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Höhergruppierung bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums - Stufenlaufzeit

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Natale90:
Vielen Dank für eure Antworten.

Ja das ist jetzt eben auch die Frage, ob diese Höhergruppierung zwingen erfolgen muss. Oder diese evtl auch über Antrag nach hinten verschoben werden kann. In einem konkreten Fall wäre ein MA im Januar in die nächste Stufe gekommen.

Leider findet man wie gesagt, zu diesem speziellen Thema bezüglich neuem Tarifabschluss nicht wirklich etwas.

Albeles:
Kann man aus diesem Urteil irgendwelche Folgen zu diesem Fall hier herleiten?

https://openjur.de/u/2354738.html

Es gibt auch bei Haufe Treffer zu diesem Urteil.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beginn-der-stufenlaufzeit-bei-korrigierender-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI14762338.html

LG Albeles

Albeles:

--- Zitat von: Natale90 am 28.09.2022 13:40 ---Vielen Dank für eure Antworten.

Ja das ist jetzt eben auch die Frage, ob diese Höhergruppierung zwingen erfolgen muss. Oder diese evtl auch über Antrag nach hinten verschoben werden kann. In einem konkreten Fall wäre ein MA im Januar in die nächste Stufe gekommen.

Leider findet man wie gesagt, zu diesem speziellen Thema bezüglich neuem Tarifabschluss nicht wirklich etwas.

--- End quote ---
Muss man nicht einer HG zustimmen? Die Frage ist natürlich, ob man später nach dem Stufenaufstieg noch einklagen kann, das man in der falschen EG ist, oder es durch das Ablehnen der HG verwirkt hat?

WasDennNun:

--- Zitat von: Albeles am 16.12.2022 13:36 ---
--- Zitat von: Natale90 am 28.09.2022 13:40 ---Vielen Dank für eure Antworten.

Ja das ist jetzt eben auch die Frage, ob diese Höhergruppierung zwingen erfolgen muss. Oder diese evtl auch über Antrag nach hinten verschoben werden kann. In einem konkreten Fall wäre ein MA im Januar in die nächste Stufe gekommen.

Leider findet man wie gesagt, zu diesem speziellen Thema bezüglich neuem Tarifabschluss nicht wirklich etwas.

--- End quote ---
Muss man nicht einer HG zustimmen? Die Frage ist natürlich, ob man später nach dem Stufenaufstieg noch einklagen kann, das man in der falschen EG ist, oder es durch das Ablehnen der HG verwirkt hat?

--- End quote ---
Wenn man die übertragenden Tätigkeiten ausübt stimmt man doch der HG zu, oder nicht?

SVAbackagain:
Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.

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