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Vom mD in den gD

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FairBeam:
Hallo zusammen,

ich bin aktuell Beamter im mittleren Dienst (A6m) Bundesebene und werde zum 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet.

Da ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Bachelorstudium abschließen werde und möglichst schnell in den gD aufsteigen möchte, wollte ich in Erfahrung bringen, inwiefern mir dies nach Abschluss des Studium möglich ist?

Innerhalb meiner Behörde ist Stand jetzt nicht davon auszugehen, dass mir nach Studienabschluss eine höherwertige Tätigkeit aus dem Bereich des gehobenen Dienstes zugeordnet wird, weswegen ich mich gerne auf externe Stellen in anderen Bundesbehörden bewerben möchte. Nun meine Frage: Ist es möglich, eine gD Stelle extern zu bekleiden, auf welcher ich dann meine 18-monatige Hauptberufliche Tätigkeit sammeln kann, um dann das Einstiegsamt A9g übertragen zu bekommen und während der 18-Monate noch nach A6m, A7 etc. besoldet zu werden? Was ist hier die übliche gängige Praxis?

LG und vielen Dank!

Organisator:

--- Zitat von: FairBeam am 27.09.2022 16:35 ---Hallo zusammen,

ich bin aktuell Beamter im mittleren Dienst (A6m) Bundesebene und werde zum 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet.

Da ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Bachelorstudium abschließen werde und möglichst schnell in den gD aufsteigen möchte, wollte ich in Erfahrung bringen, inwiefern mir dies nach Abschluss des Studium möglich ist?

Innerhalb meiner Behörde ist Stand jetzt nicht davon auszugehen, dass mir nach Studienabschluss eine höherwertige Tätigkeit aus dem Bereich des gehobenen Dienstes zugeordnet wird, weswegen ich mich gerne auf externe Stellen in anderen Bundesbehörden bewerben möchte. Nun meine Frage: Ist es möglich, eine gD Stelle extern zu bekleiden, auf welcher ich dann meine 18-monatige Hauptberufliche Tätigkeit sammeln kann, um dann das Einstiegsamt A9g übertragen zu bekommen und während der 18-Monate noch nach A6m, A7 etc. besoldet zu werden? Was ist hier die übliche gängige Praxis?

LG und vielen Dank!

--- End quote ---

Die übliche Praxis ist genau so wie von dir beschrieben. auf gD Stelle bewerben (egal wo), gD Stelle bekommen, Zeit für die Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit "bestehen", Urkunde erhalten.

FairBeam:
Lieben Dank für die schnelle Antwort! Damit kann ich dann gut leben :)

ABCDE:

--- Zitat von: Organisator am 27.09.2022 16:46 ---
--- Zitat von: FairBeam am 27.09.2022 16:35 ---Hallo zusammen,

ich bin aktuell Beamter im mittleren Dienst (A6m) Bundesebene und werde zum 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet.

Da ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Bachelorstudium abschließen werde und möglichst schnell in den gD aufsteigen möchte, wollte ich in Erfahrung bringen, inwiefern mir dies nach Abschluss des Studium möglich ist?

Innerhalb meiner Behörde ist Stand jetzt nicht davon auszugehen, dass mir nach Studienabschluss eine höherwertige Tätigkeit aus dem Bereich des gehobenen Dienstes zugeordnet wird, weswegen ich mich gerne auf externe Stellen in anderen Bundesbehörden bewerben möchte. Nun meine Frage: Ist es möglich, eine gD Stelle extern zu bekleiden, auf welcher ich dann meine 18-monatige Hauptberufliche Tätigkeit sammeln kann, um dann das Einstiegsamt A9g übertragen zu bekommen und während der 18-Monate noch nach A6m, A7 etc. besoldet zu werden? Was ist hier die übliche gängige Praxis?

LG und vielen Dank!

--- End quote ---

Die übliche Praxis ist genau so wie von dir beschrieben. auf gD Stelle bewerben (egal wo), gD Stelle bekommen, Zeit für die Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit "bestehen", Urkunde erhalten.

--- End quote ---

Wenn du die Zitierfunktion nicht genutzt hättest, hätte ich gar nicht gewusst, worauf du dich beziehst.

Asperatus:

--- Zitat von: Organisator am 27.09.2022 16:46 ---Die übliche Praxis ist genau so wie von dir beschrieben. auf gD Stelle bewerben (egal wo), gD Stelle bekommen, Zeit für die Laufbahnbefähigung und Erprobungszeit "bestehen", Urkunde erhalten.

--- End quote ---

Ich wäre da nicht ganz so optimistisch.

Das von dir angestrebte Verfahren ist die "Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung" nach § 24 BLV. Dazu müsstest du zunächst Beamter auf Lebenszeit sein (ergibt sich aus dem eingschlägigen Kommentar von Leppek), also deine dreijährige beamtenrechtliche Probezeit absolviert haben, sofern es keine Gründe gibt, diese zu verkürzen.

Das Verfahren ist in der Regel nur in der eigenen Behörde möglich. Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.

Zusätzlich zur 18-monatigen Zeit kommt noch eine sechsmonatige Bewährungszeit hinzu.

Im Ergebnis geht es grundsätzlich nur in deiner Behörde und du musst min. die Probezeit beendet haben plus zwei Jahre gD-Tätigkeiten ausüben, während du statusrechtlich im mD bleibst.

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