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Betriebszugehörigkeit bei Rückkehr nach Kündigung
JesuisSVA:
Warum sollte es nicht der TV-V sein? Auch der TV-N NW wäre möglich. Wir können uns jedoch sicher sein, dass der TVÖD nicht in Frage kommt. Der Fragesteller, der uns Aufklärung verschaffen könnte, hat sich jedoch bislang nicht dazu verhalten.
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