Naja, dafür wäre ja der Besoldungsgesetzgeber zuständig. Es gäbe ja auch keine Rechtfertigung, warum die DO-Angestellten nunmehr gegenüber den Beamten bevorzugt werden sollten. Und davon ab, dürfen DOler m.W.n. auch nicht bessergestellt sein als Beamte (und auch nicht schlechter).
Und das Thema Nachwuchsgewinnung hat sich im Bereich des DO-Rechts ja erübrigt.