Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Vom mD in den gD
BalBund:
--- Zitat von: Asperatus am 28.09.2022 18:30 ---Das Verfahren ist in der Regel nur in der eigenen Behörde möglich. Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.
--- End quote ---
Bei den Sicherheitsbehörden ist es möglich und mittlerweile auch schon öfter vorgekommen. Hintergrund ist, dass z.B. die Nachrichtendienste per Haushalt 2.000+ Planstellen in allen Laufbahnen bekommen haben vor einige Jahren, teilweise sind davon bis heute nicht einmal 50% besetzt, weil Sicherheitsüberprüfungen und Auswahlverfahren dort nochmal länger dauern, als im öD ohnehin schon üblich.
Aber ansonsten gilt, was Aspartus sagt, es ist absolut nicht die Regel.
Organisator:
--- Zitat von: Asperatus am 28.09.2022 18:30 ---Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.
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Was spräche denn dagegen, den Beamten auf eine gD-Planstelle zu setzen? Unterwertige Besetzung ist doch erlaubt.
Amtsschimmel:
Meines Erachtens nach nicht laufbahnübergreifend.
--- Zitat von: Organisator am 28.09.2022 19:47 ---
--- Zitat von: Asperatus am 28.09.2022 18:30 ---Würdest du dich bei einer anderen Behörde auf eine gD-Stelle bewerben, müssten diese dich in deinem Falle für die Übergangszeit auf eine mD-Planstelle setzen. Diese ist im Zweifelsfalle nicht vorhanden oder man scheut den Aufwand. Grundsätzlich ausgeschlossen ist es nicht, aber es würde viel Willen von der aufnehmenden Behörde erfordern und mir ist kein Praxisfall bekannt. Wenn jemand einen kennt, berichte er gern davon.
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Was spräche denn dagegen, den Beamten auf eine gD-Planstelle zu setzen? Unterwertige Besetzung ist doch erlaubt.
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BalBund:
--- Zitat von: Organisator am 28.09.2022 19:47 ---Was spräche denn dagegen, den Beamten auf eine gD-Planstelle zu setzen? Unterwertige Besetzung ist doch erlaubt.
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Schon alleine der Umstand, dass im Falle der Feststellung der Nichteignung kein Amt der höheren Laufbahn übertragen werden könnte.
Die Systematik des §24 BLV erfordert einen Verbleib im statusrechtlichen Amt, hier mithin einen mit mindestens A6 bewerteten Dienstposten. Auf diesen würde der nicht bewährte Beamte sodann zurückfallen und wieder aktiv ausüben.
FairBeam:
Erst einmal vielen Dank für alle Antworten!
Dann scheint es ja doch nicht ganz so einfach zu sein. Was würdet ihr mir empfehlen, wie ich vorgehen soll?
Mein Studium schließe ich voraussichtlich im Frühjahr 2023 ab. Die Probezeit ist mit Ablauf des 31.12.2022 vorbei. Ich bin also ab 01.01.2023 auf Lebenszeit verbeamtet. In meiner aktuellen Behörde könnte ich dann mal (nach Abschluss des Studiums) auf die Personalabteilung zu gehen und mal nach der Chance fragen, bezüglich eines Aufstiegs in den gehobenen Dienst. Eine externe Bewerbung scheidet dann ja eher aus, wie ich den Antworten entnehmen konnte.
Wenn mir allerdings keine Chancen (auch nicht für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt werden) bin ich denke ich auch finanziell einfach dazu gezwungen, mich auf eine gD TB Stelle extern zu bewerben und mich dann entlassen zu lassen..
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