Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebszugehörigkeit. Dazu folgendes Beispiel:
Bei Arbeitgeber 1 beschäftigt:
01.2009 bis 12.2011 (3Jahre)
Dann Kündigung bei Arbeitgeber1 durch den Arbeitnehmer und Abschnitt bei neuem Arbeitgeber:
01.2012 bis 06.2012 (6 Monate)
Rückkehr zu Arbeitgeber 1(andere Tätigkeit) in 07.2012 ohne Sonder-/Zusatzvereinbarungen zwischen den Parteien.
Erneute Kündigung vom Arbeitnehmer zum Ende des folgenden Abschnitts:
07.2012 bis 12.2022 (9,5Jahre)
Beträgt die gesamte Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers bei Arbeitgeber1 demnach 12,5 Jahre (3Jahre + 9,5Jahre), obwohl die Zeit durch eine offizielle Kündigung unterbrochen wurde, auch wenn die Unterbrechung kurz war?
Dies wirkt sich ja schon erheblich auf die Kündigungsfrist aus. Kann Jemamd weiterhelfen?
Vielen Dank😊