Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums - Stufenlaufzeit
WasDennNun:
--- Zitat von: SVAbackagain am 16.12.2022 16:40 ---Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Die Eingruppierung ist dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen.
--- End quote ---
Bla blub,
dann stimmt man halt nicht der HG zu sondern der Übernahme von hT die zur HG führen
SVAbackagain:
Das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied. Dass Du das nicht in der Lage bist zu begreifen, obwohl das gerade im Sachverhalt auch einen massiven tatsächlichen Unterschied macht, ist bezeichnend.
WasDennNun:
--- Zitat von: SVAbackagain am 17.12.2022 11:53 ---Das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied. Dass Du das nicht in der Lage bist zu begreifen, obwohl das gerade im Sachverhalt auch einen massiven tatsächlichen Unterschied macht, ist bezeichnend.
--- End quote ---
bla Blub, begreifen schon, aber ich falle halt in die Umgangssprache hin und wieder zurück.
Was du ja nicht begreifen kannst.
SVAbackagain:
Nein, Du behauptetest Unfug. So einfach ist das.
Jockel:
Euch auch allen eine besinnliche Weihnachtszeit. 8)
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