Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.
Das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied. Dass Du das nicht in der Lage bist zu begreifen, obwohl das gerade im Sachverhalt auch einen massiven tatsächlichen Unterschied macht, ist bezeichnend.