Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 457650 times)

Warzenharry

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1200 am: 14.04.2023 10:17 »
Aktuell (Quelle Haufe):

Für Beschäftigte nach TVöD (VKA) 84,51% für die Entgeltgruppen 1-8, 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 51,78 % für die Entgeltgruppen 13-15 (Tarifgebiet Ost: 81,51% für die Entgeltgruppen 1-8, 70,28% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 51,78% für die Entgeltgruppen 13-15) des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts.

Für Beschäftigte nach TVöD (Bund) 90% für die Entgeltgruppen 1-8, 80% für die Entgeltgruppen 9a-12 und 60% für die Entgeltgruppen 13-15.

Ja aber was heißt dass? Sind dass Einmal-/Sonderzahlungen oder wie gleidert sich die JSZ in die Erhöhung / Einmalzahlung ein?

CoTrainer

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1201 am: 14.04.2023 10:33 »
Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen. Sie ist in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L geregelt und wird mit dem Novembergehalt fällig.

Bei Bundesbeamten gilt folgenxdes (Quelle BVA):

Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

Bei einer gerüchteweise angedachten Erhöhung der JSZ auf 90% profitieren halt die oberen EG. Ob und wie eine Erhöhung dann zeit- und deckungsgleich auf Beamte übertragen wird, weiß ich nicht. Dies hätte eine (weitere) Erhöhung des Grundgehalts hauptsächlich in höheren Besoldungsgruppen zur Folge.

Beim DBB Beamtenbund und Tarifunion dürften die enstprechenden Angestellten zur Urabstimmung aufgerufen werden. Näheres dürfte sich aus der Satzung des DBB sowie der Bundestarifkommission ergeben..

Rollo83

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1202 am: 14.04.2023 11:44 »
Die Schlichtung ist im vollen Gange und es wird unter Stillschweigen verhandelt.
Aber natürlich kursieren hier schon wieder irgendwelche Ergebnisse rum die angeblich bei der Schlichtung raus kommen.
Ist natürlich total klar, genau wie die ganzen Ergebnisse die schon vor dem Abbruch der Verhandlungen hier als sicher geteilt wurden.

Warzenharry

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1203 am: 14.04.2023 11:47 »
"Oft geht dem Arbeitskampf im engeren Sinne (Streik) eine Urabstimmung voraus. In dieser Urabstimmung entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder, die von dem angestrebten Tarifabschluss betroffen sein werden, in einer freien und geheimen Wahl, ob sie bereit sind, in den unbefristeten Streik zu treten, um damit ein (besseres) Arbeitgeberangebot zu erzwingen. "

Quelle: DBB

Die Frage ist, ob Beamte, die Mitglied im DBB sind, nicht auch betroffen sein können, von einem Tarifabschluss?
I.d.R wird das Ergebnis übernommen (mit geringfügigen Änderungen).

Ich denke, dass dann auch die verbeamteten Mitglieder, für den fall einer Urabstimmung, stimmberechtigt sein sollten.

Was meint Ihr?

CoTrainer

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1204 am: 14.04.2023 11:54 »
Nein!

Eine Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte ist schließlich kein Automatismus, sondern muss gesetzlich geregelt werden.

Es wäre ja auch grotesk, Beamte, die nicht streiken dürfen, an einer Urabstimmung über einen Streik zu beteiligen..


Warzenharry

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1205 am: 14.04.2023 12:14 »
Ich verstehe, dass Beamte nicht streiken dürfen, derzeit...

Ändert aber nichts an der Aussage aus dem, von mir zitiertem Text.

Wenn der Beamte Mitglied im DBB ist und auch durch den Tarifabschluss betroffen ist, was zweifelsohne aufgrund der Vergangenheit, vorherschende Meinung, wie auch weiterhin denkabr sein muss, hätte er denn nicht  gem. zitiertem Text eine Betroffenheit?

Knarfe1000

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1206 am: 14.04.2023 12:25 »
Ich habe das Schreiben des DBB so verstanden, dass die Mitglieder (Beamte) zum Schlichtungsspruch befragt werden. Ob mit einem "Nein" automatisch auch eine Zustimmung zu einem Streik (der Beschäftigten) verbunden ist - keine Ahnung.

CoTrainer

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1207 am: 14.04.2023 12:53 »
Ich verstehe, dass Beamte nicht streiken dürfen, derzeit...

Ändert aber nichts an der Aussage aus dem, von mir zitiertem Text.

Wenn der Beamte Mitglied im DBB ist und auch durch den Tarifabschluss betroffen ist, was zweifelsohne aufgrund der Vergangenheit, vorherschende Meinung, wie auch weiterhin denkabr sein muss, hätte er denn nicht  gem. zitiertem Text eine Betroffenheit?

Der Beamte ist ja gerade nicht betroffen. Beamte sind zu alimentieren.

"Soweit eine Urabstimmung durchgeführt wird, kann nach der Arbeitskampfordnung des dbb beamtenbund und tarifunion der unbefristete Ausstand nur dann beschlossen werden, wenn sich mehr als 75 Prozent der an der Urabstimmung beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dafür ausgesprochen haben. Das Ziel eines jeglichen Arbeitskampfes kann immer nur der Abschluss eines Tarifvertrages sein."

Quelle: DBB

Explizit sind nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genannt!


Nichtsdestotrotz

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1208 am: 15.04.2023 10:24 »

Beamtix

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1209 am: 15.04.2023 10:28 »
Erinnert mich an die Post.
Wie soll das für die Beamten funktionieren?

MasterOf

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1210 am: 15.04.2023 10:32 »
Eine kleine Leseempfehlung für‘s WE.

https://www.dbb.de/artikel/einigungsempfehlung-der-schlichtungskommission.html

Finde das gar nicht schlecht. Fraglich, wie das auf uns Beamte übertragen wird.

Beamtix

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1211 am: 15.04.2023 10:32 »
Und was bedeutet "und anschließend um 5,5% erhöht"? Wann? Bis wann wird auf mindestens 340 Euro erhöht? Ergibt sich nicht aus dem Beitrag.

Beamtix

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1212 am: 15.04.2023 10:37 »
Heißt das, dass es die 5,5% auch auf die 200 gibt? Scheint so gemeint zu sein.

RagnarDanneskjoeld

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1213 am: 15.04.2023 10:38 »
Finde das gar nicht schlecht.

Dann ist Ihnen nicht zu helfen.

Beamtix

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1214 am: 15.04.2023 10:39 »
Also 15 Monate Nullrunde.
Und die Pensionäre können froh sein, wenn sue auch etwas abbekommen. In NRW gab es nichts von der Inflationszahlung.