Hallo,
ich habe einen akkreditierten, nicht-konsekutiven Master-Abschluss (120 ECTS falls das relevant sein sollte). Einen Bachelor habe ich nicht - die Zugangsvoraussetzungen zum Master waren andere.
Kann man damit in SN in den h. D. verbeamtet werden? Aus § 16 SächsBG entnehme ich, dass lediglich ein für die jeweilige Laufbahn geeignetes, mit einem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegen muss. Über Art und Umfang lese ich dort nichts.
Demnach müsste die Bildungsvoraussetzung erfüllt sein oder übersehe ich etwas?