Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 457691 times)

12345

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1260 am: 15.04.2023 14:03 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Hallo emdy, vielen Dank für die Erklärung!

wizzard

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1261 am: 15.04.2023 14:14 »
Zitat von: TheBr4in
auch wenn Du zu dusselig bist es zu verstehen oder zu erkennen. Und sei froh, dass der öD inzwischen fast jeden nimmt, sonst wäre die Verhandlung für Dich eher uninteressant.

Ich hoffe mal, Du trägst keine Personalverantwortung

P.S.: Was ist das hier für ein technisch zurückgebliebenes Forum? Durch das zigfache Zitieren total unübersichtlich und unleserlich. Möchten die Admins nicht mal irgendwann im Jahr 2023 ankommen?

Amtsschimmel

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1262 am: 15.04.2023 14:32 »
Mal eine etwas dusselige Frage: wird der Inflationsausgleich auch in Elternzeit/bei Elterngeldbezug gezahlt?

Knecht

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1263 am: 15.04.2023 15:05 »
Gibt's denn schon (in) offizielle Reaktionen seitens der Gewerkschaften...?

Konkolos

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1264 am: 15.04.2023 15:15 »
Der Infaltionsausgleich soll über die monate mit eingerechnet werden?
Wollen die uns verarschen?

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1265 am: 15.04.2023 15:15 »
Zitat von: TheBr4in
auch wenn Du zu dusselig bist es zu verstehen oder zu erkennen. Und sei froh, dass der öD inzwischen fast jeden nimmt, sonst wäre die Verhandlung für Dich eher uninteressant.

Ich hoffe mal, Du trägst keine Personalverantwortung

P.S.: Was ist das hier für ein technisch zurückgebliebenes Forum? Durch das zigfache Zitieren total unübersichtlich und unleserlich. Möchten die Admins nicht mal irgendwann im Jahr 2023 ankommen?

Ich arbeite nicht mit so flach denkenden Menschen zusammen. Was hier geäußert wird ist teils einfach nur peinlich.

Z.B. "220€ sind nur 5%". 220€ netto sind für die allermeisten deutlich über 5%, das ist NETTO!!!. Hier lesen viele falsch oder gar nicht. Und wenn dann rechnen sie falsch oder quatschen auf Bild-Niveau irgendeinen Mist nach. Das ist einfach unwürdig dämlich von manchen.
« Last Edit: 15.04.2023 15:21 von TheBr4in »

Knarfe1000

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1266 am: 15.04.2023 15:22 »
Jetzt tut mal langsam.

Wie Regierung und Parlament "über uns" entscheiden wird die Zukunft zeigen :))))
Wichtiger ist, was das BVerfG demnächst verlautbart.

RagnarDanneskjoeld

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1267 am: 15.04.2023 15:34 »
@TheBr4in: Danke für die Rechenbeispiele.
Für mich (A13, Stufe 7) handelte es sich, sofern der Schlichterspruch auf Landesbeamten 1:1 übertragen werden würde, um eine Brutto-Erhöhung von 9,2%; p.a. also 4,5%  - netto gerade mal 7% für beide Jahre.
Kann ich damit leben? Freilich. Muss ich ja wohl. Aber gut hört sich angesichts der aktuellen Preissteigerungen anders an.
(P.S. Ja, ich weiß, es gibt noch 3k Einmalzahlungen, steuerfrei. Die bringen aber langfristig nix.)

Knecht

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1268 am: 15.04.2023 15:37 »
Jetzt tut mal langsam.

Wie Regierung und Parlament "über uns" entscheiden wird die Zukunft zeigen :))))
Wichtiger ist, was das BVerfG demnächst verlautbart.

Dumm nur, dass es eh keinen der hohen Herren interessiert.

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1269 am: 15.04.2023 15:38 »
Du kapiert schon, das 1,07x1,07  weit über 10 Prozent, nämlich 14,5 Prozent ist und man hier tlw. mit 8 Prozent abgespeist wird?
Und das nach dem immensen Reallohnverlust letztes Jahr.

Immerhin kannst beleidigen...wundert mich bei so Leuten nicht.

Bei so Leuten also... klar. Du bestätigst was ich denke. Belassen wir es dabei. Zum Glück verhandeln Leute die rechnen können.

@TheBr4in: Danke für die Rechenbeispiele.
Für mich (A13, Stufe 7) handelte es sich, sofern der Schlichterspruch auf Landesbeamten 1:1 übertragen werden würde, um eine Brutto-Erhöhung von 9,2%; p.a. also 4,5%  - netto gerade mal 7% für beide Jahre.
Kann ich damit leben? Freilich. Muss ich ja wohl. Aber gut hört sich angesichts der aktuellen Preissteigerungen anders an.
(P.S. Ja, ich weiß, es gibt noch 3k Einmalzahlungen, steuerfrei. Die bringen aber langfristig nix.)

