Worum es Dir geht, ist tarifrechtlich nicht relevant. Auch welche Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht relevant. Ich fragte danach, welche Tätigkeit auszuüben ist, denn Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich. Er war es jedoch in 2017. Sofern tatsächlich das tarifliche Merkmal der gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse und selbständiger Leistungen erfüllt ist und die auszuübende Tätigkeit seit 2016 unverändert auszuüben ist sowie die Ausbildungs- und Prüfungspflicht entweder nicht gilt oder erfüllt wird, warst Du 2016 in E8 eingruppiert, wurdest zum 01.01.2017 in E8 übergeleitet und bist, in Ermangelung eines entsprechenden Antrags in 2017, seitdem in E8 eingruppiert. Die Stufe errechnet sich in diesem Falle fortlaufend seit der Einstellung, da Du seitdem unverändert in E8 eingruppiert bist. Mithin bist Du seit dem 01.03.2022 in E8 Stufe 4.