Autor Thema: Garantiebetrag  (Read 1944 times)

Nati

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Garantiebetrag
« am: 26.09.2022 17:42 »
Hallo,
ich bin neu hier und habe da mal eine Frage zum Garantiebetrag.
Ich werde rückwirkend zum 01.03.2019 höhergruppiert von E6 Stufe 4 in E8.
Da ich zum 01.05.2019 in Stufe 4 gekommen bin, habe ich mir überlegt, dass ich mich erst zum 01.06.2019 höhergruppieren lasse, weil ich dann in E8 Stufe 3 komme und dann, nach drei Jahren in Stufe 4.
Bei einer Höhergruppierung zum 01.03.2019 würde ich in Stufe 2 kommen. Dann wäre ich 2 Jahre in Stufe 2 und käme dann zum 01.03.2021 in Stufe 3.
Ich denke, dass ich mit der ersten Variante finanziell besser dran bin. Stimmt das?

Dann zum Garantiebetrag: Berechnet sich der Garantiebetrag nach dem Bruttoentgelt oder nach dem Nettoentgelt bzw. wird der Garantiebetrag auf das Bruttoentgelt oder auf das Nettoentgelt raufgeschlagen?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe.

JesuisSVA

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #1 am: 26.09.2022 17:55 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. So Du am 01.03.2019 höhergruppiert warst, war das so. Da lässt sich nichts dran ändern.

Weder bei einer Höhergruppierung aus E6/4 in E8/3 noch von E6/3 in E8/2 steht ein Garantiebetrag zu. Stünde er zu, würde er anstelle des Höhergruppierungsgewinns auf das Tabellenentgelt der E6/4 bzw. E6/3 gezahlt.

Nati

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #2 am: 26.09.2022 18:08 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Es wurde jetzt erst entschieden, dass mir ab 01.03.2019 E8 zusteht. Ich habe die ganze Zeit E6 erhalten. Nun werde ich also rückwirkend höhergruppiert.
Eigentlich geht es mir eher um den Garantiebetrag. Wird dieser bzw. die Differenz auf das Bruttoentgelt oder auf das Nettoentgelt raufgeschlagen?

JesuisSVA

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #3 am: 26.09.2022 18:11 »
Der Sachverhalt war auch zuvor schon klar. Deine neuerlichen Vorbringungen ändern nichts an meinen Äußerungen.

Was an
Weder bei einer Höhergruppierung aus E6/4 in E8/3 noch von E6/3 in E8/2 steht ein Garantiebetrag zu. Stünde er zu, würde er anstelle des Höhergruppierungsgewinns auf das Tabellenentgelt der E6/4 bzw. E6/3 gezahlt.
war unverständlich?

JC83

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Antw:Garantiebetrag
« Antwort #4 am: 27.09.2022 10:16 »
Eigentlich geht es mir eher um den Garantiebetrag. Wird dieser bzw. die Differenz auf das Bruttoentgelt oder auf das Nettoentgelt raufgeschlagen?

Es wird das Bruttoentgelt herangezogen, wie bei nahezu allen entgeltbezogenen Sachverhalten.