Autor Thema: Aufstieg in den gehobenen Dienst  (Read 4005 times)

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
« Antwort #15 am: 27.09.2022 08:59 »
Das stimmt nicht, das ist auch der Aufstiegslehrgang für Beamte. zumindest hier in Niedersachsen.

Interessant! Üblicherweise schließt der Lehrgang für Angestellte nicht mit einem Bachelor ab, wie es für Beamte im gD notwendig wäre. Ist das in NI anders?

Hain

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
« Antwort #16 am: 27.09.2022 09:21 »
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
« Antwort #17 am: 27.09.2022 09:27 »
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

Wie gesagt - interessant. Ich kenn es so, dass die Aufstiegsbeamten zum gD-Studium geschickt werden, zusammen mit den Laufbahnanwärtern. Darüber hinaus kenne ich auch den Fall, dass die Aufstiegs-Angestellten zum Laufbahnstudium geschickt werden (was deutlich aufwändiger ist, als "nur" der Angestelltenlehrgang II).

Wie wird denn in deinem Fall begründet, dass die Beamten-Lehrgangsteilnehmer ohne Bachelor-Abschluss dennoch die Laufbahnbefähigung erhalten? Gibt es Laufbahnprüfungen?

gadda96

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
« Antwort #18 am: 27.09.2022 09:35 »
Ich danke für die zahlreichen Antworten, es ist auf jedenfall interessant zu sehen, wie verschieden die Bundesländer hier agieren.

Also zu meinem Problem, neue berufliche perspektiven zu schaffen ohne massive finanzielle Einbußen (Miete und Auto müssen bezahlt werden und ab und an etwas essen hat auch etwas für sich).

Es empfiehlt sich also ein berufsbegleitendens Studium zu absolvieren und solange im Mittleren Dienst zu verweilen.

Eine neues Duales Studium (Studium/Ausbildung) kommt nur schwerlich infrage, da ich auf diesem Weg meinen Lebensunterhalt nicht decken kann.



 

veeam

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
« Antwort #19 am: 27.09.2022 10:22 »
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

Wie gesagt - interessant. Ich kenn es so, dass die Aufstiegsbeamten zum gD-Studium geschickt werden, zusammen mit den Laufbahnanwärtern. Darüber hinaus kenne ich auch den Fall, dass die Aufstiegs-Angestellten zum Laufbahnstudium geschickt werden (was deutlich aufwändiger ist, als "nur" der Angestelltenlehrgang II).

Wie wird denn in deinem Fall begründet, dass die Beamten-Lehrgangsteilnehmer ohne Bachelor-Abschluss dennoch die Laufbahnbefähigung erhalten? Gibt es Laufbahnprüfungen?

So kenne ich das auch und so wird es bei uns auch gehandhabt. -> Kommunalverwaltung in Niedersachsen

Hain

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Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
« Antwort #20 am: 27.09.2022 11:54 »
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

Wie gesagt - interessant. Ich kenn es so, dass die Aufstiegsbeamten zum gD-Studium geschickt werden, zusammen mit den Laufbahnanwärtern. Darüber hinaus kenne ich auch den Fall, dass die Aufstiegs-Angestellten zum Laufbahnstudium geschickt werden (was deutlich aufwändiger ist, als "nur" der Angestelltenlehrgang II).

Wie wird denn in deinem Fall begründet, dass die Beamten-Lehrgangsteilnehmer ohne Bachelor-Abschluss dennoch die Laufbahnbefähigung erhalten? Gibt es Laufbahnprüfungen?

Wie begründet? Das ist so in § 12 der APVO geregelt 350 Stunden Aufstiegslehrgang am Studieninstitut + 6 Monat berufspraktische Tätigkeit am Arbeitsplatz.