Es sind nicht 4,5% p.a. Wie oft muss man das noch erklären. Es sind in Deinem Fall 9,8% ab 1.3.24. Da kann man nix halbieren oder umrechnen auf Laufzeiten. Und bis dahin gibt es 220€ netto monatlich als "Brücke". Ob tabellenwirksam oder nicht, welche Rolle spielt das für Dich als Beamter?

Und warum sollte der Schlichterspruch auf Landesbeamte übertragen werden?

blubb

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1270 am: 15.04.2023 15:38 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Über Deinem Kommentar habe ich es durchgerechnet?

Ah dankeschön. :-)

In deiner vorherigen Rechnung schriebst du auch, dass die 340 Mindestbetrag nicht von Belang seien. 2014 und 2020 gab es die dort beschlossenen Mindestbeträge jedoch auch für die Beamten.

Und die 5,5% jetzt würden wahrscheinlich für uns wieder auf 5,3% reduziert werden.

Nein der Mindestbetrag in Höhe von 50euro wurde 2020 auch nicht übernommen!

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1271 am: 15.04.2023 15:43 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Über Deinem Kommentar habe ich es durchgerechnet?

Ah dankeschön. :-)

In deiner vorherigen Rechnung schriebst du auch, dass die 340 Mindestbetrag nicht von Belang seien. 2014 und 2020 gab es die dort beschlossenen Mindestbeträge jedoch auch für die Beamten.

Und die 5,5% jetzt würden wahrscheinlich für uns wieder auf 5,3% reduziert werden.

Nein der Mindestbetrag in Höhe von 50euro wurde 2020 auch nicht übernommen!

Die 200€ sind aber kein Mindestbetrag sondern ein Sockelbetrag.

blubb

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1272 am: 15.04.2023 15:48 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Über Deinem Kommentar habe ich es durchgerechnet?

Ah dankeschön. :-)

In deiner vorherigen Rechnung schriebst du auch, dass die 340 Mindestbetrag nicht von Belang seien. 2014 und 2020 gab es die dort beschlossenen Mindestbeträge jedoch auch für die Beamten.

Und die 5,5% jetzt würden wahrscheinlich für uns wieder auf 5,3% reduziert werden.

Nein der Mindestbetrag in Höhe von 50euro wurde 2020 auch nicht übernommen!

Die 200€ sind aber kein Mindestbetrag sondern ein Sockelbetrag.

DAS ist mir bekannt, ich wollte sie aber dennoch daraufhinweisen das der Mindestbetrag eben NICHT übernommen wurde!
Vollständigkeitshalber der Link, siehe 4. Absatz...  https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/++co++57cf2c28-87ec-11eb-9f2c-001a4a160100
Bzw. 2 Absatz ...16.03. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2020/

Nichts mit Mindestbetrag!

Bei dem Sockelbetrag hoffe ich jedoch, dass er übernommen wird...
« Last Edit: 15.04.2023 15:58 von blubb »

Knarfe1000

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1273 am: 15.04.2023 15:58 »
Jetzt tut mal langsam.

Wie Regierung und Parlament "über uns" entscheiden wird die Zukunft zeigen :))))
Wichtiger ist, was das BVerfG demnächst verlautbart.

Dumm nur, dass es eh keinen der hohen Herren interessiert.
Wie kommst du darauf? Hessen ist ja schon aktiv geworden. Die anderen warten den Richterspruch ab. Selbstverständlich wird sich da etwas tun (müssen).

Zur Erinnerung: Urteile des BVerfG haben unmittelbare Gesetzeskraft. Man könnte also ab dann mit 100% Aussicht auf Erfolg klagen, wenn die Parlamente von sich aus nicht tätig werden.
« Last Edit: 15.04.2023 16:09 von Knarfe1000 »

Petr Rigortzki

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1274 am: 15.04.2023 16:11 »
Ich denke Rudi sieht das richtig und das Gute dabei ist dass dies nur ein " Vorschlag" ist und alle Ende des Jahres wiedergewaehlt werden wollen....und wie sagte mein suedamerikanischer Freund : " Wir wollen nicht wissen wieviel 'unter dem Tisch' verhandelt wird."

Ohne zu rechnen:
2023 eine Nullrunde die erst im Juni beginnt
2024 eine 5,3% Erhoehung die fuer weitere Berechnungen und Pensionen/Renten als Basis zaehlt.

Da haben 'sie' sich ja nicht alzuviel Schweiss auf die Stirn getrieben.

Falls das auch nur annaehernd angenommen wird, gehe ich davon aus dass die 'vielen neuen Verdi/DBB/Bundeswehrverband mitglieder die die letzten paar Monate kamen alle schnell wieder austreten. Das wird dann besonders unsere Ministerin freuen die wahrscheinlich in Hessen dann auch nicht gewaehlt wird ( hat aber ihren warmen Monisterposten weiterhin)....
Und Frau Welge lacht sich wie geplant kaputt...


Tatsaechlich: Schade - ich haette nicht gedacht dass man so wenig auf die Beamtenschaft haelt.