davon ordentlich leben kann. Aber viel mehr eben auch nicht. Und hier liegt das Problem imho: wenn A12 brauchbar über die Runden kommt, dann sieht es für A9 schon eng aus und ein Berufseinsteiger weiter unten muss dann zu Hause wohnen bleiben oder einen Nebenjob machen? Das darf so nicht sein. Darum geht es mir und ich denke auch vielen anderen. Ich finde, dass auch ein Angestellter in den unteren Gruppen brauchbar leben können muss, wenn er 40h die Woche arbeitet und ohne laufende Geldsorgen.
« Last Edit: 10.03.2023 20:35 von superdash »

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« Antwort #643 am: 10.03.2023 21:00 »
Früher gehörte ein Beamter ab a12 zu den Gutverdienern -

Das ist heute auch noch der Fall. Mit A12/8 (als Single) gehört man einkommensmäßig zu den reichsten 10 % in Deutschland. Als Paar reicht sogar 2 x A10/4

Erst Mal würde ich den Begriff Reichtum eher vorsichtig verwenden, prinzipiell und speziell auch bei fast allen Beamten - auch im hD (Wieviele Porschefahrer, Villabesitzer oder Kleinflugzeugbesitzer kennst du bei Beamten im hD? Über die Definition lässt sich zudem vorzüglich streiten, aber das würde hier zu nichts führen.)

{Nur mal ein Ansatz vom iwköln: "Ab wann jemand als reich gilt, darüber gibt es keine Einigkeit. In der amtlichen Statistik gilt üblicherweise als relativ einkommensreich, wer das Doppelte des Medianeinkommens monatlich zur Verfügung hat. Als Single zählte man demnach ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.892 Euro zu den reichsten sieben Prozent der Bevölkerung. Tatsächlich glauben aber viele, dass erst bei deutlich höherem Einkommen von Reichtum gesprochen werden kann – die Schätzungen liegen meist zwischen 7.000 und 10.000 Euro netto im Monat." [Daten von 2020 vor der großen Inflation.]}

Zudem finde ich es recht schief, auf einen A12/8-Single zu verweisen: Endstufe und wenn man die PKV abzieht, dann ist der A12/8er nicht mehr bei den Einkommensreichen 10% und ganz sicher nicht in einer (süddeutschen) Großstadt (Von Familien brauchen wir gar nicht sprechen.) Als Vergleichsgruppe sollten die Bewohner der Stadt gewählt werden und dann sieht die Besoldung und auch die restliche Bezahlung im öD sehr mau aus, auch in den obersten Besoldungsgruppen. Da von reich zu sprechen, passt imho ganz und gar nicht. Die B-Besoldungsstufen mögen Einkommensreich sein, aber bereits ein guter selbständiger Handwerker übertrifft eine B1-B3 Besoldung (Habe ich in der Familie; Heizungsbauer; Meister - 1-Mann-Betrieb mit kleinem Anhang.)

Fakt bleibt: Der Staat muss wirklich etwas tun bei der Bezahlung - bei Tarifangestellten ganz besonders, aber auch bei den Beamten. Sonst wird er seine Aufgaben bald gar nicht mehr erfüllen können.

Ergänzung: Ich erwarte gar nicht, dass ein Beamter im hD zu großem Reichtum kommt. Zudem ist die Bezahlung ab A12 durchaus so, dass man davon ordentlich leben kann. Aber viel mehr eben auch nicht. Und hier liegt das Problem imho: wenn A12 brauchbar über die Runden kommt, dann sieht es für A9 schon eng aus und ein Berufseinsteiger weiter unten muss dann zu Hause wohnen bleiben oder einen Nebenjob machen? Das darf so nicht sein. Darum geht es mir und ich denke auch vielen anderen. Ich finde, dass auch ein Angestellter in den unteren Gruppen brauchbar leben können muss, wenn er 40h die Woche arbeitet und ohne laufende Geldsorgen.
Du hast doch eine passende Definition zitiert vom iwköln. Meine Quelle ist ganz ähnlich, so zahlt man die oberen 10% als einkommensreich.
Selbstverständlich habe ich die PKV bereits abgezogen.

Insofern beschreibst du es ganz gut, dass es zwischen objektiven Einkommensreichtum und dem subjektiven eine Diskrepanz vorliegt

Vergleichsgruppe ist übrigens ganz Deutschland

Bastel

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« Antwort #644 am: 11.03.2023 07:44 »
Früher gehörte ein Beamter ab a12 zu den Gutverdienern -

Das ist heute auch noch der Fall. Mit A12/8 (als Single) gehört man einkommensmäßig zu den reichsten 10 % in Deutschland. Als Paar reicht sogar 2 x A10/4

Wir brauchen einfach mehr Billiglöhner und Harzis in Deutschland. Dann gehört der A10er bald zu den reichsten 5 Prozent.