Autor Thema: Höhergruppierung bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums - Stufenlaufzeit  (Read 5868 times)

WasDennNun

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Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.
Bla blub,
dann stimmt man halt nicht der HG zu sondern der Übernahme von hT die zur HG führen

SVAbackagain

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Das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied. Dass Du das nicht in der Lage bist zu begreifen, obwohl das gerade im Sachverhalt auch einen massiven tatsächlichen Unterschied macht, ist bezeichnend.

WasDennNun

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Das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied. Dass Du das nicht in der Lage bist zu begreifen, obwohl das gerade im Sachverhalt auch einen massiven tatsächlichen Unterschied macht, ist bezeichnend.
bla Blub, begreifen schon, aber ich falle halt in die Umgangssprache hin und wieder zurück.
Was du ja nicht begreifen kannst.

SVAbackagain

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Nein, Du behauptetest Unfug. So einfach ist das.

Jockel

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Euch auch allen eine besinnliche Weihnachtszeit.  8)