Die Wertigkeit einer Tätigkeit, die dir übertragen werden soll, richtet sich ausschließlich nach der Entgeltordnung zum TV-L. Die frühere Wertigkeit nach der Vergütungsordnung zum BAT und die Entgeltgruppe, in die ein Angestellter bei Inkrafttreten des TV-L übergeleitet wurde, spielen in diesem Fall keine Rolle.