"Oft geht dem Arbeitskampf im engeren Sinne (Streik) eine Urabstimmung voraus. In dieser Urabstimmung entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder, die von dem angestrebten Tarifabschluss betroffen sein werden, in einer freien und geheimen Wahl, ob sie bereit sind, in den unbefristeten Streik zu treten, um damit ein (besseres) Arbeitgeberangebot zu erzwingen. "
Quelle: DBB
Die Frage ist, ob Beamte, die Mitglied im DBB sind, nicht auch betroffen sein können, von einem Tarifabschluss?
I.d.R wird das Ergebnis übernommen (mit geringfügigen Änderungen).
Ich denke, dass dann auch die verbeamteten Mitglieder, für den fall einer Urabstimmung, stimmberechtigt sein sollten.
Was meint Ihr?